Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde:
Ich selber bin Handwerker in einem Handwerk mit Meisterzwang. Das heißt, ohne Meistertitel keine selbständige Reparatur.
Gibt ja genug andere Gewerke bei denen das ähnlich ist. Jetzt gibt es auch Tabellen, was man in einem verwanden Gewerke erledigen darf.
Auf was ich raus will, darf ein Landschaftsgärtner überhaupt so eine Arbeit ausführen?
Darf er überhaupt alleine diese Arbeit ausführen? So weit ich weiß darf man, außer im bäuerlichen Kleinwald, nirgends alleine im Wald arbeiten.
Falls Du dem Harvester nur zu Arbeiten sollst, frage ich mich, warum der Forstdienstleister nicht seinen eigenen Man mit schickt, oder ist der zu teuer.
Mir geht es jetzt weniger um ein Vergehen nach Handwerksrecht, aber was ist im Falle eines Falles mit der BG und der Unfallversicherung.
Selbst wenn man im eigenen Wald schon oft Windbruch aufgearbeitet hat, ist das kein Nachweiß zur Befähigung.
Deutschland ist halt mal ein sehr bürokratisches Land.
Letztendlich denke ich mir, das jemand der die Nachweiße, Ausbildung und entsprechende Absicherung hat, auch weiß was er dafür verlangen kann.
Mein Schwager musste in Dorfnähe nur ein paar Bäume fällen lassen, selbst abzüglich der Verkehrssicherung sind da ganz andere Stundensätze raus gekommen.
Nix für ungut und Grüße aus Unterfranken
