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kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaubt?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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59 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Falke » Do Mär 21, 2019 15:02

Ich oute mich mal: ich hab' bisher noch so gut wie jeden fremden, unversperrten Hochsitz bestiegen, den ich auf Wanderungen und Spaziergängen angetroffen habe - der mir dafür stabil genug erschien.

Weil mich die Bauweise interessiert. Irgendwann möchte ich auch einen eigenen bauen - auf eigenem Grund.

Adi
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Blaubärchen » Do Mär 21, 2019 15:38

yogibaer hat geschrieben:
Blaubärchen hat geschrieben: Alle jagdlichen Einrichtungen sind Privateigentum des Revierpächters.

Wäre, "Alle jagdlichen Einrichtungen sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigten", nicht besser formuliert. Es gibt ja nicht nur gepachtete Jagdreviere.
Gruß Yogi


Stimmt auch nicht ganz.
Jagdausübungsberechtigte sind auch Begehungsscheininhaber oder Jagdgäste. Denen "gehört" mal gar nix, die "dürfen" nur (mitarbeiten; auf die Jagd gehen; usw.)

Bei "nicht verpachteten Revieren" sprechen wir normalerweise von Eigenjagden, hier haben wir entweder Grundeigentümer als Jäger, oder sie sind eben verpachtet, dann haben wir wieder einen Jagdpächter.
Oder z. B. bei Staatsjagdrevieren, diese sind im weiteren Sinn auch Eigenjagden; hier haben wir ein Forstamt das sich um die Einrichtungen kümmert. Eigentümer ist das Forstamt / Staat.

Bei eigenbewirtschafteten Jagdrevieren ist das eben die Jagdgenossenschaft, die Inhaber dieser Einrichtungen sind, also die Grundstückseigentümer (ein Schelm wer böses dabei denkt :lol: ).

Wenn ich was vergessen haben sollte, seht es mir nach.

Gruß vom
Blaubärchen
Ois isi :klee:
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon yogibaer » Do Mär 21, 2019 16:19

Begehungsscheininhaber ob entgeldlich oder unentgeldlich besitzen nur eine Jagderlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten.
Bei Eigenjagdgebieten sind jagdliche Einrichtungen nicht zwingend Privateigentum, sie können auch als Betriebseigentum erfasst werden mit allen steuerlichen Rechten und Pflichten.
Um noch etwas zum Thema beizutragen: Hoch- oder Beobachtungsstände die nicht von/für einen Jäger errichtet werden bedürfen einer Baugenehmigung, da nicht "Verfahrensfrei". So ist die gesetzliche Lage, wahrscheinlich auch in Kärnten obwohl dort und in den anderen ö. Bundesländern das Reichsjagdgesetz von 1934 nicht einfach abgeschrieben wurde.
Gruß Yogi
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Gutwein » Do Mär 21, 2019 16:47

Also, so langsam wird's - ich bitte um Nachsicht - für den Normalbürger unübersichtlich.

Ich will ja nur am Rand meines Privatwaldes eine Sitzgelegenheit (im Grunde eine Bank ca. 1,20 mtr breit) ein wenig höher stellen, damit ich von dort aus über mein Feld (verpachtet und bewirtschaftet) drüberschauen kann. Dazu müsste diese Bank etwa 1 bis 1,5 meter über dem Boden stehen. Es könnte sein, dass vor der Bank ein kleiner Klapptisch wäre um ein Buch abzulegen bzw. einen Fotoapparat - und vielleicht sogar ein Wurstbrot !! Vermutlich ist das mit dem Wurstbrot jetzt auch wieder aus anderen Gründen verboten.

Nebenbei: Sollte ein Jagdpächter auf meinem Grund einen Hochstand aufbauen wollen, und würde mir ernsthaft verbieten wollen nach dem Text hier " Grundsätzlich besteht aber für alle jagdlichen Einrichtungen Betretungsverbot. Alle jagdlichen Einrichtungen sind Privateigentum des Revierpächters." dann hätte die Jägerschaft einen - vorsichtig formuliert - "Gegner" mehr. Auch wenn das formell und rechtlich in Ordnung sein sollte. Aber das stößt mir schon auf "(s)ein Privateigentum auf meinem Grund und Boden."
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon wastl90 » Do Mär 21, 2019 19:12

Warum machst es so kompliziert? Stell das Ding hin und fertig. Was soll denn passieren? Im schlimmsten Fall muss das Ding eben wieder weg. Das wird aber auch nur passieren wenn du viele Feinde hast
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon wald5800 » Do Mär 21, 2019 20:40

Wer lang fragt, geht weit irr!
Also, wenn ich nicht mal auf eigenem Grund eine erhöhte Sitzbank aufstellen darf, dann Gute Nacht! Egal ob es dem Pächter gefällt oder nicht! Umgekehrt ist es, der Jagdpächter muss fragen, ob er einen Sitz oder Hochstand aufstellen darf!
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Fuchse » Do Mär 21, 2019 20:46

wald5800 hat geschrieben: Egal ob es dem Pächter gefällt oder nicht! Umgekehrt ist es, der Jagdpächter muss fragen, ob er einen Sitz oder Hochstand aufstellen darf!


Das mag südlich des Inn so sein :roll:
Gruß Robert
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon wald5800 » Do Mär 21, 2019 20:52

Kann mir nicht vorstellen, dass es im Merkelland anders sein kann!
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Fuchse » Do Mär 21, 2019 21:08

Bist du so einer der keine Jagdeinrichtungen auf seinen Grund duldet und dann Wildschäden meldet?
Die Jäger sollen die dort errichten, wo sie es für nötig empfinden!
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon spaßvogel » Do Mär 21, 2019 21:41

Gutwein hat geschrieben:Also, so langsam wird's - ich bitte um Nachsicht - für den Normalbürger unübersichtlich.

Ich will ja nur am Rand meines Privatwaldes eine Sitzgelegenheit (im Grunde eine Bank ca. 1,20 mtr breit) ein wenig höher stellen, damit ich von dort aus über mein Feld (verpachtet und bewirtschaftet) drüberschauen kann. Dazu müsste diese Bank etwa 1 bis 1,5 meter über dem Boden stehen. Es könnte sein, dass vor der Bank ein kleiner Klapptisch wäre um ein Buch abzulegen bzw. einen Fotoapparat - und vielleicht sogar ein Wurstbrot !! Vermutlich ist das mit dem Wurstbrot jetzt auch wieder aus anderen Gründen verboten.

Nebenbei: Sollte ein Jagdpächter auf meinem Grund einen Hochstand aufbauen wollen, und würde mir ernsthaft verbieten wollen nach dem Text hier " Grundsätzlich besteht aber für alle jagdlichen Einrichtungen Betretungsverbot. Alle jagdlichen Einrichtungen sind Privateigentum des Revierpächters." dann hätte die Jägerschaft einen - vorsichtig formuliert - "Gegner" mehr. Auch wenn das formell und rechtlich in Ordnung sein sollte. Aber das stößt mir schon auf "(s)ein Privateigentum auf meinem Grund und Boden."



Alles kein Problem !
Diene Dich eurem Jagdpächter an !
Gehe mit als Treiber auf Drückjagden ,als Ansteller und hilf beim Bau und bei der Instandhaltung von Reviereinrichtungen .
Dann darfst du auch mal raus gehen zum Kucken .
Kritik an meinen Beiträgen ausdrücklich erwünscht .
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Gutwein » Do Mär 21, 2019 21:56

Seinen Hund darf ich auch Gassiführen, und wenn er sonstige Hilfe braucht bin ich natürlich immer und überall für den JagdHERREN da ;-)

Oh weia, was habe ich nur gefragt :)
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon spaßvogel » Do Mär 21, 2019 22:13

Gutwein hat geschrieben:Seinen Hund darf ich auch Gassiführen, und wenn er sonstige Hilfe braucht bin ich natürlich immer und überall für den JagdHERREN da ;-)

Oh weia, was habe ich nur gefragt :)


Jetzt mußt du nur noch mit dem Hund die VGP machen ,dann darfst auch noch des HERREN seine Frau bespaßen .......
Kritik an meinen Beiträgen ausdrücklich erwünscht .
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Rapp » Do Mär 21, 2019 23:40

Und deinen Hochsitz polstern. Für die gemütlichen zweisamen Nächte.
:prost:
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Kormoran2 » Fr Mär 22, 2019 0:35

Mal abgesehen vom persönlichen Einvernehmen mit dem Jagdpächter ist es hier in NRW auch Vorschrift, dass der Pächter den Grundeigentümer fragt, ehe er Hochsitze errichtet. Und nicht umgekehrt. Nicht der Schwanz wedelt mit dem Dackel sondern umgekehrt.

Aber jetzt zum persönlichen Einvernehmen: Eine erhöhte Sitzbank ist noch lange keine jagdliche Einrichtung. Warum sollte der Grundeigentümer vom Moment der Verpachtung an völlig rechtlos sein? Hier im Sauerland gibt es jede Menge von Sitzbänken für Wanderer, die der Sauerländische Gebirgsverein errichtet hat. Das sind auch keine jagdlichen Einrichtungen. Da wird der Grundeigentümer gefragt, ob eine solche Bank aufgestellt werden darf und finito. Den Jagdpächter geht das überhaupt nichts an.

Zum persönlichen Einvernehmen nochmal: Man kann natürlich - um allem vorzubeugen - seinen Jagdpächter fragen, ob es gestattet ist, in seinem Jagdrevier (und auf eigenem Grund und Boden) eine erhöhte Sitzbank aufzustellen. Man kann auch fragen, ob man dort sitzen darf, vielleicht maximal 10 Minuten. Man darf auch bitten, ob man ihm vielleicht seine schmutzigen Stiefel lecken darf. Was man nicht alles darf in diesem freien Lande..... :roll:
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: kleiner Hochsitz zur Tierbeobachtung im eig. Wald erlaub

Beitragvon Rapp » Fr Mär 22, 2019 6:34

Schönes Schlusswort.
Danke.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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