MarlboroMann hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:
Dazu beachte man das Urteil des BGH der vergangenen Woche.
Als Grundeigentümer haftet man für Schäden am Nachbargrundstück,
auch wenn sie eigen beauftragte Handwerker angerichtet haben.
Das ist so nicht ganz richtig!
Noch mal lesen!!!
Er sprach von 'keine Sorgen machen.'
Natürlich ist zuerst der Handwerker dran,
aber wenn der nix hat eben der Grundeigentümer.
Im vorliegenden Fall war es ein Dachdecker.
Da hat sich die Versicherung ca.96'000,- EUR vom benachbarten Grundeigentümer zurückgeholt.
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Zu den Kosten:
Natürlich kann man meine Kalkulation durch eine zweite Hochrechnung verbessern.
Wer pauschale Summen ohne Kalkulationsgrundlage nennt,
muss sich fragen lassen, wie er denn zu den Zahlen kommt.
Wer den Auftrag als Pauschalpreis vergibt, muss wissen, daß der Abbruchunternehmer dann natürlich einen Sicherheitsaufschlag
hinzurechnet.
Nur bei einem Einheitspreisangebot kann der Auftraggeber sehen, was er spart, wenn er welche Leistungen er in Selbstarbeit übernimmt.
Beim Abtransport der Betonbrocken (wie groß ?) macht man sich schnell den eigenen Fuhrpark kaputt.
Olli