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Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Mi Jul 22, 2015 19:30

Hallo ich hab heute eine ganze weile mit unserem TÜVler telefoniert der sich mit Landmaschinen auskennt. Nach diesem Gespräch sieht es so aus als ob ich meinen Rückewagen so wie er ist vergessen kann. Das ganze vielleicht auch als kleien Warnung an die anderen eifrigen Rückewagenbauer.

Zum Wagen:
Weidner Miststreuer Baujahr 1961, der gesamte Streueraufbau ist unten dafür wurden einige Rungen Montiert
Das Gute stück sieht aus wie im Anhang.

Nachdem es sich am Hang doch etwas abenteuerlich fährt hätte ich gerne eine Auflaufeinrichtung nachgerüstet.
Diese liegt bereit, und wurde von einem Pöttigner Ladewagen abgetrennt. Ich hätte das ganze gerne mit 2 Kopfplatten und hochfesten Schrauben mit dem Anhänger verbunden.

Anruf beim TÜV brachte folgendes:
Schweißen an der Auflaufeinrichtung ist unter keinen Umständen zulässig, egal wer es macht.
Es wird eine Bremsenberechnung vom Hersteller die alle Übersetzungen / Hebel etc einschließt, benötigt. Diese macht der Hersteller jedoch nur wenn Achse und Bremse von Ihm sind. Bei einer alten Weidner Achse sieht der TÜV Mensch schwarz.

Ferner ist die ABE Freiheit des Wagens durch den Umbau zum Holzwagen verloren gegangen.
Eine Neu-Abnahme ist wohl nicht möglich, da auf der Achse kein Typenschild zu finden ist.

Und selbst wenn dies der Fall wäre darf ich mit dem Hänger wohl dann nur Brennholzfahren wenn das Gesamtgewicht des Anhängers maximal die Hälfte des Zugmaschinengewichts beträgt. (und dann kannn ich gleich zu Hause bleiben). Die erweiterte Gewichtserlaubnis gilt wohl nur für LOF Zwecke, die ich ohne Betrieb nicht nachweißen kann. (Obwohl mehrere ha Wald vorhandne).

Jemand eine Idee wie das sauber zu lösen wäre?
Der Unterschied zwischen dem ws rechtlich erlaubt ist und was in der Realität mit grüner Nummer durchs Dorf gezogen wird ist manchmal nur noch grotesk. Als ich nach Hause fuhr kam mir gerade ein Wagen mit Holzachsen und einem Berg Strohballen entgegen.


Mir ist bewusst das die Chance kontrolliert zu werden nicht allzu hoch ist, aber ich suche nur eine Möglichkeit rechtlich sauber zu sein.

Grüße.

Tipps gerne auch per PN, wenn es sich um Gutachter dreht.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon MF-133 » Mi Jul 22, 2015 20:27

Hallo,
war der Hersteller wirklich Weidner?
Nicht vielleicht "Welger". Es bestünde dann die Chance, die Achse identifizieren zu können. Schau mal auf die Radnabe, ob da nicht vllt das BPW Emblem drauf ist. Das gleiche gilt für die Zugöse. Falls das zu lösen ist, versuchen den Anhänger abgelastet zuzulassen. Wieviel dann tatsächlich aufgeladen wird, ist ja eine andere Sache.

Mehr Sicherheit gibts auch mit der Sibrazugbremse. Dazu muss die Deichsel nicht verändert werden.

Die Faustregel "halbes Schleppergewicht jedoch max 3to ungebremst" gilt auch für lof Betriebe.

Aus dem Bild geht nicht hervor, ob die Deichsel noch original ist oder verändert wurde ( wäre schlecht). Es haftet im Schadensfall nämlich der Produzent ( Umbau ist hier gleich Neubau) unbegrenzt für seine Konstruktion.

Wenn der Schlepper keine grüne Nummer hat und volle Legalität angestrebt wird, die Probleme mit der TÜV-Abnahme nicht lösbar sind, würde ich den Anhänger tatsächlich stillegen.

Ein Landwirt riskiert nur ein Bußgeld wegen Überladung.

Ein Privatmann ohne eigene Zulassung am Anhänger riskiert "Kennzeichenmissbrauch und Steuerhinterziehung".
MFG
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon hirschtreiber » Mi Jul 22, 2015 22:24

Eine gebremste Achse mit Typenschild kostet selbst neu nicht die Welt und dann noch eine passende Auflaufeinrichtung dazu und schon klappt das mit dem TÜV.
Habe die Ehre
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon robs97 » Do Jul 23, 2015 6:06

MF-133 hat geschrieben:Hallo,
Mehr Sicherheit gibts auch mit der Sibrazugbremse. Dazu muss die Deichsel nicht verändert werden.
Die Faustregel "halbes Schleppergewicht jedoch max 3to ungebremst" gilt auch für lof Betriebe.
MFG


Sibrabremse musst ich bei meinem Anhänger entfernen bzw. Zug kürzen und den Hebel direkt am Ahnänger befestigen.
Auflage vom TÜV. Sibrabremse nicht zulässig.
Also vorher mal Nachfragen :klug:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon locomotion » Do Jul 23, 2015 6:41

Bahnwärter hat geschrieben:Und selbst wenn dies der Fall wäre darf ich mit dem Hänger wohl dann nur Brennholzfahren wenn das Gesamtgewicht des Anhängers maximal die Hälfte des Zugmaschinengewichts beträgt. (und dann kannn ich gleich zu Hause bleiben). Die erweiterte Gewichtserlaubnis gilt wohl nur für LOF Zwecke, die ich ohne Betrieb nicht nachweißen kann. (Obwohl mehrere ha Wald vorhandne).

Wenn mehrere ha eigener Wald vorhanden sind, warum soll dann LOF-Zweck ein Problem darstellen?
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 7:06

Danke für eure Antworten.
Ja die Zugeinrichtung ist noch komplett orginal.

Das mit dem Ablasten ist bei einem MF35 als Zugmaschine so eine Sache, da bleinen dann noch 750kg übrig - da kann ich dann gleich den PKW Anhänger nehmen;)

Das Überladen ist so eine Sache, solange nichts passiert kein Problem - aber wehe wenn. Da macht es dann auch keinen Unterschied ob LOF oder nicht LOF

Mal sehen ob ich ihn umbaue oder direkt nach einem neuen Anhänger schaue. Wäre schade, das Teil war super praktisch im Wald.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon 038Magnum » Do Jul 23, 2015 7:08

Servus,

in welcher Form soll das Holz denn transportiert werden? Wenn es lediglich um Meterstücke geht, würde ich persönlich dazu tendieren, einen älteren Ladewagen (gebremst und mit Papieren) zu erwerben. Bordwände runter nehmen und Meterstücke quer zur Fahrtrichtung laden. (zum TÜV etc. können die Bordwände wieder montiert werden). Von der reinen Transportmenge wird dir das zwar nicht erheblich viel mehr bringen, dürfte aber problemloser und vor allem günstiger realisierbar sein, als Achsumbauten und TÜV-Querelen...
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Ugruza » Do Jul 23, 2015 7:17

Ich will ja nicht immer den Moralapostel spielen, aber die Sache wäre mir zu heiß. Dann lieber etwas länger sparen und was ordentliches, fertiges kaufen. Wenn man ehrlich rechnet, kommt es nicht mal so viel teurer. Vor allem ist man im Schadensfall auf der sicheren Seite. Und wenn dann Personenschaden entsteht, helfen die paar gesparten Hunnis auch nicht mehr.
Übrigens: wenn ich dich mit der Ladungssicherung auf der Straße erwischen würde als Ordnungshüter - hättest sowieso ein Problem mit mir. Schau dir nur mal zB den obersten Prügel an - der ist nur draufgeschmissen. In jedem Fall und noch vor allem anderen, sollte man danach trachten, dass man seine Ladung nicht verliert. Ich weiß, früher musste man auch nicht, und sowieso war alles besser - aber heute gibts mehr Verkehr, viele Verkehrsteilnehmer die den FS im Lotto gewonnen haben und schnellere Zugfahrzeuge (vielleicht nicht gerade dein Schlepper :mrgreen: - überdies hab ich den gleichen). Also Ladungssicherung ist und bleibt (bei uns) das Hauptthema.

lg Ugruza
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 7:43

Bezüglich der Ladungssicherung hast du recht, der oberste Prügel war auf bei der Fahrt nicht dabei.
So bin ich auf der Straße nicht unterwegs gewesen. Hier spanne ich pro Meterstückbeue mit 2 Gurten.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon KupferwurmL » Do Jul 23, 2015 8:12

Möglicherweise liege ich total falsch (schließlich sind wir in Bürokratie- Deutschland)
Aber mit grünen Nummernschild und Tempo max. 25 km/h und Bj. 61 währe es doch rechtlich egal was du da rannschweißt oder ?

Kenn mich in der Hinsicht zu wenig aus....
Lobotomie Unfall - nun Volltrottel
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon MF-133 » Do Jul 23, 2015 8:33

Hallo: Sibra illegal? Die wird doch noch an neuen Anhängern verbaut...
Wg Anhängelast ungebremst: der MF 35 hat 3 To Gesgew. Macht 1500 kg ungebremst. Wenn das Holz als Meterholz
heimgeschafft wird: Großer Heckcontainer wär ne Möglichkeit. MFG
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Forstjunior » Do Jul 23, 2015 8:46

@38Magnum und Kurperwurm..
also die Idee mit dem ehemaligen Ladewagen bringt den User doch auch nicht weiter. Dann finde erstmal einen Ladewagen für welchen eine Betriebserlaubnis vorhanden ist. Die sind bestimmt nicht in dem interessanten Preissegment des Users. Außerdem sobald du grundlegende Veränderungen vornimmst (z.b. Entfernen der Pickup) ect. brauchst du wieder eine neue BE sonst hast du wieder das selbe Problem wie mit dem bestehenden Hänger.

Selbst zulassungsfreie Anhänger müssen verkehrssicher sein. Also mit einfach mal "rumbraten" ist es nicht getan. Streng genommen brauchen auch Wägen vor dem 01.07.61 eine Betriebserlaubnis. Nur wird dies nicht geahndet.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 8:53

Ich frage mich gerade woher eigentlich die Beschränkung mit der Halben Masse in diesem Fall kommen soll. Wenn diese überhaupt gültig ist, dan würde diese sich auf das Leergewicht beziehen (und das wären beim MF35 1500kg)

Wenn ich mir den Absatz 11 des §41 der STVZO anschaue komme ich hierbei aber zu einem anderen Schluss:

(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muss die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Absatz 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Bahnwärter » Do Jul 23, 2015 12:40

Gerade nochmal mit freundlichen Herrn vom TÜV gesprochen:

Die Begrenzung des Hängergewichtes beim Einachser besteht lediglich durch die Stützlast des Anhängers und den DWert der Kupplung und natürlich die 3t
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Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Robert 411 » Do Jul 23, 2015 13:09

Hallo,

mir fällt immer wieder auf dass Leute sich Anhänger kaufen die allen Vorschriften entsprechen, dann völlig sinnfreie Umbauten durchführen und sich wundern dass es nicht erlaubt ist damit auf der Straße zu fahren.

Wenn ich Deinen Umbau anschaue, dann ist es wie mit den Anhängern bei denen die Meterstücke quer zur Fahrtrichtung gestapelt werden, diese Ladung kann nicht sauber gesichert werden!
Als ich anfing mit Meterstücken zu fahren, machte ich auch immer eine Reihe in der Mitte des Gummiwagens, vorne und hinten einen Anschlag aus Rohren. Dann kamen zwei Spanngurte über den Stapel um alles zu sichern, das war am Unimog und beiden Hängern so.
Es ging einige Jahre gut, aber einmal hat sich im Stapel ein Scheit gelöst und viel auf die Straße!
Da gingen mir die Augen auf, ich lade seither einfach auf der ganzen Fläche bis oberkannte Bordwand, bei meinen Anhängern und dem Mog komme ich damit auch auf das Zulässige Gesamtgewicht. Und das Beste, ich kann nichts mehr verlieren. Wurde schon zwei mal von der Rennleitung kontrolliert, keine Beanstandung.

Mein Rat, einen Anhänger mit Auflaufbremse kaufen der Bordwände hat und fertig. Ist zum Beladen nicht umständlicher als Rungen.
Gruß Robert
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