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Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 13:30

Mir hingegen fällt auf, dass es immer wieder Leute gibt die mit wenig Wissen um den Einsatzzweck und die Problemstellung ihren Kommentar abgeben.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Robert 411 » Do Jul 23, 2015 14:15

Wenn ich mir das Bild Deines Gespannes ansehe, kann ich keine spezielle Anwendung erkennen. Diese Knüppel können auf einem normalen Anhänger auch transportiert werden. Das Beladen fällt wegen der niedrigeren Ladehöhe vermutlich sogar leichter als an Deinem Anhänger.

Da ich für neue Gedanken und Arbeitsweisen immer offen bin, wäre es schön wenn Du Deinen speziellen Fall hier beschreiben würdest, bestimmt auch für andere von Interesse.

Gruß Robert
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon 038Magnum » Do Jul 23, 2015 14:28

Servus,

Forstjunior hat geschrieben:also die Idee mit dem ehemaligen Ladewagen bringt den User doch auch nicht weiter. Dann finde erstmal einen Ladewagen für welchen eine Betriebserlaubnis vorhanden ist. Die sind bestimmt nicht in dem interessanten Preissegment des Users. Außerdem sobald du grundlegende Veränderungen vornimmst (z.b. Entfernen der Pickup) ect. brauchst du wieder eine neue BE sonst hast du wieder das selbe Problem wie mit dem bestehenden Hänger.


bitte zeige mir doch mal den Abschnitt, in dem ich erwähnt haben soll, dass die Pick-Up entfernt werden soll? Die Pick-Up würde logischerweise bleiben, damit die BE ihre Gültigkeit behält. Hätte zwar ein höheres Eigengewicht, respektive eine geringere Zuladung zur Folge, aber in der Größenordnung in der wir uns hier bewegen, spielt das nur eine untergeordnete Rolle.
Ladewagen mit Papieren gibt es schon ab 800 Euro.


Robert 411 hat geschrieben: bei denen die Meterstücke quer zur Fahrtrichtung gestapelt werden, diese Ladung kann nicht sauber gesichert werden!


das funktioniert sehr wohl, es besteht nach vorne und hinten Formschluss und die freie Flanke kann mit einem Netz ausreichend abgespannt werden. Da spricht aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. Ladungssicherung nichts gegen.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon waelder » Do Jul 23, 2015 14:36

Habe einen Alten Fahr ladewagen umgebautMit TÜV Abnahme und Gutachten
Zulassungsfrei, nach § 21 StVZO abgenommen mit Papiere
Für Lang- und Kurzholz zul. Ges- Gewicht 3850 KG Leergewicht 790 KG
Wurde 2009 neu aufgebaut, Boden Kesseldruckimprägniert wie Strommasten

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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon 038Magnum » Do Jul 23, 2015 14:43

@ waelder:

sehr schön! Das schaut sauber aus!
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 15:15

Sollte vorhin nicht so ruppig klingen wie es rüberkam.
Ich verwende den Wagen meist zum Fahren von Stangenholz, und Gestrüpp, und damit komme ich mit den Rungen deutlich besser zurecht.
Bei der Meterstückanwendung ist die Aussage sicher richtig, das man mit den Rungen keinen nennenswerten Vorteil erzielt - ja sogar Nachteile.

Ich habe mir nun von Weidner Unterlagen zum Anhänger angefordert, mit diesen Unterlagen zu Achse und Zugeinrichtung sollte es möglich sein für den Wagen eine Eigelgenehmigung zu bekommen. Nachdem laut TÜVler 3 Tonnen achslast ohne Bremse gefahren werden dürfen reicht mir das. ggfs wenn möglich gibt es noch eine Umsteckbremse - aber das muss ich erst mit dem TÜVler erörtern.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon waelder » Do Jul 23, 2015 15:17

Hallo

Bei mir war die Abnahme eine Sache von 10 Min :D
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 15:21

Ich glaube das Hängt vorallem davon ab ob

Achse und Zugeinrichtung Typenschilder haben
DIe Daten des Anhängers beim KBA gespeichert wurden (ABE)


Bei vielen alten Anhängern wurden diese jedoch vielfach durch die Hersteller mit Einzelbetriebserlaubnis unter das Volk gebracht.
Natürlich spielt auch die Laune und die Expertise des TÜVlers eine Rolle
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Robert 411 » Do Jul 23, 2015 17:34

Die Netzvariante zur Ladungssicherung habe ich auch überlegt, kam für mich aber nicht in Frage.

Mit dem Thema Anhänger ohne Bremse habe ich mich vor einigen Jahren auch befasst, es ist leider so dass Du nicht mehr als 750Kg ohne Bremse an so einen Trecker anhängen darfst. Die Anhänger die ohne Auflaufbremse waren, hatten eine Umsteckbremse, da konnte der Handbremshebel auf dem Tracktor befestigt werden und vom Fahrersitz bedient werden. Die andere Variante war ein Strick der es dem Fahrer ermöglichte die Bremse vom Sitz aus zu zuziehen. Aber dies war beim Unimog nicht ganz so einfach, darum habe ich auf Auflaufbremsen umgerüstet bzw. einen Hänger mit Auflaufbremse gekauft.
Die Rechts uns Vorschriftslage ist im LOF Bereich nicht ganz einfach und voll von Ausnahmen und Bestandschutzregelungen.

Als ich mit dem Bauernverband (bin kein Mitglied) gesprochen habe, war ich erstaunt wie fit der Kollege bei diesem Thema war, solltest Du vielleicht auch als Quelle nutzen.

Für mich steht fest dass nur eine Bremse taugt die selbsttätig an den Hängern wirksam wird.
Darum auch mein Hinweis etwas bestehendes mit ABE zu beschaffen und fertig, ein Sonderaufbau ist immer möglich, nur steht hier der Aufwand meist nicht im Verhältnis zum Nutzen. Dies muss jeder für sich abwägen.

Gruß Robert
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 18:49

Hallo Robert,
im großen und Ganzen sind deine Einwände sicher berechtigt und sinnvoll.
Aber, woher hast du die Quelle mit den 750 kg ungebremst? Diesen Wert halte ich für Fahrzeuge bis 25 kmH für falsch.
Es sei denn du beziehst dich auf den Unimog, über 25 kmh stimmts natürlich...
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Forstjunior » Do Jul 23, 2015 20:39

@038magnum
stell bitte mal ein pic ein um welchen Wagen es sich handeln soll, der 800 kostet und bei welchem eine Betriebserlaubnis vorhanden ist? Außerdem wüsste ich echt niemand, der aus einem Ladewagen einen Holzwagen machen möchte und die Pickup am Wagen lässt.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon hirschtreiber » Do Jul 23, 2015 21:03

Robert 411 hat geschrieben:......... es ist leider so dass Du nicht mehr als 750Kg ohne Bremse an so einen Trecker anhängen darfst. Die Anhänger die ohne Auflaufbremse waren, hatten eine Umsteckbremse, da konnte der Handbremshebel auf dem Tracktor befestigt werden und vom Fahrersitz bedient werden. ..........


Ein 25 km/h LoF-Anhänger darf bis 3to Achslast ungebremst sein! Die Stützlast der Deichsel kommt "on Top" so das maximal 4to ohne eigene Bremse möglich sind.
Umsteckbremsen sind nicht mehr zulässig!
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Robert 411 » Do Jul 23, 2015 21:05

Hallo,
f
es liegt nicht am Unimog und dessen möglicher Geschwindigkeit. Mit zwei Anhängern darf im LoF Bereich nicht schneller als 25 Km/h gefahren werden. Wenn ein Anhänger mit Auflaufbremse die auf alle Achsen des Hängers wirkt gefahren wird, dann kann dieser bis 40KM/h gezogen werden. Aber Achtung es darf über 25KM/h nur ein Anhänger sein, keine zwei!
Wegen der 750KG ungebremst werde ich nochmal sehen wo ich die Ausdrucke habe, dann kann ich Quellen nennen, es ist wie gesagt schon Jahre her dass es bei mir aktuell war.

Zu der Sache mit dem Umbau gilt generell eines, einen Anhänger besorgen (Wenn möglich mit ABE, gab es schon früher) und alle Teile wie Zugeinrichtung und Bremsen sowie den Rahmen lassen wie er ist, nur den Aufbau auf die Bedürfnisse Anpassen, das geht relativ problemlos. Aber der erste Schritt ist ein Gespräch mit dem TÜV der die Betriebserlaubnis ausstellen soll, dann wird schnell klar was er alles akzeptiert, da kann eine Rahmenänderung durchaus drin sein.

Gruß Robert
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon hirschtreiber » Do Jul 23, 2015 21:19

@robert

http://www.dlg.org/fileadmin/downloads/ ... tt_326.pdf
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon robs97 » Fr Jul 24, 2015 6:39

MF-133 hat geschrieben:Hallo: Sibra illegal? Die wird doch noch an neuen Anhängern verbaut...
Wg Anhängelast ungebremst: der MF 35 hat 3 To Gesgew. Macht 1500 kg ungebremst. Wenn das Holz als Meterholz
heimgeschafft wird: Großer Heckcontainer wär ne Möglichkeit. MFG


Bitte richtig lesen. Ich hab nix von illegal geschrieben. Nur hat der TÜVler bei mir verlangt, das der Zug gekürzt wird und der Bremshebel fest am Hänger montiert sein muss, sonst hätte es keine BE für den Anhänger gegeben.
Wahrscheinlich muss oder soll die Bremseinrichtung fest am Anhänger verbaut sein. Was weiß ich.

:prost: :prost:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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