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Kuhjäger

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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Fr Mär 30, 2012 19:57

rattle03 hat geschrieben:Ein typischer Fall von Recht haben im Gegensatz zu Recht bekommen :roll: :twisted


Das sehe ich nicht so, vieleicht nochmal zur Verdeutlichung, der eine sieht den Fall folgendermaßen:

Jäger erschiesst bei der jagtausübung Milchkühe

und andersherum:

Milchkühe wurden vom jagdausübenden Jäger erschossen

Übrigens haben wir ein Rechtssystem, kein Gerechtigkeitssystem, folglich wird auch nur Recht und nicht Gerechtigkeit gesprochen.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon togra » Sa Mär 31, 2012 0:14

Hauke schidt hat geschrieben:Jäger erschiesst bei der jagtausübung Milchkühe

und andersherum:

Milchkühe wurden vom jagdausübenden Jäger erschossen


Wo, außer im Satzbau, ist der Unterschied zu erkennen?

Rumpsteak hat geschrieben:.man erlegt kein "Wild" welches man a) nicht waidgerecht ansprechen kann und b) erlegt man schon garnichts von dem man nicht weiß was es ist!

Diesem Satz ist nichts hinzuzufügen.

Deswegen auch von mir: Bußgeld und den Schaden ersetzen!
Die Versicherung darf von mir aus auch zunächst bezahlen, zur Not muss der arme Armin dann später doch noch seinen Q7 verkaufen...
Jedenfalls kann es nicht sein, dass der augenscheinlich unschuldige Landwirt gänzlich im Regen steht und Amok-Armin nach einer solch grenzenlosen Verfehlung ganz unbedarft seinen Schein zurückerhält als wäre nichts gewesen....
So weltfremd ist das deutsche Rechtssystem nun auch wieder nicht.

....wenn es nicht geschmiert wird..... :?
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Sa Mär 31, 2012 9:52

togra hat geschrieben:Wo, außer im Satzbau, ist der Unterschied zu erkennen?


Der Unterschied ist darin zu erkennen, das entweder der Bauer eine Anzeige gestellt hat, das seine Kühe erschossen oder angeschossen wurden. Nun gilt es den Täter zu finden und die Hintergründe der Tat zu erkennen. Der Täter war "zufällig" Jäger der Hintergrund der Tat war ein irtum im Ansprechen. Grob gesagt, der Schaden ist erheblich, die Rolle des Täters unerheblich.

Anders wäre es wenn der Jäger eine Verfehlung nach dem BjagdG § 38 folgende, begangen hätte. Hier wäre der Täter (in der Rolle des Jägers) erheblich, der Schaden unerheblich. Hier wäre es zur Anzeige einer bestimmten Person gekommen die Mehrfach? gegen das BjagdG verstossen hat. Was der Schaden wäre(ob es überhaupt zum Schaden gekommen ist), wäre erst mal unerheblich.

Es ist auch nicht so, das vor Gericht nach den passenden anzuwendendenden § gesucht wird. Der Kläger hat vorher die Klage zu begründen und bezieht sich dabei auf die § die nach sener Meinung erheblich zur Urteilsfindung sind oder die ihm zu seinen Recht verhelfen. Der Richter überprüft nun die § auf die sich die Klage aufbaut und fällt ein Urteil, ob und wie diese anzuwenden sind.

Wenn es denn zum Entzug des Jagdscheines führen soll, weil ein Tier was nicht im Jagdrecht benannt aber im Tierschutzgesetz benannt wurde, bei der Jagdausübung getötet wird, dann wäre es auch bei jedem andern im Tierschutzgesetz benannten Tier anzuwenden. Jede Feldmaus, die zufällig von einer Schrotkugel getroffen wird, würde zwangsläufig zum Entzug des Jagdscheines führen.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » Sa Mär 31, 2012 10:22

Ich denke, es geht hier eher um die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Begriff "Fahrlässigkeit" auszulegen.
Wenn ein Richter nicht in der Lage ist, sowas zu beurteilen, weil er zB selber kein Jäger ist, und selber eine Kuh nicht von einem Schwein unterscheiden kann (was bei Juristen ja nicht selten ist!), oder das gern "neutral" sehen möchte, weil er selber Jäger ist, können da schon unterschiedliche Einschätzungen zustandekommen. Fakt ist ja wohl, daß der Schütze nicht nur a) sein Ziel ganz offensichtlich nicht richtig angesprochen hat , sondern das b) auch noch mehrfach (und ich kann mir , selbst wenn jemand EINE Kuh mit einem Schwein verwechselt, nicht vorstellen, daß in einer Rotte dann die anderen Tiere so lange stehenbleiben, bis man den nächsten Schuß abgeben kann: spätestens in der Bewegung ist eine Kuh aber deutlich von einem Schwein verschieden).

Soweit ich das mitbekommen habe, ist der Mann ja auch nur strafrechtlich freigesprochen, privatrechtlich steht eine Klage noch aus.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Manfred » Sa Mär 31, 2012 11:44

Strafrechtlich dürfte der Sachverhalt durch die Feststellung der Fahrlässigkeit doch hinreichend geklärt sein.
Und die Haftung steht außer Frage. Auch wird die Jagdhaftpflicht einspringen müssen, unabhängig davon, ob die sich das Geld versuchen zurückzuholen oder nicht.
Ein großer Hemmschuh dürfte die Vorstellung des Bauern über die Schadenshöhe sein. Schon in den ersten Pressebeiträgen wurden Zahlen von 3000 Euro pro Rind aufgeworfen. Im Video oben ist gar von 20.000 Euro in Summe die Rede. Dazu habe ich irgendwas von lebenslanger Nachbehandlung verstanden?
Wohlgemerkt für 3 Rindern von denen eines trächtig war.
Es wäre schon ein arger Zufall, wenn der Jäger wirklich 3 sehr hochwertige Zuchttiere aus der Herde geschossen oder angeschossen hätte.
Man wird den Verdacht nicht los, dass da jemand sowohl Kasse als auch Stimmung machen will.
Sollte die Einschätzung des Tierwerts in Ordunung und über die Zuchtpapiere belegbar sein und der Bauer nicht selbst unnötige Folgekosten (z.B. Tierklinik statt einschläfern) verursacht haben, dürfte der Begleichung durch die Versicherung kaum was im Wege stehen.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Sa Mär 31, 2012 14:12

SHierling hat geschrieben:Ich denke, es geht hier eher um die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Begriff "Fahrlässigkeit" auszulegen.
Wenn ein Richter nicht in der Lage ist, sowas zu beurteilen, weil er zB selber kein Jäger ist, und selber eine Kuh nicht von einem Schwein unterscheiden kann (was bei Juristen ja nicht selten ist!), oder das gern "neutral" sehen möchte, weil er selber Jäger ist, können da schon unterschiedliche Einschätzungen zustandekommen.


Der Begriff Fahrlässigkeit findet im BJagdG keine Anwendung. Dieser Begriff ist im Zivil- wie im Strafrecht bekannt. Die Auslegung des Begriffes findet sich in der Kommentierung des § 276 BGB und § 15 StGB. Daher ist es eher unerheblich inwieweit der Richter von Tieren oder der Jagt "Ahnung" hat. Er ist an der vorgegebenen Auslegung des Begriffes Fahlässigkeit juristisch gebunden.

Es ist in meinen Augen klar zu erkennen, das dieser Jäger nicht mit Vorsatz auf Kühe aus war.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Damhirsch » Sa Mär 31, 2012 14:36

Tscha, ubnd wo verbuchen wir die sicher als Hasen angesprochenen Maulwurshaufen, die Füche, die sich beim Aufnehmen als Hasen entpuppten und die Hasen die eigentlich als Kanninchen geschossen wurden? Ich liebe Pathologen und andere postmortale Kugscheißer! :D
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » Sa Mär 31, 2012 14:46

Es ist in meinen Augen klar zu erkennen, das dieser Jäger nicht mit Vorsatz auf Kühe aus war.


:mrgreen: Darauf bin ich ja noch gar nicht gekommen. :D

Woran erkennt man das denn?
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Sa Mär 31, 2012 17:46

SHierling hat geschrieben:Fakt ist ja wohl, daß der Schütze nicht nur a) sein Ziel ganz offensichtlich nicht richtig angesprochen hat , sondern das b) auch noch mehrfach (und ich kann mir , selbst wenn jemand EINE Kuh mit einem Schwein verwechselt, nicht vorstellen, daß in einer Rotte dann die anderen Tiere so lange stehenbleiben, bis man den nächsten Schuß abgeben kann: spätestens in der Bewegung ist eine Kuh aber deutlich von einem Schwein verschieden)


SHierling hat geschrieben:
Es ist in meinen Augen klar zu erkennen, das dieser Jäger nicht mit Vorsatz auf Kühe aus war.


:mrgreen: Darauf bin ich ja noch gar nicht gekommen. :D

Woran erkennt man das denn?


An Deiner ersten Aussage bestimmt nicht :prost:
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » Sa Mär 31, 2012 18:15

Wieso nicht? Wenn er nicht auf Kühe aus war, hätte er ja nach der ersten aufhören können.

Gerade, daß er mehrere Kühe erschossen hat, läßt doch darauf schließen, daß er sich nur als Jäger getarnt hat und in Wirklichkeit die Kühe sein eigentliches Ziel waren ?! n8
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Sa Mär 31, 2012 19:08

SHierling hat geschrieben:Wieso nicht? Wenn er nicht auf Kühe aus war, hätte er ja nach der ersten aufhören können.

Gerade, daß er mehrere Kühe erschossen hat, läßt doch darauf schließen, daß er sich nur als Jäger getarnt hat und in Wirklichkeit die Kühe sein eigentliches Ziel waren ?! n8


Er war im Besitz eines gültigen Jagscheines und war nach eigenen Angaben auf der Jagd. Eine Tarnung als Jäger ist ier wohl ausgeschlossen. Wäre er als Jäger auf Kühe aus, stellt sich die Frage, warum er die Kühe nicht aufgebrochen hat.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Manfred » So Apr 01, 2012 9:45

Brigitta, es gibt auf der Jagd nichts, was es nicht gibt.
Dass die Tiere stehen bleiben, ist nicht so ungewöhnlich. Auch nicht der Abschuss mehrerer Tiere aus einer Rotte / einem Rudel.
Schau dir z.B. das mal an:
http://www.youtube.com/watch?v=1Q4vHONvubc

Und eine liegende oder widerkäuende Kuh kannst du evtl. mehrfach beschießen, ohne dass sie einen Mucks macht.
Ich habe mal einen per Video dokumentieren Versuch gesehen, bei dem mit einer Kurzwaffe seitlich auf eine angebunde, fressende Kuh geschossen wurde. Gezielt so, dass keine lebenswichtigen Organe verletzt wurden. Die hat nicht mal aufgehört zu fressen.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » So Apr 01, 2012 10:23

Gut. Also wenn aller Humor nix nutzt, und mich hier derart viele Leute davon überzeugen wollen, daß es offenbar weder selten ist noch ungewöhnlich, daß Jäher Kühe mit Schweinen und Hunde mit weißichwas verwechseln, und man ihnen das deswegen ja auch ganz sicher nachsehen muß, dann werde ich wohl zum Jagdgegner werden müssen, denn ich persönlich finde sowas unverantwortlich. Wer nicht weiß, worauf er anlegt, bzw nach eurer Meinung das ja wohl sogar "gar nicht wissen kann", und trotzdem schießt, der darf dann eben keine Waffe in die Hand nehmen.

War das so jetzt richtig verstanden? Oder möchte jemand schreiben, daß die Kühe, Hunde (und damit auch jede andere Verwechslung!!) akzeptabler Kollateralschaden sind? Vielleicht weil Unwissenheit ausgerechnet in dem Fall vor Strafe schützt?
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Manfred » So Apr 01, 2012 10:35

SHierling hat geschrieben:Wer nicht weiß, worauf er anlegt, bzw nach eurer Meinung das ja wohl sogar "gar nicht wissen kann", und trotzdem schießt, der darf dann eben keine Waffe in die Hand nehmen.


Ne. Das ist ein Missverständnis. Er war sicher überzeugt zu wissen, worauf er anlegt. Darum geht es. Um den Graubereich zwischen glauben zu wissen und wirklich zu wissen.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » So Apr 01, 2012 10:41

Manfred, das ist mir schon klar. Aber in JEDEM anderen Bereich schützt Dich Dein "Glaube" halt nicht davor, trotzdem die Verantwortung für Dein Handeln übernehmen zu müssen. Es kann nicht angehen, daß ich als Jäger nur "glaubhaft versichern muß", ich hätte mich geirrt, und dann bin ich fein raus.
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