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Landw. BG will nicht zahlen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Oskar- » Mo Nov 14, 2011 14:14

Hallo Leute,

eben gerade bin ich nach einem plötzlich notwendig gewordenen 3wöchigen Krankehausaufenthalt incl Intensivstation fast vom Hocker gefallen: Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen will keinen Cent für den von mir am Krankenbett für die allernötigsten Arbeiten benachrichtigten Neffen rausrücken! Begründung ist, dass ihr von der politischen Seite nicht erlaubt ist, nachträglich solche Anträge zur Betriebshilfe zu berücksichtigen. Ich hätte im Vorfeld solch einen Antrag stellen müssen, schließlich sei ich ja auch in der Lage gewesen, meinen Neffen zu beauftragen...
DAS KANN JA WOHL NICHT WAHR SEIN!

Bin auf hundertachtzig, glücklicherweise wars keine Herzkrankheit.

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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon fridolin » Mo Nov 14, 2011 15:56

Was anderes hätte ich nicht von dem Rattenfängerverein erwartet. Zahlt denn die Landwirtschaftliche Krankenkasse den Krankenhausaufenthalt nebst OP - Kosten ?
Adolf Grimme: " Ein Sozialist kann Christ sein, ein Christ muss Sozialist sein "
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Altmeister » Mo Nov 14, 2011 16:37

Hallo,

die BG ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung selbständiger Unternehmer,
und keine allgemeine Versicherung für alle möglichen und unmöglichen Dinge.

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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon peppo » Mo Nov 14, 2011 16:43

Hallo

Das ist bei den "Schweinchen" unserer österreichischen Sv genau das gleiche, als sich mein Onkel ein Bein brach und für 3 Monate am Betrieb ausfiel rückte die Versicherung für mich bzw meinen anderen Onkel, welche in der Zeit den Betrieb führten keinen Cent heraus. Begründung: Familienangehörige erhalten nichts, eine Betriebsfremde Kraft hätte einen Lohn erhalten...

sg Sebastian
Es ist nicht meine Schuld das die Welt so ist wie sie ist. Es ist nur meine Schuld wenn sie so bleibt.
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon fridolin » Mo Nov 14, 2011 17:35

die BG ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung selbständiger Unternehmer,
schreibt Altmeister

Landwirt selbstständiger Unternehmer? Diese Aussage ist mehr als lächerlich. Jeder Selbstständige kann sich seine Risikoabsicherung frei aussuchen. Der Landwirt ist zwangsweise den üblen Machenschaften der Landwirtsch. Sozialkassen ausgeliefert. Wo bleibt da das freie Unternehmertum? :evil:

Nebenbei die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist keine Haftpflichtversicherung sondern eine Unfallversicherung.
Zuletzt geändert von fridolin am Mo Nov 14, 2011 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Oskar- » Mo Nov 14, 2011 17:48

Als Betriebsleiter zahle ich meine Beiträge und habe bei einem Ausfall meinerseits Anspruch auf Betriebshilfe! Ein Krankenhausaufenthalt ist Beweis genug für diesen Bedarf. Dass mir das heute mit fadenscheinigen Formalien verwehrt wurde, ist eine Unverschämtheit, und ich hoffe nur, dass Sachbearbeiter, die so entscheiden, sich in Grund und Boden schämen.
Auch die Nichtanerkennung von Familienmitgliedern als Betriebshilfe ist Beweis für die irrationale Entfremdung zu den Mitgliedern. Aber darum geht es hier nicht. Wenn ein Betriebleiter plötzlich und unerwartet ausfällt, muss sofort Ersatz her, da kann man nicht von der Intensivstation erst mal die Nummer Der BG raussuchen, da hat man andere Sorgen.

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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Obsti » Mo Nov 14, 2011 18:33

Hallo Oskar
das mit den Familien Angehörigen ist aber bekannt. Ein Telefonanruf bei der BG hätte genügt und alles wäre geklärt gewesen. Das kommt davon wenn man nicht informiert ist.
Dennoch gute Besserung.


Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Oskar- » Mo Nov 14, 2011 18:39

Die Nichtanerkennung von Familienangehörigen ist allgemein, und natürlich auch mir seit langem bekannt, lies doch einfach mal, worum es geht...

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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Qtreiber » Mo Nov 14, 2011 19:16

Altmeister hat geschrieben:Hallo,

die BG ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung selbständiger Unternehmer,
Altmeister


Die BG ist keine HAFTPFLICHTversicherung sondern eine UNFALLversicherung.

Oskar- hat geschrieben:Die Nichtanerkennung von Familienangehörigen ist auch mir seit langem bekannt,


Gehören Neffen denn NICHT zu den Familienangehörigen ? (ernst gemeinte Frage)
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Obsti » Mo Nov 14, 2011 19:30

Hallo Oskar
du hättest den Antrag auf Betriebshilfe sofort bei der BG stellen müssen sobald es klar war das du eine Hilfe benötigst.
Wäre problemlos telefonisch möglich gewesen.


Gruß Obsti
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Altmeister » Mo Nov 14, 2011 19:38

Qtreiber hat geschrieben:Die BG ist keine HAFTPFLICHTversicherung sondern eine UNFALLversicherung.


Hallo,

bei Dir herrscht offensichtlich Aufklärungsbedarf:

Ein Betieb wozu auch landwirtschafrliche Betriebe gehören, ist ein Unternehmen.
Ein Unternehmer ist verantwortlich für die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter, bzw.
aller Beschäftigten im Betrieb und haftet bei einem Unfall mit seinem Vermögen.

Dieses bedeutet, der Unternehmer ist seinem Mitarbeiter gegenüber im Schadensfall haftpflichtig.
Er muß gegebenenfalls auch Rente bezahlen. Dieses hätte zur Folge, dass ein Kleinunternehmer
im Schadensfall mit erheblichen Kosten PLEITE ist.

Um diesen Zustand zu verhindern, hat der Gesetzgeber per Gesetz eine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
eingeführt. Dieses ist die "Berufsgenossenschaft (BG)"

Es ist vergleichbar mit der KFZ Haftpflicht. Auch hier würden im Schadensfall viele Leute in den Ruin
getrieben, gäbe es diese Versicherung nicht.


Altmeister
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon fridolin » Mo Nov 14, 2011 19:48

Die Beitragsveranlagung der Landwirtschaftlichen Sozialkasse ( LSV ) wird in keinem der Fälle nach dem Einkommen vorgenommen!
Bei den Gärtnern ist es der Arbeitswert ! Bei den Bauern ist es die Fläche ! Bei den Imkern sind es die Völkerzahlen! Ist es bei den See- und Flussfischern die Menge der geangelten Fische- oder ist es die Breite des Flusses oder die Tiefe der Fahrrinne,vielleicht auch die Wasserverdrängung des Bootes oder der Hubraum dessen Motors? Keine dieser Berechnungsgrundlagen macht eine Aussage über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, oder berücksichtigt Verluste durch Völkerausfall oder schlechte Ernte, oder schlechte Fangzahlen,der Totalschaden an Pflanzenkulturen, u.s.w. Hingegen wird jeder Arbeitnehmer nach seinem Einkommen veranlagt !Nur in der Landwirtschaft nicht.

Da werden die Unternehmer und jetzt sogar Hobbylandwirte drangsaliert. Zwischen der Sozialgesetzgebung und der Finanzgesetzgebung gibt es enorme Unterschiede.Die Finanzgesetze besagen:

Unternehmer ist der auf dessen Rechnung der Betrieb läuft. Die LSV Gesetze sprechen aber von Existenzgrundlage oder aber nur vom miteinander verheiratet sein und nehmen das als Begründung für die Zwangsmitgliedschaft. :evil:
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Qtreiber » Mo Nov 14, 2011 20:01

Altmeister hat geschrieben:
Qtreiber hat geschrieben:Die BG ist keine HAFTPFLICHTversicherung sondern eine UNFALLversicherung.


Hallo,

bei Dir herrscht offensichtlich Aufklärungsbedarf:

Ein Betieb wozu auch landwirtschafrliche Betriebe gehören, ist ein Unternehmen.
Ein Unternehmer ist verantwortlich für die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter, bzw.
aller Beschäftigten im Betrieb und haftet bei einem Unfall mit seinem Vermögen.

Dieses bedeutet, der Unternehmer ist seinem Mitarbeiter gegenüber im Schadensfall haftpflichtig.
Er muß gegebenenfalls auch Rente bezahlen. Dieses hätte zur Folge, dass ein Kleinunternehmer
im Schadensfall mit erheblichen Kosten PLEITE ist.

Um diesen Zustand zu verhindern, hat der Gesetzgeber per Gesetz eine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
eingeführt. Dieses ist die "Berufsgenossenschaft (BG)"

Es ist vergleichbar mit der KFZ Haftpflicht. Auch hier würden im Schadensfall viele Leute in den Ruin
getrieben, gäbe es diese Versicherung nicht.


Altmeister


Jo Jo, Altmeister, schwurbel weiter
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Frantz » Do Nov 17, 2011 22:32

Ist doch klar: eine Unfallversicherung ist doch auch eine Haftpflichtversicherung. Die haftet ja für die Heilbehandlungskosten nach einem Unfall, und Plichtmitglied ist man auch.
Also: Unfallversicherung = Haftpflichtversicherung
:D
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Re: Landw. BG will nicht zahlen

Beitragvon Weinbauer » Fr Nov 18, 2011 1:03

ich glaube hier werden begriffe nicht ganz sauber getrennt, leidet zum teil auch im sprachgebrauch der behörden.

eine haftpflichtversicherung heisst bzw. hiess ursprünglich nicht so, weil eine pflicht zum abschluss besteht, sondern weil sie in fällen einspringt in denen der versicherungsnehmer von gesetzes wegen haftet. d.h. das können viele fälle sein. weil in der regel haftet jeder, der anderen einen schaden verurscht. die versicherung zahlt natürlich nur wenn fahrlässig vorliegt. regress lassen wir hier mal aussen vor. ist nicht thema.

die haftPFLICHTversicherung in herkömmlichen sinn "übernimmt", als dienstleistung nur die Pflicht des schädigers, den schaden zu erstetzen. d.h. sie deckt das risiko der zahlung, wenn ein schaden verursacht wird und deswegen eine pficht zum schadenersatz besteht.
pflicht ist also kausale folge der schädigung.

was hier oft gemeint ist juristsich korrekt. eine zwangsversicherung, wo ein zwang zum abschluss besteht. das bekannteste beispiel ist die kfz haftpflichtversicherung. auch hier bezieht sich das wort "pflicht" nur auf die pflicht schäden zu ersetzen, die mit dem versicherten kfz verursacht wurden.

leider verwenden auch viele juristen das wort haftpflicht synonym.

zur landwirtschaflichten BG. das ist eine unfallversicherung für berufspezifische unfälle und krankheiten. bei der eine pflichtmitlgiedschaft besteht. korrekt also eine: zwangshaftpflichtversicherung (wird auch von zwangsmitgliedschaft gesprochen) für das unternehmen. d.h. es besteht ein zwang zum abschluss, um den schadenersatz zu garantieren, zu dem ich als betrieb verpflichtet bin, wenn ich oder mitarbeiter bei der ausübung der beruflichen tätigkeit einen unfall erleiden bzw. schäden durch den beruf davontrage. z.b. wenn sich ein erntehelfer mit der pneumatikschere den finger abschneidet. war hier vor ca. 10 jahren der fall.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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