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Lagerhäuser gehen konkurs!?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon maexchen » Mo Jan 05, 2009 16:37

sollte doch die Rechtsschutzversicherung bezahlen !!
maexchen
 
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Beitragvon schorrsch » Mo Jan 05, 2009 18:39

Also grundsätzlich, erst einmal dem Insolvenzverwalter seine Rechte anzeigen, am besten schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein.

In dem Schreiben sofort auf eine Antwort innerhalb einer Frist bestehen.
Eine Woche sollte dem wohl reichen, um euch ne Antwort zu senden.

Bis hierhin brauchste keinen Rechtverdreher, sollte der erforderlich sein und man hat ne RV, dann Vorsicht!

Ist nämlich ne Auslegungssache, wenn Ihr mit dem Pleitegeier einen Belieferungsvertrag geschlossen habt, ist das nämlich ein Vertragsrechtsfall.

Keine RV bietet eine Kostenübernahme bei Vertragsrechtsfällen, außer man hat es sich extra in die Police schreiben lassen. Sollte das so sein, dann ist aber auch die Rechtschutzversicherung unglaublich teuer, also würde ich mal sagen, gut 90% aller hier haben nur ne normale Rechtschutz.
ImZweifelsfalle fragt lieber erst die Versicherung, bevor Ihr zum Anwalt lauft. Sonst schmeißt Ihr dem schlechten Geld noch gutes hinterher!
Ist mir leider vor ein paar Jahren passiert.
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Beitragvon Mr.T. » Mo Jan 05, 2009 21:34

hans g hat geschrieben:
Mr.T. hat geschrieben:ich würde in so einem Fall beim BV nachfragen und falls nötig schleunigst einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ich meine BV Mitglieder bekommen den Anwalt umsonst

nöö--den anwalt musste bezahlen--und nicht zu knapp.


wie maexchen angemerkt hat, hab ja immer noch eine Rechtsschutz in der Hinterhand, falls sie dann auch bezahlt 8)

Aber wie schorrsch angemerkt hat, wenns drauf ankommt zahlen die Versicherungen oft nicht :cry:
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Beitragvon Frankenbauer » Di Jan 06, 2009 20:03

Freilich ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt der vorletzte aller abzufindenden Titel, aber nur ein Lieferbeleg ohne alles ist der allerletzte!
Und dass mit verlängertem EV nichts retour kommt stimmt so auch nicht, ich habe schon selbst aus mehreren Kundenlagern unbezahlte Ware entnommen und zwar ganz legal und im Beisein des Insolvenzverwalters. Der Kunde erlangt kein Eigentum an der Ware, wobei der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ja leider vielen Kollegen nicht geläufig ist.

Gruß

Werner
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