Hallo,
immer wieder entsteht bei uns Unsicherheit.
Wie war das denn mit der Nachtruhe, oder Mittagsruhe, oder sonst.
Es gibt immer wieder regionale Vorschriften, ich habe bei unserer Stadt nochmal nachgeschaut, da wird auch drauf hingewiesen, dass in der Zeit von 22:00 bis 06:00 kein Lärm gemacht werden darf.
Es ist in der Erntezeit aber doch unumgänglich nach 22:00 noch auf den Feldern zu arbeiten.
Wer kann mir denn da helfen, wie ist denn die rechtliche Lage?
Darf man nach 22:00 noch ernten (oder sonstige Arbeiten auf dem Acker verrichten, wie z.B: Pflügen)?
Gruß