rägemoli hat geschrieben:Ein Jäger mit dem Sachkundenachweis und der notwendigen Ausrüstung (mobile Schlachtbox )darf also ,wenn er extra nochmal eine Genemigung vom Vet- Amt hat in seinem landwirtschaftlichen Betrieb den Kugelschuss auf der Weide auf Rinder durchführen .
Und für andere Betriebe im Lohn ?
Müssen die wohl auch eine extra Genemigung vom Vet Amt haben ,oder ?
Die Genehmigung bezieht sich 1. auf die Schlachtstätte und 2. auf die waffenrechtliche Frage.
Der erste Teile ist eh erfüllt. Für den 2. muss der Jäger-Schlachter eine entsprechend erweiterte Schießerlaubnis beantragen. Ob die pauschal für einen ganzen Landkreis erteilt werden kann, oder ob jeder einzelne Betrieb mit den jeweiligen Weideflächen aufgeführt werden muss, wäre mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Bauer selber ist da außen vor, wenn er diese Art der Schlachtung in Lohn vergibt.
Wir haben hier auch in die Richtung gedacht. Also dass evtl. 2-3 Leute die Sachkunde und Genehmigung erwerben und dann für die anderen Mitglieder die Schlachtungen in Lohn erledigen. Die Behörden meinten, das sei ohne große Probleme möglich. Wir sind aber noch weit von einer praktischen Umsetzung entfernt. Bisher nur Gedankenspiele.