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Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Einhorn64 » So Apr 26, 2015 10:21

Holder A55 hat geschrieben:Und immer schön auf die Höhe achten ... KLICK :klug: := :klee:

Meinst du das die Gurte von "Sied" in der Lage gewesen wären diese Ladung weit genug Niederzuzurren?
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon mad ass » So Apr 26, 2015 10:45

Einhorn64 hat geschrieben:
Holder A55 hat geschrieben:Und immer schön auf die Höhe achten ... KLICK :klug: := :klee:

Meinst du das die Gurte von "Sied" in der Lage gewesen wären diese Ladung weit genug Niederzuzurren?



Garantiert wären die Kakal Spangurte dazu in der Lage gewesen...
Mit denen hättest du auch locker 20 % mehr Nutzlast :roll:
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Hoshi » So Apr 26, 2015 10:57

Holder A55 hat geschrieben:Und immer schön auf die Höhe achten ... KLICK :klug: := :klee:


Da die Ladung die zugelassene Höhe von vier Metern überschritt und dafür keine Genehmigung vorlag, wurde der Unfall zwecks weiterer Entscheidungen an den Landkreis Aurich übersandt.

Also die Entscheidung würde mich sehr interessieren.

§22 STVO Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. .....
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Milchtrinker » So Apr 26, 2015 12:30

... aber nicht, dass die Ladefläche nachher wie ne Half-Pipe-Mulde aussieht, weil es die Ladefläche seitlich nach oben gebogen hat !!!
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Schnitzel862 » So Apr 26, 2015 12:46

Du darfst höher als 4m, wenn du weißt, dass du überall durchkommst, das heißt keine Brücken etc auf der Strecke. Das war hier nicht der Fall.
Wenn gar nichts mehr geht, probier's mit WD40!

Die Rechtschreibfehler sind gewollt.
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Schrauber » So Apr 26, 2015 13:01

Schnitzel862 hat geschrieben:Du darfst höher als 4m, wenn du weißt, dass du überall durchkommst, das heißt keine Brücken etc auf der Strecke. Das war hier nicht der Fall.


Das stimmt nicht, gesetzlich ist in Deutschland ohne Sondergenehmigung über 4 m nicht erlaubt.
Und das kann richtig teuer werden.
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon GüldnerG50 » So Apr 26, 2015 13:09

Hallo.

Alle außer LOF ja, die LOF hat da aber "Sonderrechte", siehe das Zitat oben Hoshi. Die Ladung darf höher sein, wie viel ist allerdings nicht näher definiert. Wie der, der da an der Überdachung hängen geblieben ist, nun dasteht? So wirklich verboten war die Höhe nicht, er darf ja über 4m sein, fahrlässig wird es aber allemal sein... Hier haben die Biogaser vor paar Jahren beim Silieren auch immer gut geladen. Als dann die ersten ordentlich auf´n Sack bekamen, da vor jeder Bahnbrücke ne Fuhre Mais auf der Straße lag, hat sich das komischerweise auf einmal gebessert.... Hmm..... Muss es erst immer so weit kommen? Ich sag mal so, wenn ich mit ner Fuhre Heu mit 5m über die Feldwege durch die Pampa nach Hause fahre, wo es nicht mal Bäume gibt, wird´s wohl keinen jucken, aber wenn man weiß, man muss unter so ner Überdachung oder ner Brücke durch, ist es doch nicht zu viel verlangt mal kurz nen Meterstab da dran zu halten und zu schauen, ob es durch passt. Wegen 4,05m wird es nicht scheitern, aber bei 4,40 wird´s dann sch... knapp.... 8)

Grüße
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Schrauber » So Apr 26, 2015 14:43

Güldner hat recht,
Sonderrechte in der Land und Forstwirtschaft.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_22.php
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Einhorn64 » So Apr 26, 2015 16:10

Wenn das aber zb ein LU war das einen gewerblichen Strohtransport durchführte?
Also nicht für einen Landwirt, sondern für einen Gewerbebetrieb der mit dem Stroh feuert oder Nawaro Sachen macht?
Dann sind die 4m maximum.
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon sied » Di Mai 05, 2015 16:19

genau !!! auch ist drauf zu achten das man ggf. den CE führerschein braucht obwohl man mit dem schlepper unterwegs ist ;=) :klug: :klug:
:D -Mr. Spanngurt - :D

:!: http://www.lkw-spanngurte.de :!:
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Milchtrinker » Di Mai 05, 2015 16:36

... weiß wer, was dabei heraus gekommen ist ???

Grüße
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Bergwanger » Mi Mai 06, 2015 11:52

des fällt mir grad so spontan zum Thema Ladungssicherung ein .....
Dateianhänge
10983245_374011622785696_8872745631622019474_n.jpg
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Schrauber » So Mai 10, 2015 15:06

Der Kandidat hat 100 Punkte, so soll die Ladesicherung sein, :shock:
MfG
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon Milchtrinker » So Mai 10, 2015 16:35

... ich sehe schon die ersten Bürokraten Leitlinien zur Verzurrung von Sand auf den Weg bringen !!!
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Re: Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Beitragvon keinbauer » Do Okt 08, 2015 12:19

Hier mal wieder eine klassische Schnellabladung: http://blick-aktuell.de/Adenau/Traktor- ... 63559.html
(Die Aussage das der Traktor oder einer der "beiden" Hänger umgekippt sei ist falsch, die Bilder zeigen ja was wohin geflogen ist)
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