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Lagerhäuser gehen konkurs!?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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34 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon ChrisB » So Jan 04, 2009 11:51

Hallo,
bei uns hier mehrere Landwirte haben Acker GBR gegründet, die Trocknen,Lagern und Vermarkten Getreide und Körnermais Selbst, ohne Lagerhaus.
@ Maic,
die Landwirte die hier in Nordbayern "Realteilgebiet" jetzt einen 5 schar Pflug haben. Die Ackern in 5-10 Dörfern aber auf 500 Ha, der Pflug ist kein Luxus.
Ich selbst habe leider keinen Pflug mehr :oops: nur noch Grünland.
Bitte nicht immer nur Pessimistisch in die Zukunft schauen.
Chris
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Beitragvon Mr.T. » So Jan 04, 2009 14:23

CarpeDiem hat geschrieben:So wie du es schreibst ist leider die Realität. Wir Bauern besitzen nicht den Mut Sicherheiten zu verlangen, während die Banken am langen Hebel sitzen. Der Konkursverwalter sieht als aller erstes danach, dass seine Kohle sicher ist. Ob die Reform des Insolvenzrechtes ein Fortschritt war, wage ich zu bezweifeln.

Das mit den Sicherheiten ist nicht so einfach. Vor Gericht anerkannt wird in den meisten Fällen nur ein Grundbucheintrag und der müsste laufend angepasst werden, ist teuer, dann wärs aber sicher. Das sinnvollste wäre noch, das Geld für das gelieferte Getreide, teilweise per Vorkasse, den Rest Tags darauf aufs Konto verlangen. Sollte kein Preis bekannt sein, können die Händler trotzdem umgehend ca 80-90 % aufs Konto überweisen, den Rest bei Endabrechnung.
Das funktioniert aber nur, wenn das alle Landwirte rigoros verlangen, ansonsten spielen die Händler da nicht mit.
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Beitragvon Frankenbauer » So Jan 04, 2009 21:17

Was hat das mit Zusammenhalt zu tun, wenn ich im Gegenzug für die "Garantieerklärung" des Landhändlers einen Lieferschein unterschrieben haben wollte? Eine der Klauseln war ...die gelieferte Ware bleibt, auch im verarbeiteten Zustand mein Eigentum, eigenartigerweise klappte seit vereinbartem Eigentumsvorbehalt auch die Abrechnung flotter.
Vieles, wovor wir uns offensichtlich fürchten es zu fordern ist im Geschäftsgebaren der Lagerhäuser mit "institutionellen Kunden" ( fürstlich und gräfliche Domänen, Klostergütern und den Stiftungen, wie Juliusspital und Bürgerspital ) gang und gäbe, für die ist höchstens neu, dass ein kleiner Nebenerwerbslandwirt mit solchen Gedanken auf sie zukommt.

Trotzdem müssen die Kollegen, die von der Pleite betroffen sind ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter fristgerecht mitteilen um dann wenn doch irgendwie Kapital mobilisiert werden kann nicht leer auszugehen (Prozedere beim BBV nachfragen).

Gruß

Werner
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Jan 05, 2009 7:13

So ist es Frankenbauer, wie du schreibst. Ich wollte nicht mehr und nicht weniger darauf hinweisen, dass wir einen Eigentumsvorbehalt und auch den verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtlich bindend durchsetzen müssen. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich da aber so einiges lese, habe ich meine erheblichen Zweifel, dass einige Kollegen überhaupt wissen um was es sich handelt.
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Beitragvon fedorow » Mo Jan 05, 2009 10:53

CarpeDiem hat geschrieben:, dass wir einen Eigentumsvorbehalt und auch den verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtlich bindend durchsetzen müssen. .


schön und gut, aber was meinst du was passiert, wenn das lagerhaus in der hand des konkursverwalters liegt, ein bauer kommt mit einem handgeschriebenen zettel ( eigentumsvorbehalt ) an und will z.b. 10 t. getreide abholen ? der konkursverwalter läßt den per polizei vom hof schmeissen.
im konkursfall bestimmt der verwalter, sonst keiner, und der läßt keinen ran um irgendwas abzuholen. du kannst ware bei sofortiger barzahlung kaufen, sonst geht da nichts, weiss ich aus eigener erfahrung.

das nächste problem liegt darin, daß der konkursverwalter das lagerhaus oft weiterlaufen läßt um möglichst viel kasse zu machen. selbst wenn du dann nach monaten über das gericht und anwalt deinen eigentumsvorbehalt durchgeboxt hast, ist das getreide oft gar nicht mehr vorhanden.
zudem ist der eigentumsvorbehalt eine vereinbarung, also vertrag mehr ist es nicht, zwischen dem bauern und dem händler. das problem : dem händler gehört nichts mehr.

das beste und sicherste ist möglichst schnell das geld in der hand oder auf dem konto zu haben bei lieferung, alles andere ist in einem rechtsstaat nicht so einfach wie man sich das vorstellt. ein grundbucheintrag, wie es die banken praktizieren ist natürlich auch sicher ( das ist dann in jedem fall rechtlich bindend wie carpediem angesprochen ) und die sind dann auch die ersten nach dem konkursverwalter die das lagerhaus ausschlachten. zudem sind banken nicht dumm, die verlangen nicht zum spaß IMMER einen grundbucheintreg, weil eben nur das ist sicher. der landwirt kommt am schluß dran, mit oder ohne eigentumsvorbehalt.
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Beitragvon 309CA » Mo Jan 05, 2009 11:27

Hallo

Wie kommt ein Lagerhaus zu seinem Geld wenn ich den Dünger den ich bei ihm geholt habe auf dem Acker liegt.Auf der Rechnung steht immer das es seine Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung.

MfG.Franz
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Beitragvon bona terra » Mo Jan 05, 2009 11:31

[quote="309CA"]Hallo

Wie kommt ein Lagerhaus zu seinem Geld wenn ich den Dünger den ich bei ihm geholt habe auf dem Acker liegt.Auf der Rechnung steht immer das es seine Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung.

MfG.Franz[/quote]

Es läßt mit Gerichtsvollzieher vollstrecken! Solange Dein Grund nicht anderweitig belastet ist wird im Extremfall versteigert!

Wär aber vielleicht eine Gute Idee im eingangs beschriebenen Fall noch schnell Dünger zu kaufen und dann zu verrechnen!
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Beitragvon heico » Mo Jan 05, 2009 11:47

So weit mir das bekannt ist, kann man zwar jetzt noch was kaufen,
aber verrechnen kann man nicht.
Trotzdem hätte man die Karten erstmal in der Hand. :D
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Beitragvon fedorow » Mo Jan 05, 2009 11:50

heico hat geschrieben:So weit mir das bekannt ist, kann man zwar jetzt noch was kaufen,
D


kaufen, aber gleich bezahlen.
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Jan 05, 2009 12:22

So ganz wie du das siehst kann ich dir da nicht folgen. Gehen wir mal davon aus, dass das gelieferte Getreide nicht mehr vorhanden ist. Dann geht der "normale" Eigentumsvorbehalt ins Leere. Denn da wo nichts mehr ist, gibt es auch nichts mehr zu holen.

Aber sagen wir er hat an einen Müller weiterverkauft, dann kannst du diese Forderung ganz oder teilweise für dich reklamieren. Der Konkursverwalter zieht die Forderung ein und bringt sie zur Masse. Greift aber der verlängerte Eigentumsvorbehalt dann hast du die Hand auf der Kohle.

Ich weiss, dass das alles recht wachsweich ist. Aber ansonsten kannst du die Kohle gleich in den Wind schreiben. Nennt mir einen besseren Vorschlag.
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Beitragvon schorrsch » Mo Jan 05, 2009 12:51

Also, wenn ich jemandem was auf Rechnung anliefere, dann hab ich doch wohl nen Lieferschein. Und wenn ich etwas auf Lieferschein liefere, dann bin ich doch eigentlich ein Unternehmen, welches auch AGB hat.

Sollte der Belieferte in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden, dann würde ich schleunigst mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen.
Normalerweise prüft der auch die Buchführung und nimmt Kontakt zu mir auf, dazu ist der nämlich verpflichtet.

Vor dem eigentlichen Versteigerungstermin, wird man dann schriftlich aufgefordert, an einem bestimmten Termin, mit seinen Besitzurkunden, sprich Lieferscheinen/rechnungen usw. auf dem Betriebsgelände zu erscheinen, um zu sichern, was zu sichern ist.

Danach ist nichts mehr zu holen, dass geht dann alles in die Versteigerung und meistens reicht das nicht aus, um den Banken das Maul zu stopfen.

So kenn ich es jedenfalls.
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Beitragvon Mr.T. » Mo Jan 05, 2009 14:48

ich würde in so einem Fall zuerst beim Konkursverwalter und BV nachfragen und falls nötig schleunigst einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ich meine BV Mitglieder bekommen den Anwalt umsonst, Rechtsschutz haben auch die meisten, da wird der Anwalt auch bezahlt.
Es wäre allgemein vielleicht sinnvoll, beim BV nachzufragen was es mit Eigentumsvorbehalt auf sich hat, bzw ob man das zukünftig machen sollte.
Das müsste ja dann eigentlich auch jeder Milchlieferant mit Molkerei machen ? Da gehts ja auch um viel Geld.
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Jan 05, 2009 15:08

Wenn du zum BV rennst und zum RA ist deine Kohle trotzdem futsch. Frag mal deine Kollegen die die Campa beliefert haben.
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Beitragvon Mr.T. » Mo Jan 05, 2009 15:20

CarpeDiem hat geschrieben:Wenn du zum BV rennst und zum RA ist deine Kohle trotzdem futsch. Frag mal deine Kollegen die die Campa beliefert haben.


das kann durchaus sein, aber dann kann ich mir hinterher keinen Vorwurf machen, ich hätte es nicht versucht und Kosten entstehen mir ja keine.
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Beitragvon hans g » Mo Jan 05, 2009 16:26

Mr.T. hat geschrieben:ich würde in so einem Fall beim BV nachfragen und falls nötig schleunigst einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ich meine BV Mitglieder bekommen den Anwalt umsonst

nöö--den anwalt musste bezahlen--und nicht zu knapp.
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