fennerer hat geschrieben:Die nutzbare Stallfläche beträgt bei mir 7,5 qm je GV.
Das zuständige Landwirtschaftsamt sträubt sich dagegen mir die Förderung zu geben.
Das Landratsamt hat mir den Laufhof nicht Genehmigt.Das Amt bestehen drauf das ich einen Laufhof baue.Aber es gibt ja den einen Punkt das es ohne geht! Kann ich mich da an jemand anderen auch noch wenden außer an das Amt?
Bei den ständig steigenden Auflagen und Anforderungen von LEH und Molkereien würde ich nur noch mit Laufhof bauen oder garnicht.
Sonst bekommst früher oder später mit den Tierwohllabels Probleme.