Hanno600w hat geschrieben:Hallo
Gibt es beim Kauf und Wiederverkauf von Ackerland irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen damit es nicht zu Problemen wegen Spekulation kommt?
Mfg Andreas
... m.w. betrifft die sog. spekulationssteuer nur "privaten" grundstückskauf/-verkauf.
bei einem ldw. betriebsgrundstück erfreut sich der jew. finanzminister am gewinn zwischen einstandskosten und verkaufserlös >>> unanhängig von der (be-)haltedauer des betreffenden grundstückes.
grüße vom alpenrand
amwald 51
