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KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Tinyburli » Do Jan 22, 2015 11:49

Ich hab das ja an anderer schon Stelle vorgerechnet.
Vor 2 Jahren hab ich mal Pachtpreise eroiert:
Bei Äckern bekam ich Angebote bis 600,-, bei Wiesen bis 300,-
In letzter Zeit hab ich nicht mehr nachgeforscht.
So komme ich bei Wiesen auf das Doppelte. Bei Äcker auch fast.
Meine mit Kleegras eingesäten Äcker laufen über Einsaat und Düngeverzicht. Da hab ich 1000,- Pacht bekommen. Da das für die Greeningvorgaben des Pächters passt, werden wir es vermutlich auch diese Jahr über Pacht machen. Ansonsten mach ich es halt selbst.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon julius » Do Jan 22, 2015 11:56

Sind denn bei den Berechnungen auch alle dafür anfallenden Kosten berücksichtigt gegenüber einer Verpachtung ?
Beim einem alten Schlepper kann auch mal eine Reperatur mit 5 000 Euro anstehen. Nur um ein Beispiel zu nennen.
julius
 
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Manfred » Do Jan 22, 2015 12:13

@Julius: Du raffst es nicht, oder?
Tiny hat keinen Traktor. Er lebt davon, dass er Bauern ausnutzt, die nicht rechnen können oder die sich durch ihre Investitionen in eine Notlage manövriert haben, die sie zwingt, zu völlig überhöhten Kosten zu arbeiten.
Sprich: Er kassiert die Prämien und sucht sich einen Blöden, der ihm die dazu nötige Arbeit für lau erledigt oder sogar noch dafür bezahlt, dass er für Tiny arbeiten darf.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Tinyburli » Do Jan 22, 2015 16:28

Natürlich habe ich Traktor. Sogar 3 Stück.
Beim kleinen trennt die Kupplung nicht mehr. Den schraub ich auseinander und mach eine neue rein.
Das kostet vielleicht 500,- aber sicher keine 5000,-.
Natürlich habe ich auch Mitleid mit den Bauern, die nur die Arbeit haben und keinen Verdienst.
Vielleicht sollten Sie etwas an Ihrer Wirtschaftsweise ändern, damit das besser wird.
Z. B. haben wir noch einen leeren Stall mit 22 x 11 m. Ich überlege nun da Wohnungen reinzubauen.
Ich werde so 100 000,- ausgeben müssen.
Ich denke das gibt 4 Appartements mit je 50 m2.
Da verlange ich 200,- Miete je Wohnung. Das sind dann 800 x 12 = 9600,- im Jahr.
Das ist dann eine Rendite von 9,6 %.
Ich weis aber noch nicht, ob ichs mache. Bräuchte dann noch eine Garage für einen Schlepper. :wink:
Mit freundlichen Grüssen
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon MF 5465 » Mi Feb 11, 2015 22:46

Servus,

wir hatten am Dienstag einen Termin im Amt, wg. Kulap.
Da für uns eine Hand voll Maßnahmen interessant zu sein schienen, hat der Besuch länger als 2 Stunden gedauert.
Ich war empört, mit welcher Leichtsinnigkeit sich einige Landwirte für eine Maßnahme verpflichten. In der Zeit, in der wir im Zimmer saßen, waren bei der Dame gegenüber drei Kandidaten, die teilweise noch nichtmal wussten was es mit dem Kulap auf sich hat, geschweige denn zu ahnen, dass die VerPFLICHTungen auch mit Unkosten verbunden sind usw.

Was mich generell stört, ist die Unübersichtlichkeit bei den einzelnen Maßnahmen. Mir ist klar, dass man soetwas nicht auf Kindergartenniveau betreiben kann, aber dass 3 Wochen vor der Endfrist in den höheren Reihen noch dermaßen große Debatten über wirklich wichtige Details am Laufen sind, macht es für den Landwirt nicht einfacher.

Nun zu unserem Betrieb:
B37: Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen
Die Maßnahme werden wir wohl beantragen. Die angegebene Fläche darf um 30% unter- und 50% überschritten werden. Was über die 50% fällt, wird nicht gefördert. Wir haben eine Fläche angegeben, bei der wir mit großer Sicherheit in diesem Intervall liegen. Um die Ansprüche zu erfüllen muss "nur" eine Mulchauflage von 10% vorhanden sein. Wir können auch nur die abfr. ZFs zur geförderten Fläche zählen, haben also viel Spielraum. Leider nicht mit B35 kombinierbar. B35 fiel somit raus.

B 45: Vielfältige Fruchtfolge mit Leguminosen.
Dabei muss der Anteil der Leguminosen (Reinsaat oder Grasgemisch) über 10% betragen. Die anderen 4 Früchte dürfen die 10%-Hürde nicht unter- bzw. die 30%-Hürde nicht überschreiten. Das macht es für einen relativ kleinen Betrieb wie unseren, mit unterschiedlich großen Flächen, sehr schwer jedes Jahr im Maß zu bleiben.
Ich habe eine Fruchtfolgeplanung bis 2019 erstellt (natürlich rein theoretisch; ohne Berücksichtigung irgendwelcher Eventualitäten). Es geht die ersten beiden Jahre gut.
Danach müssten wir schon einmal Raps nach Kleegras und im Folgejahr Stoppelweizen bauen. Es ist eine enorme Tüftlerei um es nur halbwegs hinzubiegen, und sollte ein Jahr etwas anders laufen stimmt die ganze Planung nicht mehr. Mit "Fruchtfolge" hat es sowieso nichts mehr zu tun.
Das muss man sich wirklich stark überlegen. Es hört sich wunderbar an, dass im Dezember 85xY€ auf dem Konto sind. Man muss sich aber im Klaren sein, dass man mit diesem Programm enorm eingeschränkt und festgelegt ist. Somt kann es gut vorkommen, dass ohne Kulap-Verpflichtung die erzielten Gewinne höher sein können.
Auf die Frage, wie stark man in einigen Jahren vom vorgegebenen Anteil abweichen darf, konnte mir der Beamte nicht weiterhelfen. Das wäre noch in der Diskussion. So viel zu Punkt 2.
Verplant man sich, bzw. plant man garnicht und die Abweichungen sind zu groß, muss die bisherige Förderung aus dieser Maßnahme zurückgezahlt werden.
Wir haben zweifelsohne eine vielfältige Fruchtfolge. Sie passt aber wahrscheinlich nicht ins Programm.

Dann wurde noch für eine gepachtete Stilllegung die Blühfläche beantragt, da sie sonst in den Dauergrünlandstatus übergehen würde. Ackerbau ist hier nicht möglich.
Wir erzielen wohl hiermit (auch mit Saatgutkosten von vorrauss. über 450€/ha) den höchsten Gewinn.
Aber komme mir bloß keiner auf die Idee, so etwas auf ackerbaufähigen Feldstücken zu machen :klug:

:prost:
Sepp
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Do Feb 12, 2015 16:58

KULAP beantragt man als normaler Betrieb nicht um des KULAPs Willen, sondern nur wenn es gerade zum Betrieb passt und man es im Nebenbei mitnehmen kann! Betriebe, die sich komplett wegen des KULAP umstellen, fallen zu 75% innerhalb der Laufzeit auf die Schnauze!
Die Vorgehensweise zu den Kontrollen noch nicht geregelt, Aussagen dazu kann mir noch kein Sachbearbeiter machen.
Auch kommen jetzt unter der Antragstellung immer noch Änderungen, so wie letzte Woche, dass jetzt vor der Saat bei B37 und B38 doch wieder ein Abspritzen erlaubt ist.
Gwiss is, dass nix gwiss is! würd der Bayer sagen :?
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Do Feb 12, 2015 17:07

Die B45 Fruchtfolge habe ich für meinen Betrieb auch durchgerechnet. Das Ergebnis war, dass ich durch den Mehraufwand, den ich durch den Anbau von zwei weiteren Hauptfrüchten und den geringeren Mais und Winterweizenanteil, sowie den Mehraufwand an Arbeit habe, sich diese Maßnahme hübsch genau auf null ausgeht im Vergleich zu meiner Mais-Weizen Fruchtfolge und bisschen Kleegras und Stillgegung.
Also uninteressant.
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon agrarflächendesigner » Do Feb 12, 2015 19:15

Hab mir die Kulap - Programme auch durchgeschaut.
Für mich als zuünftigen Viehlsen Nebenerwerbler fällt aber so ziemlich alles raus.
Höchstens Winterbegrünung, das würde sich mit meiner Planung für Energiemais meiner Meinung nach relativ gut vertragen.

Das Problem an der sache ist aber, ich verpflichte mich mit dem Programm für was, und wenn der Gesetzgeber an der Förderschraube dreht muss ich es trotzdem einhalten...
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Paule1 » Fr Feb 13, 2015 7:46

KULAP=Kulturlandschaftspramm, soll heißen, die Betriebe bauen nicht nur Weizen und Mais an :klug:
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Bulldog-Fahrer » Fr Feb 27, 2015 11:34

Auf dem Übersichtszettel für die Kulap-Maßnahmen schaut es immer so aus, wie wenn da viel Tnteressantes dabei wäre, wenn ma sich dann aber die Beschreibung dazu durchliest, hat sich das meistens ganz schnell erledigt...

Die Vielfältige Fruchtfolge haben wir uns auch überlegt, ist aber an den maximal 66% Getreideanteil gescheitert. Soviel Erbsen brauch ich dann doch nicht.

Interessant ist auch, dass im Begleitschreiben Butzungscodes angegeben sind, für die es aber noch gar keine Liste gibt...
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Tinyburli » Di Mär 03, 2015 8:41

Agrarumweltprogramme: Antragsfrist verlängert
Agrarökologische Blühflächen

Fristverlängerung um zwei Wochen: Landwirte, die das neue Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) in Anspruch nehmen wollen, haben noch bis 13. März Zeit, ihre Anträge abzugeben. Interessenten können sich online informieren unter www.landwirtschaft.bayern.de/kulap.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Frankenbauer » Di Mär 03, 2015 20:41

Laut Aussage eines Sachbearbeiters war das Urteil zu NC 591 der Todesstoß für viele KULAP Maßnahmen. Verträge brauchen Vertrauen, so bald ein Beteiligter ohne Zustimmung des Anderen die Regeln ändern kann, und dann noch massiv zu Ungunsten des Anderen, sollte man von solchen Verträgen Abstand nehmen.
Ich hab nur noch die Obstbäume, der Rest ist nicht nachhaltig.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon MF 5465 » Mo Feb 22, 2016 13:10

Hallo,

hat schon jemand die Gelder erhalten? Kommt mir irgendwie spanisch vor, dass wir bisher immer noch nichts gehört haben.

:prost:
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon Manfred » Mo Feb 22, 2016 14:32

Bei mir ist der Großteil da. Ein Bekannter hat heute auf Nachfrage beim Amt die Info erhalten, dass für seine Programme noch kein Auszahlungstermin feststeht. Voraussichtlich solle die Auszahlung aber gestaffelt (je nach Programm) im Zeitraum Ende März bis Ende Mai erfolgen.
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Re: KULAP Bayern ab 7.1.2015 beantragen

Beitragvon marius » Mo Feb 22, 2016 14:45

Habt ihr denn keine Bedenken um euren Ackerstatus mit diesen Programmen ?
Wer garantiert euch das nach Ablauf des 5 Jahreszeitraums mit diesen Naturschutz oder Kulapprogrammen aus Grünland kein Dauergrünland wird ?
Die Voraussetzungen für GL können jederzeit geändert werden und dann seit ihr handlungsunfähig wegen der langen Laufzeit.
Da wäre mir der Status Ackerland zu wertvoll um ein Risiko einzugehen wegen der paar Euros.
Besonders wenn man sieht wie teuer Ackerstatus gehandelt werden.
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