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Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

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Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Peter North » Di Okt 18, 2016 12:47

Hallo,
mein Vater hat vor 35 Jahren unsere Eigenjagd verpachtet. Bezüglich der Kündigungsfrist wurde folgendes schriftlich vereinbart:

"Nach 25 Jahren ist dieser Vertrag mit einer jährlichen Kündigungsfrist erstmals kündbar, ansonsten verlängert er sich um weitere 5 Jahre".

So, was meint ihr? Ist der Vertrag jetzt jährliche kündbar oder mit einer Kündigunsfrist von 5 Jahren kündbar? Pächter meint natürlich 5 Jahre...
Dürfte eine Wortglauberei sein. Ich selbst glaube jetzt das der Vertrag nach 25 plus 5 Jahre Verlängerung quasi schon ausgelaufen ist und nur noch jährlich läuft.
Peter North
 
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Phantom » Di Okt 18, 2016 18:24

Peter North hat geschrieben:Hallo,
"Nach 25 Jahren ist dieser Vertrag mit einer jährlichen Kündigungsfrist erstmals kündbar, ansonsten verlängert er sich um weitere 5 Jahre".


Du liegst falsch.

Steht doch deutlich da: Er verlängert sich immer um 5 Jahre, außer: Es wird ein Jahr bevor er sich verlängert gekündigt.

Das ist keine Wortglauberei, sondern durchaus üblich Verträge so zu Formulieren. Findet sich so in vielen Verträgen (nicht nur Jagdpacht), nur ist es da meist 1 Jahr, um das sich der Vertrag verlängert und 1-3 Monate Kündigungsfrist. Schau mal Verträge zu Fitnessstudio, BahnCard, usw. an. Absolut identisch.
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Re: Kündigungsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon bauer hans » Di Okt 18, 2016 19:11

bei uns ist es üblich,dass der jagdpächter vor pachtende fragt,ob er zu anderen konditionen weiter pachten kann.
in deinem fall kannst du nach 24 oder 29 jahren kündigen.
ob das mit der 5jährigen verlängerung noch zulässig ist,weiss ich nicht.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Karlo » Di Okt 18, 2016 19:52

edit
Zuletzt geändert von Karlo am Di Okt 18, 2016 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
Karlo
 
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Phantom » Di Okt 18, 2016 20:01

Jagdpacht ist aber keine Landpacht, also können die Gesetze für Landpacht nicht angewandt werden.

Denn Land pachtet man hier nicht, nur ein Recht ;)
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon yogibaer » Di Okt 18, 2016 20:08

Peter North hat geschrieben:"Nach 25 Jahren ist dieser Vertrag mit einer jährlichen Kündigungsfrist erstmals kündbar, ansonsten verlängert er sich um weitere 5 Jahre".

Ist da nicht herauszulesen das der Pachtvertrag eine Laufzeit von 25 Jahren hat und sich dann stillschweigend bei Nichtkündigung jeweils um 5 Jahre verlängert?
Gruß Yogi
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Karlo » Di Okt 18, 2016 20:21

Phantom hat geschrieben:Jagdpacht ist aber keine Landpacht, also können die Gesetze für Landpacht nicht angewandt werden.

Denn Land pachtet man hier nicht, nur ein Recht ;)

richtig

Du hast natürlich Recht.

Der Jagdpachtvertrag ist ein Vertrag auf den die Vorschriften des § 581 BGB anzuwenden sind. Die Kündigungsmöglichkeit ergäbe sich daher aus § 584 BGB. Vermutlich ist das ganze aber nur noch ein Fall von § 584b BGB.
Zuletzt geändert von Karlo am Di Okt 18, 2016 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Peter North » Di Okt 18, 2016 20:25

Also gilt hier die 30 Jahre Grenze nicht? Gibt es für Mietverträge keine solche Gesetze?

In unseren Vertrag fehlt aber das Wort "jeweils" welches Yogibear in seinem letzten Beitrag verwendet. Könnte man sich da nicht daran Klammern?

Mein Vater möchte mir den Hof nächstes Jahr überschreiben. Käme ich auf diesen Weg aus dem Jagdpachtvertrag raus? Bei Versicherungen gibt es ja ein Sonderkündigungsrecht welches innerhalb 3 Wochen ausgeübt werden muss.

Da hat doch letzte Woche einer einen Wirtschaftsnobelpreis für optimale Vertragsgestaltung gewonnen. Schaut der hier auch vorbei?

Aber danke für die bisherigen Antworten.

Zu Karlo seinen §584b: Hab ja auch schon länger gegoogelt, z.B. wechselt bei Ablauf eines z.B. 9 jährigen Pachtvertrages das Pachtverhältnis in ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn die Vertragsparteien nichts anderes ausgemacht haben.
Zuletzt geändert von Peter North am Di Okt 18, 2016 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Karlo » Di Okt 18, 2016 20:56

Peter North hat geschrieben:Also gilt hier die 30 Jahre Grenze nicht? Gibt es für Mietverträge keine solche Gesetze?

Ja. Ich habe von hinten her geblättert und nicht aufgepasst.

Ließ nochmal im Vertrag nach, ob noch irgend etwas zur Pachtdauer im Vertrag steht.
Ansonsten fehlt das Wort "jeweils" wie Du schon festgestellt hast. Daher ist der Pachtvertag wohl nach 30 Jahren (25 + 5 Jahre) abgelaufen und es ist nur noch ein Fall von verspäteter Rückgabe der Pachtsache.
Wäre es ein Vertrag mit unbestimmter Pachtzeit, hättest Du die Möglichkeit zur Kündigung Anfang Oktober gerade versäumt. Der § 584 BGB sieht andere Kündigungsfristen nicht vor.

Für Mietverträge über 30 Jahre findet sich eine Regelung in § 544 BGB
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Peter North » Di Okt 18, 2016 21:04

Jagdpachtvertrag läuft ab dem 1.4. Könnte dann quasi wenn es durch geht zum 1.4.2018 selber zur Jagd gehen.

Liegt es an "Landtreff" das meine Beiträge so oft nicht gesendet werden?
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Manfred » Di Okt 18, 2016 21:06

Ich lese da nichts von "jeweils" 5 Jahren.
Da steht nur, verlängert sich um 5 Jahre.
Es ist also unklar, ob eine einmalige oder eine wiederholte Verlängerung gemeint ist.
Müsste der Vertrag nicht schon durch diese unklare Formulierung nach 30 Jahren, also der ersten, klar ersichtlichen Verlängerung, hinfällig sein?
Zuletzt geändert von Manfred am Mi Okt 19, 2016 8:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Karlo » Di Okt 18, 2016 21:16

Peter North hat geschrieben:Jagdpachtvertrag läuft ab dem 1.4. Könnte dann quasi wenn es durch geht zum 1.4.2018 selber zur Jagd gehen.

Liegt es an "Landtreff" das meine Beiträge so oft nicht gesendet werden?


Wenn es (aus Deiner Sicht) gut geht verlangst Du bzw. Dein Vater die Räumung der Pachtsache mit einer angemessenen Frist, weil der Pachtvertrag nach 30 Jahren ausgelaufen war. Und jagst ab dem 1.4. 2017 selbst.

Nach § 544 BGB könntest Du mit "gesetzlicher Frist" also mit der Frist nach § 584 BGB kündigen. Einen Kommentar zur § 544 BGB findest Du hier: http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnit ... s-30-Jahre

Wenn es nicht gut geht musst Du klagen dabei kann der trotzige Pächter aber seinen Jagdschein verlieren, wenn Du Recht hast und er die Jagd nach der Räumingsfrist noch ausübt.
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Peter North » Di Okt 18, 2016 21:37

Scheinbar wollte der Pächter mit der 25 Jahre plus 5 Jahre Regelung den §544 umgehen, wie ich es aus dem link von Karlo unter "Expertenhinweise, Absatz 3" ableiten könnte, hat dann aber vielleicht bei der Formulierung des 5 Jahres Zusatzes einen Fehler gemacht.
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Karlo » Di Okt 18, 2016 21:47

Peter North hat geschrieben:Scheinbar wollte der Pächter mit der 25 Jahre plus 5 Jahre Regelung den §544 umgehen, wie ich es aus dem link von Karlo unter "Expertenhinweise, Absatz 3" ableiten könnte, hat dann aber vielleicht bei der Formulierung des 5 Jahres Zusatzes einen Fehler gemacht.
Möglich, dass dem so ist.

Es gibt auch ein Urteil zu § 594 BGB. Demnach ist die Pachtverlängerung bzw. Fortführung des Pachtverhältnisses als Pachtverhältnis auf unbestimmte Dauer durch konkludentes Handeln nicht ausgeschlossen. In analoger Anwendung (die wurde für ein Miertverhältnis schon bejaht) würde das bedeuten, durch Zahlung der Jagdpacht und durch Entgegennahme des Pachtzinses durch den Vater entstand nach Ablauf der 30 Jahre ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Dauer. Da gilt dann die Kündigungsfrist nach § 584 BGB.

Eine erneute Verlängerung um 5 Jahre sehe ich nicht, weil eben das Wort "jeweils" fehlt.

Solche Sachen gehen wohl selten ohne Anwalt und Verfahren ab.
Zuletzt geändert von Karlo am Mi Okt 19, 2016 8:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigunsfrist Jagdpachtvertrag

Beitragvon Peter North » Mi Okt 19, 2016 8:31

Karlo kennt sich scheinbar aus. Und wie ist das jetzt mit der Hofübergabe? Versicherungsverträge kann man ja innerhalb 3 Wochen nach Hofübergabe kündigen. Wo liegt den da die gesetzliche Grundlage für dieses Sonderkündigungsrecht? Kann man dieses Sonderkündigungsrecht auch auf Pachtverträge etc. ausweiten. Ein Molkereiwechsel ist z.B. auch mit diesen Sonderkündigungsrecht möglich (ist mir ein Fall bekannt). Ich bin jetzt nicht zu faul zum googeln, aber ich habe bisher noch nichts dazu gefunden!
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