Meinst du das die Gurte von "Sied" in der Lage gewesen wären diese Ladung weit genug Niederzuzurren?
Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 18:26
Einhorn64 hat geschrieben:
Meinst du das die Gurte von "Sied" in der Lage gewesen wären diese Ladung weit genug Niederzuzurren?
Da die Ladung die zugelassene Höhe von vier Metern überschritt und dafür keine Genehmigung vorlag, wurde der Unfall zwecks weiterer Entscheidungen an den Landkreis Aurich übersandt.
§22 STVO Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. .....
Schnitzel862 hat geschrieben:Du darfst höher als 4m, wenn du weißt, dass du überall durchkommst, das heißt keine Brücken etc auf der Strecke. Das war hier nicht der Fall.

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