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KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Tinyburli » So Jan 11, 2015 6:32

Düngeverzicht ging bisher ohne RGV. Hat sich da was geändert?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » So Jan 11, 2015 9:46

beim ex A24, jetzt B30 ist nach wie vor kein Viehbestand notwendig
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Paule1 » So Jan 11, 2015 10:08

Dann kommen ein paar Mutterkühe her
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Wini » So Jan 11, 2015 19:52

Noch eine weitere Frage an die KULAP-Streuobst-Experten und Mostsäufer in Bayern anhand des folgenden Beispiels:

Ich habe da u.a. eine Streuobstbaumreihe mit tatsächlich 10 Bäumen, die an ein Ackergrundstück grenzen.
Da die tatsächliche Grasfläche unter den Bäumen lediglich 400 m² beträgt, wurden bisher nur 4 Bäume à 100 m² gefördert.
Begründung: Es werden maxi. 100 Streuobstbäume pro ha LF des Feldstücks gefördert.
1ha = 10.000m²:100 Bäume = 100m² pro Baum

Die Förderung für Streuobstbäume wurde jetzt erhöht und beträgt sagenhafte 8€ je Baum was einer Flächenförderung von 8€ je100m² entspricht.
Die Förderung der Ackerfläche beträgt dagegen lediglich rund 350€/ha was einer Flächenförderung von 3,50€ für 100m² ergibt.

Da die flächenbezogene Förderung für Streuobst höher ist, würde ich gerne alle vorhandenen Bäume in
die KULAP-Förderung bringen. Beide Flächen, Acker- bzw. Streuobstfläche sind in der digtialen Flurkarte
und im Mehrfachantrag derzeit als zwei separate Flächen ausgewiesen.

Kann ich da nicht einfach die Fläche für die zusätzliche Streuobstförderung von der Ackerfläche abzwacken
um in den Genuss der höheren Förderung zu kommen ?
Dies hätte den weiteren Vorteil, daß dadurch die notwendige Fläche für ÖVF bzw. Stilllegung, welche 5% der Ackerfläche beträgt, sinken würde.

Da müssen die im Amt sicherlich alles neu "digitalisieren", aber schließlich sollen ja auch die Beamten durch KULAP beschäftigt und ernährt werden.

Ist das möglich ? Wer hat eine ähnliche Situation ?
In diesem Sinne
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Frankenbauer » So Jan 11, 2015 21:52

Wenn die Fläche nicht aus wichtigen Gründen getrennt wurde, wie z.B. Einsparen von Bodenproben, dann würde ich die beiden Flächen zusammenziehen und zwei Nutzungen auf der Fläche angeben. Ich hab mittlerweile alle aneinander liegenden Flächen zusammengelegt, hat eigentlich nur Vorteile. Deine Obstbaumreihe war doch die ganze Zeit nicht prämienberechtigt, die muss es Dir doch jedes Jahr rausgehaut haben.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 12, 2015 12:07

Frage: kann bei Kulap B20 und B30= ohne Minearlische Düngung Neu-Antrag bis 27.02.15, jetzt im Januar noch Phospatdünger ausgebracht werden??
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mo Jan 12, 2015 19:02

Zum Streuobstprogramm: Die 100 Bäume pro ha Grenze gilt nicht auf Fläche sondern auf tatsächlich Bäume. Ich habe einen Betrieb, der hat 250 Bäume auf einem ha, es werden maximal 100 Bäume ausbezahlt. In meinem eigenen Betrieb habe ich eine Fläche von 0,11ha mit 20 Bäumen, die alle förderfähig sind.
Haben die Bäume alle auch einen Kronendurchmesser von 3m und Stammhöhe 1,4m?

Das KULAP Jahr ist das Kalenderjahr, man muss also die Auflagen ab dem 1.1. einhalten
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon fendt311lsa » Mo Jan 12, 2015 20:01

Wie sieht es eigentlich mit der Maßnahme B 47 jährlich wechselnde Blühflächen aus.

Jährliche Neuansaat ist klar. Aber so wie ich das verstehe, muss die Fläche nicht unbedingt wechseln, sondern die Blühmischung könnte auf ein und derselben Fläche fünf Jahre hintereinander neu angebaut werden oder?
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon 2250 » Mo Jan 12, 2015 20:43

Hallo,
mal eine kleine Frage gibt es KULAP auch in NRW und wenn ja sind die Programme dann ähnlich wie in Bayern. ?
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Wini » Mo Jan 12, 2015 21:30

Frankenbauer hat geschrieben:Wenn die Fläche nicht aus wichtigen Gründen getrennt wurde, wie z.B. Einsparen von Bodenproben, dann würde ich die beiden Flächen zusammenziehen und zwei Nutzungen auf der Fläche angeben. Ich hab mittlerweile alle aneinander liegenden Flächen zusammengelegt, hat eigentlich nur Vorteile. Deine Obstbaumreihe war doch die ganze Zeit nicht prämienberechtigt, die muss es Dir doch jedes Jahr rausgehaut haben.

Gruß

Werner


Hallo Werner, Danke für Deinen Tipp. Hier handelt offensichtlich jeder Sachbearbeiter anders.
Bei meinem AfLE wurden im letzen Jahr alle Streuobstflächen penibel von den angrenzenden Ackerlandflächen getrennt und neue Feldstücke gebildet.
Wie bereits von Dir vermutet, sind diese Flächen oft kleiner als 0,1 ha und nun nicht mehr betriebsprämienberechtigt !
Seit Jahren waren Sie mit "812 Streuobst" und "N" gekennzeichnet bei der jeweiligen Ackerfläche als Teilfläche mit dabei.
Soweit ich mich erinnern kann, konnte ich in 2005 für die Streuobstfläche auch keine Zahlungsansprüche aktivieren.
Offensichtlich hat sich dies nun geändert und man kann auch die Flächenprämie für Streuobstflächen neben der KULAP-Förderung
für Streuobst beantragen, sofern die Fläche größer als 0,1 Hektar ist.

Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Zum Streuobstprogramm: Die 100 Bäume pro ha Grenze gilt nicht auf Fläche sondern auf tatsächlich Bäume. Ich habe einen Betrieb, der hat 250 Bäume auf einem ha, es werden maximal 100 Bäume ausbezahlt. In meinem eigenen Betrieb habe ich eine Fläche von 0,11ha mit 20 Bäumen, die alle förderfähig sind.
Haben die Bäume alle auch einen Kronendurchmesser von 3m und Stammhöhe 1,4m?

Das KULAP Jahr ist das Kalenderjahr, man muss also die Auflagen ab dem 1.1. einhalten


Danke auch an Hofer_Pörndorf für den Tipp mit der tatsächlich vorhandenen Bäumezahl.
"Förderfähig" heißt in Bayern aber noch leider noch lange nicht, daß auch etwas "gefördert" also gezahlt wird!
Heute im Amt konnte ich live mitverfolgen, daß das KULAP-Progamm eine höhere Baumdichte als 100m²/Baum nicht akzeptiert!

Übrigens, man kann auch frisch gepflanzte Hochstamm-Bäume angeben, da zum Glück der Kronendurchmesser
von 3m noch nicht vorhanden sein muß.
Hier auszugsweise der Wortlaut aus der Förderrichtlinie mit der Betonung auf "erreichen"

B57 – Streuobst – einzelflächenbezogen
• Förderfähig ist der Erhalt von bestehenden oder neu gepflanzten Streuobstbäumen. • Gefördert werden Hochstamm-Baumarten, die mind. 3 m
Kronendurchmesser erreichen
und eine Stammhöhe von mind. 1,4 m haben.
• Es werden maxi. 100 Streuobstbäume pro ha LF des Feldstücks gefördert.


Gruß Wini
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Landwirt_R » Do Jan 15, 2015 18:02

FrankenRancher hat geschrieben:
Landwirt_R hat geschrieben: Schade, dass der Schnittzeitpunkt rausgefallen ist.

Beim KULAP ist er zwar raus gefallen , aber beim VNP gibt es ihn.
http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/a ... ht_vnp.pdf


Vielen Dank! :prost:

Ich hab letzte Woche folgende Fragen meinem Sachbearbeiter geschickt. Weiß das zufällig auch jemand hier?

Da ich gerne nach A36 (Blühfläche) B48 (ebenfalls Blühfläche) machen würde, wollte ich wissen, ob ich das umbrechen muss. Dann würde ich nämlich gerne demnächst mulchen und bei Frost pflügen. Bis wann muss die Blühfläche eingesät sein? Oder braucht es nicht umgebrochen werden, weil es ökologischer sinnvoll ist, die etablierte Tierwelt zu erhalten?
Zeigt her eure Baustellen, Höfe und Gebäude!
http://www.landtreff.de/bilder-hofstelle-gebaude-t79331.html
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon fendt311lsa » Do Jan 15, 2015 21:05

B 47 kannst du nach A 36 wahlweise 2015 neu einsähen oder damit bis zum Frühjahr 2016 warten. Spätestens dann ist eine Neuansaat aber verpflichtend.
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 19, 2015 21:26

WAr heute im Amt und habe mal unter vorbehalt bis zum 27.02.14 beantragt:

---B 30-Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten

---B 37 Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen mit jährilichen Flächenumfang von....

---B44 Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen

---B 57 Streuobst
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Tinyburli » Do Jan 22, 2015 11:21

Habe jetzt das VNP- Programm abgeschlossen
Scnittzeitpunkt 15.6. und Düngeverzicht.
An 3 Feldstücken waren Beanstandungen beim Luftbild.
Einmal stark zertretene Stelle in der Koppel.
Die beiden anderen waren Gräben.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon julius » Do Jan 22, 2015 11:35

Rechnen sich denn bei euch diese ganzen Extensivierungsprogramme bei den derzeitigen Pachtpreisen ?
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