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Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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39 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon Crazy Horse » Mi Feb 09, 2011 19:02

schimmel hat geschrieben:
Crazy Horse hat geschrieben: Es gibt mehr als genug Ärzte in Deutschland, nur sind diese falsch verteilt. In den reichen Städten des Westens gibt es Ärztepraxen und Fachärzte en masse, während in den strukturschwachen Neuen Bundesländern oder auf den Land niemand hin will, weil es dort nicht so viel zu verdienen gibt und man bei Arztbesuchen viel unterwegs ist und so oftmals Überstunden schieben muss.



...na siehste, wir verstehn uns doch! Wie lösen wir das Problem nun? Durch Zwangseinweisung der Ärzte in die ländlichen Regionen? Oder durch Umsiedlung der Menschen aufs Dorf?
Scheiß System, sag ich doch!



Hey, das freut mich, dass wir doch noch auf einen Nenner kommen!

Zur Lösung hab ich natürlich auch einen Vorschlag, und der ist irgendwie ganz banal:
Die Kassenärztliche Vereinigung, die es in jedem Bundesland gibt und bei der jeder Kassenarzt eine Zulassung braucht, muss eben, wie es übrigens auch ihre Aufgabe ist, dafür sorgen, dass es in jeder Region entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl ausreichend Ärzte gibt.

Dazu könnte sie einfach Stellen für bestimmte Regionen ausschreiben, auf die sich dann die Ärzte bewerben, oder in einem Zuteilungsverfahren -ähnlich wie das früher bei der ZVS der Fall war- junge Ärzte den einzelnen Städten und Gemeinden zuweisen.
Crazy Horse
 
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon WollF_JDL310 » Mi Feb 09, 2011 20:31

Crazy Horse hat geschrieben:Sind 164.000 Euro/Jahr Durchschnittsverdienst eines praktizierenden Arztes in Deutschland zu wenig?
Fachärzte verdienen noch mehr. Ich hab hier mal die Zahlen von 2007 (Quelle: Die Welt): http://www.rankaholics.de/w/die+bestbez ... lands_2308
Seitdem sind die Einkommen weiter angestiegen.


Dann rechne mal weiter:
Der Arzt bekommt 13,66 tsd. € pro Monat, unversteuert.
Der einzelne Arzt hat dann noch drei Sprechstundenhilfen. Magerer Verdienst, angenommen 1000.- netto
d.h für den Arzt als Arbeitgeber um die 1700.--/Person.
Pro Monat dann 5100 € gehen von seinen Monatsverdienst von 13,670 Euro ab. Verbleiben 8.5 tsd €.

Rechne mal weiter mit gut 3.000 € für Praxismiete, Gerätschaften, Verbrauchsmittel, seine Krankenkasse Steuerberater etc. Also sind's noch 5500.- Euro für ihn selbst, Dann ruft auch noch das Finanzamt: "Wir wollen auch unseren Betrag". Wenn dann noch so 3.500 € netto übrigbleiben, halte ich das nicht für überzogen.

Wird dann noch dummerweise noch eine seiner Arzthelferinnen schwanger, muss eine Ersatzhelferin her, die auch nicht kostenlos arbeitet.


Aber frag mich gerade: Was hat das alles mit dem Startthread zu tun :roll:
WollF_JDL310
 
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon Jet 3 » Mi Feb 09, 2011 20:47

Ja ich bin auch privat versichert,weils finanziel einfach sinnvoll ist für mich.Das ich bevorzugt behandelt werde ist mir noch nicht aufgefallen ,ich warte solange wie die anderen auch .Und eigendlich gehe ich so gut wie nie zum Arzt die letzten 10 Jahre und wenn dann warens eh immer nur kleine Arbeitsunfälle .Da ist dann eh die BG zuständig.
Jet 3
 
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon meyer wie mueller » Mi Feb 09, 2011 20:52

Hallo

blöd nur, wenn sich auf eine ausgeschriebene Stelle keine Bewerber melden. Dann stimmt irgend was an dem Job nicht. Entweder ist es die Kohle (für das Geld mach ich das nicht), oder der Job ist so mies, dass ihn freiwillig niemand macht. Das ist genau die Situation, mit der wir es jetzt zu tun haben. Und dass Ärzte ihren Job zu mies finden, kann und konnte ich noch nicht beobachten.

Die Antwort der Politik ist nun "Zwangsverpflichtung", genau wie ehemals in der Täterä. Junge Ärzte sollen erst mal einige Jahre zwangsweise Dienst in den "Notstandsgebieten" am flachen Land tun, bevor sie an die "Fleischtöpfe in der Stadt" dürfen. Leider gibt es aber auch die Fleischtöpfe in der Stadt so nicht mehr, da die es ja eine Gebührenordnung (EBM genannt) gibt, wonach jeder Patient gleich viel bringt, egal wo er wohnt.

Und da ja auch Ärzte, die in der Niederlassungsphase sind, oft gerade eine Familie gegründet haben, haben die besseren Wohngegenden natürlich einen Vorteil. Die Frau sagt natürlich, warum sie in die Pampa gehen soll, und die Kinder sollen ja auch eine gute Schule haben. So gibt es ganz natürlich eine Konkurrenz und die attraktiven Standorte und die unattraktiven Standorte bleiben links liegen.

Was würde nun ein Unternehmer machen, wenn er eine Stelle unbedingt besetzen müsste, und die möglichen Bewerbe winken dankend ab. Richtig: Er würde die Stelle attraktiver machen und das geht bei uns nun mal über das liebe Geld!

Das gibt es zwar, aber nicht da, wo es für die Gesundheitsversorgung gebraucht wird, sondern es wurde beispielsweise in die HRE oder eine Landesbank gesteckt. Das oberste Ziel der Gesundheitspolitik heisst: BEITRAGSSTABILITÄT. Das heisst immer mehr Alte und kranke Menschen sollen zum gleichen Preis versorgt werden. Von dem Ziel der guten Behandlung spricht kein Politiker, und die Bevölkerung wurde nie gefragt, was ihr eine gute ärztliche Behandlung wert ist!

Und da der Arzt in seiner freien Praxis Unternehmer ist, muss er auch wirtschaftlich handeln. Und das heisst: Wer mehr zahlt, kommt zuerst dran und bekommt alle Leistungen für die er gutes Geld zahlt. Das ist Marktwirtschaft und die so oft beschworene Wirtschaftlichkeit.

Nach SGB V dürfen die Kassen nur die Leistungen zahlen, die A) Wirtschaftlich (im Sinne der Kassen wirtschaftlich), B) ausreichend (= Schulnote 4) und C) notwendig sind. Das heisst der Patient bekommt auf Kassenkosten nur die unbedingt erforderliche ausreichende Behandlung. Und wenn man die Wirtschaftlichkeit der Behandlung noch in den Vordergrund stellt, dann wäre es eben wirtschaftlicher dem Opa einen Rollstuhl zu geben und keine künstliche Hüfte, die er vielleicht nur noch 2 Jahre hat!

Für mich ist es klar, dass man entweder den Ärzten in ungünstigen Lagen die Möglichkeit geben muss, dass sie mehr verdienen wie an "besseren Orten" oder sie bleiben weg, oder wir führen die Dienstverpflichtung und Zwangsarbeit wieder ein.

Und wenn man einem Arzt, der volles unternehmerisches Risiko trägt, verbieten will, dass er unternehmerisch Handelt, dann ist der Vorschlag genau so hirnrissig, wie wenn man einem Bauern die Abliefer- oder Produktionsmenge vorschreiben wollte (und ihm dann sagt, der Preis wird irgendwann mal festgelegt)

Gruß
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon Jet 3 » Mi Feb 09, 2011 21:08

Joh jetzt muss ich gerade noch eine alte (dumme?) "Bauernweisheit " loswerden :ARBEIT,MÄSSIGKEIT und RUH,schliessen dem Arzt die Türe zu ! n8
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon WollF_JDL310 » Mi Feb 09, 2011 21:12

Jet 3 hat geschrieben:und wenn dann warens eh immer nur kleine Arbeitsunfälle .Da ist dann eh die BG zuständig.


Dann kommt die BG und schickt Dir -per eMail oder Fax- ein Pflaster mit Bärchenmotiv für's Aua und Wehwehchen . :lol:
....oder habe die eigene Ärzte ?
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon meyer wie mueller » Do Feb 10, 2011 9:52

Hallo

meine Vorstellung ist, das System dahingehend zu reformieren, dass man die ambulante Versorgung komplett mit dem Patienten abgerechnet wird und der die Rechnung dann bei seiner Krankenkasse vorlegt und sich die dann erstatten lässt. Dabei könnte man diese Kassen-Erstattung bei sehr teuren Behandlungen auch an den Arzt abtreten, beispielsweise bei Dialyse-Behandlung oder teurer Krebstherapie. Das würde die Abkehr vom Sachleistungsprinzip hin zum Kostenerstattungsprinzip bedeuten.
Wenn beispielsweise der Patient beim Hausarzt eine Rechnung nach dem EBM-Tarif erhalten würde, könnte er A) kontrollieren, ob die Rechnung sachlich richtig ist (ob die abgerechneten Leistungen auch wirklich erbracht wurden) und B) wie viel der Arzt für seine Bemühungen ausbezahlt bekommt. Aber genau das wird befürchtet: Der Patient würde dann mitbekommen, dass der Hausarzt für x-Behandlungen im Quartal nur so 40 - 87 Euro (maximal nach dem ehemaligen HzV-Tarif, der inzwischen in Bayern von den Kassen gekündigt wurde) berechnet. Dann würden sich die Kassenversicherten fragen, wo denn das viele Geld, das sie jeden Monat abführen müssen, bleibt.
Die hausärztliche Versorgung nimmt nur genauso viel Geld in Anspruch wie die Verwaltungskosten der Krankenkassen (zusätzlich hat man die Bürokratie durch eine gemeinsame Sammelstelle für Beiträge vergrößert)

Einige geben zu bedenken, dass das Kostenerstattungsprinzip viele Patienten überlasten würde, da beispielsweise ein Harz IV-Empfänger nicht mal so ein paar hundert Euro übrig hätte, um den Arzt zu bezahlen.
Dies ist aber bei dem Modell gar nicht nötig. Auch Privatversicherte zahlen den Arzt erst, wenn sie die Erstattung von der Versicherung (und ggf. von der Beihilfe bei Beamten) bekommen haben. Es ist auch vorstellbar, dass der Patient die Erstattung gleich dem Arzt überweisen lässt.

Mit den Kostenerstattungsprinzip im ambulanten Sektor könnte der Arzt mit festen Preisen für seine Arbeitsleistung kalkulieren. Dies würde auch motivieren eine große Praxis auf dem Land zu übernehmen, denn derzeit bringt eine große Praxis wegen der Regelleistungsvolumina oft nicht mehr als eine kleine Praxis (in der Stadt mit hohem Privatpatientenanteil von mehr als 10%)

Gruß
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon meyer wie mueller » Do Feb 10, 2011 12:45

Hallo

die Abrechnung nach GOÄ ist erheblich problematischer als die nach EBM, da bei der GOÄ interpretationsfähige Einzelleistungen abgerechnet werden und nicht wie beim EBM Leistungspauschalen. Zudem muss man ja nicht zu einem Arzt, der enge Zahlungsziele vorgibt. Wer Patienten durch Mahnungen verprellt, hat die offenbar nicht nötig. Und der verzichtet wohl gerne auf die Einnahmen.
Das ist auch Markt!
Wenn man zum Kostenerstattungsprinzip übergeht, dann muss natürlich die Rechnungsstellung so transparent sein, dass man sie versteht. Ein Plausibilitätsprüfung nimmt im Privatbereich natürlich auch die Versicherung vor. Alles was die bezahlt, ist auch berechtigt. Die Prüfung durch den Patienten bezieht sich auf die Prüfung "sachlich richtig". "War ich zum angegebenen Termin beim Arzt? Hat der ein EKG gemacht oder einen Ultraschall? Hat er Labor gemacht oder eine Röntgenaufnahme (die ist beim Selbstzahler übrigens Eigentum des Patienten)? Wurde eine Spritze gesetzt oder nicht?" Diese Prüfung ist relativ einfach.
Was schwierig ist, sind die Feinheiten. Höchstwerte, Leistungen, die nicht in Kombination abgerechnet werden dürfen, Mengenbegrenzungen (z.B. Allergie-Labordiagnostik), Wiederholungsuntersuchungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, medizinisch nicht indizierte Leistungen. Das kann nur von den Fachleuten der Kasse beurteilt werden (und wird derzeit auch noch durch die KV geprüft; bei Auffälligkeiten gibt es eine Sonderprüfung in der Praxis) Dazu kommen noch Richtwerte für die Mindestzeit, die für eine bestimmte Leistung definiert ist (beispielsweise bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3, ausführliche Beratung mindestens 10 Minuten).

Über Detailprobleme und die exakte Ausgestaltung muss man verhandeln, aber ich finde das Grundprinzip der Kostenerstattung im ambulanten Bereich richtig. (wenn ich eine Zwangsversicherung für mein Auto hätte, in der jeder nach einem Einkommen einzahlt, und ich nie eine Rechnung von der Werkstatt sehen würde, wäre das Autofahren nach kurzer Zeit unbezahlbar. Viele würden eben aus Langeweile in die Werkstatt fahren und bei jedem kleinen Rucker einen großen Check verlangen. Wenn dann auch noch das Benzin (= Arzneimittel) und die Reifen (=Hilfsmittel wie Krücken, Rollator ...) von der Zwangsversicherung übernommen würden, dann ...........)

Ich denke an diesem Beispiel erkennt man das teilweise absurde Element an der gesetzlichen Krankenversicherung und vor allem wie sie eine systemische Kostenexplosion eingebaut hat. (Natürlich kann man ein Auto nicht mit der Gesundheit GLEICHSETZEN Die ist kein Marktprodukt, denn ich kann mir Krankheit bzw. Gesundheit auswählen, und ich habe eben keine frei wählbare Nachfrage nach dem Motto: Heut kauf ich mir einen Herzinfarkt)

Gruß
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Feb 12, 2011 9:40

Hallo

es geht um das Kostenerstattungsprinzip im AMBULANTEN Sektor, nicht um die stationäre Behandlung in einer Spezialklinik bei Prof. Dr. Dr. XYZ!
(Wobei nebenbei gesagt, der einfache Kassenpatient den weltbekannten Chefarzt (der unter dem 4,5-fachen GOÄ-Satz nichts tut) nur dann zu Gesicht bekommt, wenn dieser mit einer besonderes "interessanten" Erkrankung eine Fallstudie veröffentlichen kann, oder vor Kollegen mit einer besonders gelungenen oder seltenen Diagnostik/Behandlung glänzen kann. Vielleicht will er auch den zu erfolgreichen Oberarzt vorführen oder mal mit einem Schwarm von Assistenten im Schlepptau zeigen, wer hier der Oberaffe ist. Sollte sich ein hochrenommierter Chefarzt zu einem Kassenpatienten verirren, so ist höchste Alarmstufe angesagt! Lasst niemals banale, häufige OPs durch den Chefarzt machen. Der sitzt üblicherweise in seinem Büro, kämpft mit der Organisation und der Bürokratie, vertritt seine Abteilung in Ausschüssen und präsidiert in Konzilien. Vergesst die medizinische Kompetenz von Medizin-Professoren. Die haben ihre Habilitation nicht wegen ihrer herrausragenden ärztlichen Fähigkeiten bekommen, sondern weil sie in der Forschung erfolgreich waren und publiziert haben, wie die Weltmeister. 100 - 300 Originalarbeiten sind so die Mindestvoraussetzung dafür, dass ein habilitierter Mediziner von einer Berufungskommission eingeladen wird. Und wenn es für die C4-Professur an der Uni nicht gereicht hat, so bewirbt sich der zu kurz Gekommene eben als Chefarzt am Kreiskrankenhaus. Und da ist er vor Allem für die Einhaltung des Abteilungsbudgets zuständig! Der altgediente Oberarzt ist meist der bessere Arzt!) Aber das nur nebenbei, weil viele glauben, dass die Ärzte mit den tollsten Titeln auch die besten Ärzte sind und die besten Ärzte zu Chefärzten befördert werden.

Noch mal wiederholt: Es geht um das Kostenerstattungsprinzip im AMBULANTEN Bereich, wobei man da die Onkologie und die Dialyse (oder andere ähnlich kostenintensive Behandlungen) auch ausnehmen könnte. Der Augenarzt bekommt übrigens pro GKV-Patient und Quartal eine Pauschale von weniger als 20 Euro!

Und es geht im ambulanten Bereich bei GKV-Patienten nicht um Behandlungen im Wert von mehreren hundert Euro. Die Quartalsrechnung dürfte in der überwiegenden Anzahl der Behandlungsfälle deutlich weniger als 100 Euro betragen!

Gruß
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Feb 12, 2011 19:01

Hallo

das kann sein, dass ich übertreibe oder vereinfache. Aber Übertreibung verdeutlicht undvielleicht findet jemand auch ein Körnchen Wahrheit!

Sicher gibt es auch Chefärzte, die noch wirklich aktiv Krankenversorgung von GKV-Patienten betreiben und noch nicht von der Bürokrokratie aufgefressen wurden. Aber fragt mal Bekannte, die in einem Krankenhaus arbeiten, zu wem sie im Krankheitsfall gehen; zum Chefarzt oder zum Oberarzt?

Ich hab nicht (Chef-)Ärzte-Bashing vor, sondern eher System-Bashing. Und dann sollte sich Jedermann mal die Funktion der verscheidemen Hierarchiegruppen´an den Krankenhäusern vor Augen führen.

Aber dies führt eigentlch zu weit ab vom ursprünglichen Thema: Wieder mal wird versucht GKV-Versicherte gegen Privatversicherte auszuspielen. Das ist simpler Populismus an der Grenze zur Demagogie! Erst die Strukturen mit Marktelementen schaffen und dann dagegen polemisieren.

Gruß
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon Rancher# » Sa Feb 12, 2011 19:15

Viele Arxtpraxen könnten ohne Privatpatienten nicht überleben, und somit auch nicht für Kassenpatienten zur Verfügung stehen.

Privatpatienten sind die Finanzierer dieses Systems, viele Einrichtungsgegenstände und die Dichte an technischen Geräten würde es ohne Privatpatienten nicht geben. Auch in einer hausärztlichen Praxis kann nur investiert und etwa Ultraschallapparate anschaffen werden, wenn damit auch Privatpatienten untersucht werden. Ärzte sind Unternehmer.

Zum Thema Oberarzt:
Der Privatpatient kann wählen zwischen Chef- und Oberarzt.

Der Kassenpatient darf auch von einem Assistenzarzt bedient werden.
Alle Beiträge erfolgen ohne Gewähr. Alles meine persönliche Einschätzung.
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Re: Krankenkasse/Privat-Gesetzlich

Beitragvon Jet 3 » Sa Feb 12, 2011 21:18

Habe ich so noch nie bemerkt das ich zwischen Chef oder Oberartzt wählen kann .Ok wie schon geschrieben ,ich habe die letzten Jahre diese Herren nur zu Lasten der Bg besucht .
Mal eine Frage an Euch Experten .
Bin seit fast 10 Jahren privatversichert weil ich seit damals die Bemessungsgrenze Bruttoeinkommen überschritten habe .Ich bin kein Angestellter sondern (Fach)Arbeiter.Nebenbei bin ich Nebenerwerbslandwirt,von der Krankenversicherung aber dort befreit.
Was passiert wenn ich in zwei Jahren in ein Teilzeitarbeitsverhältnis wechsle ,also die Bemessungsgrenze nicht mehr erreiche ?
die Einkünfte aus der Landwirtschaft sind ja nicht gerade hoch .Können sonstige Einkünfte aus Vermietung oder Erträge aus Aktien
zugerrechnet werden ?
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