Anders sieht es aus wenn zwei Pflichtversicherungen aufeinandertreffen. Das ist dann der Fall wenn jemand landw. Unternehmer und Arbeitnehmer ist, mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bisher ist in all den mir bekannten Fällen die landw. Krankenkasse zurückgetreten und hat die dortige Pflichtmitgliedschaft ruhen lassen.
Daher meine Frage. Woher hast Du diese Weisheit? Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Stuttgart hat z. B. gegen die AOK Stuttgart geklagt um ein AOK - Mitglied ( selbstständiger Friedhofsgärtner ohne eigene Produktion) für die LKK zwangsweise einzuverleiben. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Stuttgart hat der LKK Recht gegeben, so das der Friedhofsgärtner zwangsweise und gegen seinen und der AOK Willen zur Zwangsmitgliedschaft in der LKK verdonnert wurde.
Da stellt sich mir eine weitere Frage: jeder Bürger darf seine Krankenkasse frei wählen, warum die Grünberufler nicht? Sind diese Berufsgruppen ( Landwirte, Gärtner, Imker, Fischer u. a. Grünberufler) Sklaven des DBV und somit der LSV ?
