Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 0:36
schreibt CarpeDiemDu kannst dir nur einen Job suchen und damit ein ruhen der Mitgliedschaft erreichen. Wenn du eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung hast, dann bis du die Dinge los. So ist das nun mal in diesem unserem Lande, eingeführt als Forderung der Landfrauenverbände, des Bauernverbandes der gleichzeitig die Interessen der Alterskassen vertritt und wohlwollend durchgesetzt von unser aller lieber Bundeskanzler a.D. Kohl!!!
Die Anwartschaft oder der schon erreichte Ruhestand ( Rentner) schützt nicht vor den Forderungen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ( LKK), der Landwirtschaftlichen Alterskasse ( LAK ) . Ja selbst wenn schon jemand Rente aus der Bundesanstalt für Rentenversicherung, nicht LAK, bezieht überziehen diese Zwangskörperschaften ( LAK und LKK ) den angeblichen ( Nebenerwerbs- )Landwirt mit existenzvernichtendenden sofort vollstreckbaren Forderungsbescheiden.
conny1970 hat geschrieben:Hallo,
ich werde versuchen, mich bis zum bitteren Ende dagegen zu wehren. Es muß hier einfach mal was passieren. Ich hätte wahrscheinlich keinen Nebenerwerbslandwirt heiraten dürfen sondern nur einen Arbeiter, da wäre es doch egal ob ich als Hausfrau Rente klebe oder nicht. Nicht nur, daß man in einem solchen Betrieb weder Urlaub noch Feiertag oder Wochenende hat, nein, man muß noch teuer dafür zahlen. Das ist nur noch eine reine Abzocke!!!!
vlg Conny

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