Aber jetzt noch mal auf meine Eingangsfrage zurückkommend.
Ich möchte jetzt doch "unseren" Jagdpachtvertrag kündigen. Es ist mir zu unsicher die Sache einfach so weiter laufen zu lassen. Am Ende komme ich vor 5 Jahren Kündigungsfrist nicht aus der Sache raus.
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Das ist so weit klar. Reicht ein Einschreiben mit Rückschein aus um die Kündigung zu beweisen oder muss sie unter Zeugen übergeben werden?
Soll ich den beschriebenen Jagdpachtvertrag und einen möglichen nach dem möglichen Ablauf des Erstvertrages entstandenen Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit kündigen ???. Auch macht es ein Jahr in der Kündigungsfrist aus, ob nach §584 Absatz 1 oder § 594 a gekündigt wird!
Oder gilt generell die einjährige Kündigungsfrist aus dem Erstpachtvertrag, welche sich dann auf die stillschweigende Verlängerung überträgt?
Würde der einfache Satz "Hiermit kündige dich den bestehenden Jagdpachtvertrag zwischen Peter N. Senior und Pächter Hans Mustermann?" ausreichen?
Soll sich doch der Pächter sich selbst über den aktuell gültigen Pachtvertrag Gedanken machen...