lama-bauer hat geschrieben:Servus,
bevor du die Verträge unterschreibst,solltest du sie ganz genau durchlesen.
Die Förderprämie kann nämlich jederzeit in den 5 Jahren gekürzt oder ausgesetzt werden,wenn das Geld nicht reicht.
Auch wenn die Blühfläche nur einen Tag weniger als die 5 Jahre vorliegt,kannst du die Prämie für die 5 Jahre plus 6 % Zinsen komplett zurückzahlen !
Hab beides schon mitmachen müssen.
MFG
Guten Abend!
Ja, es ist sehr wichtig, die Verträge vorher genau durchzulesen.
Im Amt wurde mir aber gesagt, dass - im Gegensatz zu den betriebsübergreifenden - bei den flächenbezogenen Prämien die Prämien nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn man die 5 Jahre bei B48 (Blühfläche) nicht einhalten kann, z.B. weil der Pachtvertrag anders als erwartet vorher gekündigt wurde.
Das wurde angeblich bei der letzten Reform geändert.
Was stimmt da nun?