Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 12:53

Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
32 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Robert 411 » Fr Jul 24, 2015 7:42

Guten Morgen,

habe leider vergebens nach den Unterlagen gesucht.

Der Link von Hirschtreiber ist ganz gut, auf Seite 4 wird das Thema angeschnitten.
Aber leider nicht eindeutig abgehandelt, in der ersten Passage wird mein Kenntnisstand bestätigt, im Folgeabschnitt wird dann mit einer Geschwindigkeitsangabe die 3T plus Stützlast angesprochen. Was mir im ersten Abschnitt fehlt ist die Angabe von Geschwindigkeit, im zweiten vermisse ich die Angabe von welchen Anhängern hier geredet wird. Denn 3t Achslast bedeutet bei zwei Achsen 6t.
Ich vermute es sind Einachsanhänger gemeint, und somit wäre bzw. war ich auf dem Holzweg mit meinen 750Kg.
Meine damaligen Infos gingen aber in die Richtung max.750Kg ohne Bremse, daher habe ich umgebaut bzw. einen Anhänger mit Auflaufbremse beschafft.

Aber sei es wie es wolle, aus heutiger Sicht würde ich es wieder so machen, es bringt mir einfach mehr Sicherheit, ich fahre ja auch im Winter bei glatten Wegen.
Und wenn man sich umschaut sieht man dass viele Anhänger mit Auflaufbremsen auf dem Markt sind, teurer wie Anhänger ohne sind diese oft auch nicht. Da ist nun das Fingerspitzengefühl dass im Link erwähnt wird gefragt.

Ich wuchs ohne Auflaufbremsen mit kleinem Schlepper auf, und wurde von klein an dazu erzogen vor Gefälle die Bremsen der Anhänger etwas zu zumachen und mit dem Einachser am Schlepper die ganze Fuhre so einzubremsen dass ich mit dem Schlepper nicht wirklich auf die Bremse musste. Dies gab genügend Sicherheit unvermittelt vernünftig bremsen zu können, oder eine schlechter werdende Anhängerbremse abzufangen. Es war zwar nervig immer zu stoppen um die Bremsen am hinteren Hänger zu zuziehen und zu lösen, aber ich hatte nie eine gefährliche Situation. Und wenn ich nun eventuell lächeln ernte, es gibt immer noch Stellen und Situationen bei denen ich die Hinterachsbremsen der Anhänger vorspanne!

Für mich ist das Verhältnis von gewonnener Sicherheit durch Auflaufbremsen zu dem geringe Aufwand eine Auflaufbremse in Schuss zu halten und beim Rangieren zu sperren eindeutig. Ich bin sogar am überlegen ob ich meine Hänger nicht sogar auf eine Luftbremse (zumindest die Handbremse) aufrüste, eine Auflaufbremse hilft eben nur beim Bremsen, nicht aber beim Halten an einer Steigung!

Gruß Robert
Robert 411
 
Beiträge: 81
Registriert: Do Feb 14, 2008 16:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Legale Zulassung von Rückewagen mit Umbau

Beitragvon Holzerduo » Fr Jul 24, 2015 15:17

Einen alten Ladewagen zu kaufen ist bestimmt nicht die schlechteste Idee. Ich habe selbst einen alten LW mit Bj. 1968 zum Holzwagen umgebaut mit Abnahme nach Paragraph 21 wie von Waelder gezeigt. Ich hatte damals überhaupt keine Papiere mehr, jedoch konnte der TÜV die alte ABE in der KBA Datenbank finden. Wichtig ist das Vorhandensein vom Typenschild auf der Achse, Bremse und Deichsel. Wenn das alles mit dem Rahmen Typenschild zusammen passt, dürfte die Abnahme funktionieren. Ich habe einen Wagen mit 3,8t zGG, einer Sibrabremse zum Umstellen und diversen Umbauten zum alten Ladewagen (Rungen angebracht, Rahmen gekürzt, Pickup entfernt usw.) Sogar der angebrachte 3-Punkt Bock für den Holzspalter wurde mit eingetragen.
Holzerduo
 
Beiträge: 48
Registriert: Di Nov 19, 2013 18:53
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
32 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: 2810, Bing [Bot], Google [Bot], Marian, rockyy

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki