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Kuhjäger

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Kuhjäger

Beitragvon Dieks » Do Mär 29, 2012 8:57

http://www.hna.de/nachrichten/niedersac ... 33029.html

was halten wir von diesem Urteil?
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Re: Kuhjäger

Beitragvon JueLue » Do Mär 29, 2012 9:51

Was soll man davon halten?

Der Jäger hat ja schon mal das einzig Richtige getan und seinen Jagdschein abgegeben, die Rinder wird er eh bezahlen müssen - keine Ahnung, ob die Jagdhaftpflicht da zahlt, ich glaube nicht.

50 Tagessätze bedeutet kein Eintrag im Führungszeugniss.
Ich denke, ich hätte bezahlt, und wäre nicht in Berufung gegangen.

Wer mehrere(!!) Tiere erlegt, ohne sie korrekt anzusprechen, dem kann man zutrauen, ebenso den Nachtwanderer zu erlegen.

Gut, jeder der z.B. Auto fährt kann sich auch nicht davon freisprechen, dass man durch einen Fehler Menschenleben gefährdet.

Schwierig...
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » Do Mär 29, 2012 10:08

Was hat der denn zu sehen geglaubt?
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Manfred » Do Mär 29, 2012 12:39

Wildschweine vermutlich. Diese Fälle sind doch Legion. Von erlegten Baumstumpen und Fehlansprachen beim Schwarzwild selbst ("Milchkeiler") ganz zu schweigen.
Höchste Zeit, dass die Nachtsichttechnik für die Schwarzwildjagd freigegeben wird. Die entsprechenden Versuche in Bayern scheinen ja erfolgversprechend zu laufen.
Der war sicher in finsterer Nacht überzeugt, Schwarzwild nahe vor zu haben. Und dann waren es halt liegende Kühe etwas weiter weg. Der Druck auf die Jäger in Sachen Schwarzwildreduzierung ist teils erheblich. Dazu etwas Jagdfieber oder Schläfrigkeit als Gast in einem unbekannten Revier und tot ist die Kuh oder wahlweise der Bundeswehrsoldat auf Manöver (wie ja auch schon vorgekommen).
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Dieks » Fr Mär 30, 2012 9:52

hier das Urteil des Richters:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/h ... s8545.html
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Re: Kuhjäger

Beitragvon SHierling » Fr Mär 30, 2012 10:05

Das darf doch nicht wahr sein.

Wo wohl DER Richter zur Jagd geht?
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Re: Kuhjäger

Beitragvon JueLue » Fr Mär 30, 2012 11:06

Da wurde der Jagd und den Jägern wohl durch den Richter ein "Bärendienst" erwiesen, der Jäger von der Kreisjägerschaft hats ja zum Glück eindeutig formuliert.

Klar ist aber auch, durch die "Wildschweinplage" in manchen Regionen, und der damit verbunden Druck, möglichst viel Schwarzwild zu erlegen, um die Wildschäden nicht eskalieren zu lassen, und auf der anderen Seite das Verbot Nachtsichtgeräte einsetzen zu dürfen, erhöht sich die Gefahr stark, das sowas passiert.

Aber trotzdem: auf einer Kuhweide wird man mit Kühen rechnen müssen, das ist für mich in jedem Fall grob fahrlässig.

Nicht erwähnt wurde, ob das Urteil rechtskräftig ist, oder ob die Staatsanwaltschaft in Revision gehen kann.

Ich wundere mich noch über einen anderen Punkt: wenn der Jäger nur fahrlässig, nicht grob fahrlässig gehandelt hat, müsste doch seine Jagdhaftpflicht zahlen, meiner Meinung nach müsste die sogar bei grober Fahrlässigkeit zahlen, könnte sich das Geld dann aber wiederholen (falls vorhanden), das der Kuhbauer erst klagen muss, verwundert mich sehr.

Ich denke, das ist doch wie beim Autofahren: füge ich einem Fremden einen Schaden zu, zahlt immer zunächst die Haftpflicht, holt sich das Geld bei grober Fahrlässigkeit aber zurück.

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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Fr Mär 30, 2012 12:30

JueLue hat geschrieben:Da wurde der Jagd und den Jägern wohl durch den Richter ein "Bärendienst" erwiesen


Juristisch in meinen Augen die richtige richterliche Entscheidung.
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Re: Kuhjäger

Beitragvon JueLue » Fr Mär 30, 2012 17:53

kleine Erläuterung wäre nicht schlecht...

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Re: Kuhjäger

Beitragvon Hauke schidt » Fr Mär 30, 2012 18:42

JueLue hat geschrieben:kleine Erläuterung wäre nicht schlecht...


Das ist eigentlich gar nicht mein Gebiet, aber ich versuche es mal:


In meinen Augen hat der Richter erkannt, das es bei Säugetieren keine Wertigkeit nach dem Gesetz gibt. Das Leben einer Kuh ist also nach dem Tierschutzgesetz u.a. nicht mehr oder weniger wert wie eine Katze, ein Hund, ein Schwein. Das Jagtrecht ist hier ja nicht anzuwenden, da es sich nicht um jagdbares Wild handelte.

Weiterhin wurde erkannt, das die Tat nicht willentlich begangen wurde, also nicht vorsätzlich, sondern aus Fahrlässigkeit geschehen ist.

Auch das es sich in diesem Fall um einen Jäger handelte, er also im Besitz einer Waffenerlaubnis war, wird unerheblich gewesen sein, da es sich wie schon beschrieben nicht um jagdbares Wild handelte. Und bis zum Zeitpunkt, wo der Schuss abgesetzt wurde, verhielt sich der Jäger bis auf den Tatbestand das Wild nicht ordnungsgemäss angesprochen zu haben, sich also dabei versehen zu haben, im legalen Bereich.

Also geht es hier vom Grundsatz um eine legale Ausübung einer Tätigkeit bei der die Sachkunde die zu dieser Tätigkeit notwendig ist, überprüft und bescheinigt wurde. Durch Fahlässigkeit wurden Säugetiere getötet, die nicht im Gesetzesbereich dieser legalen Tätigkeit stehen.

Kurz und knapp in der Alltagssprache: Man hat was gemacht, was man darf und dabei kam ein Säugetier zu schaden, was man nicht wollte.

Und nun fahr Du mal meine Katze über den haufen..........
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Re: Kuhjäger

Beitragvon rägemoli » Fr Mär 30, 2012 19:18

Deine Katze müssen wir nicht über den Haufen fahren das erledigt mein Hund :mrgreen:
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Re: Kuhjäger

Beitragvon rattle03 » Fr Mär 30, 2012 19:19

Ein typischer Fall von Recht haben im Gegensatz zu Recht bekommen :roll: :twisted:

Wie sähe die Sache denn aus, wenn er z.B. ein Pärchen beim Liebesspiel für ein Wildschwein hält und die erschiesst? Der Mensch ist ja auch nur ein Säugetier....
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Fadinger » Fr Mär 30, 2012 19:37

Hallo!

Wichtig! Nicht grunzen beim Sex ... :mrgreen:

Gruß F
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Re: Kuhjäger

Beitragvon Rumpsteak » Fr Mär 30, 2012 19:42

rattle03 hat geschrieben:
Wie sähe die Sache denn aus, wenn er z.B. ein Pärchen beim Liebesspiel für ein Wildschwein hält und die erschiesst? Der Mensch ist ja auch nur ein Säugetier....


Der Mensch wird im Gegensatz zu den anderen Säugetieren aber nicht als Sachgegenstand gesehen!

Ändert nichts am Sachverhalt selber, meiner Meinung nach ist es kein Grund dem Schützen den Schein zu entziehen. Allerdings gehört sowas mit einem Bußgeld bestraft! Eine Nachschulung wäre auch angebracht..man erlegt kein "Wild" welches man a) nicht waidgerecht ansprechen kann und b) erlegt man schon garnichts von dem man nicht weiß was es ist!
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