"Was nicht verboten ist, ist erlaubt!"
LyraLuchs, ganz so einfach ist es nun doch nicht. Z.B. ist es in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit (ich glaube, bei euch heißt das "Übertretung" und ich gehe davon aus, daß du in der Schweiz lebst), wenn jemand über bestellte, oder zur Aussaat vorbereitete, oder noch nicht abgeerntete Felder geht. Gleiches gilt für Wiesen und Weiden während der Vegetationszeit. Somit ist es außerhalb dieses Zeitraumes keine Ordnungwidrigkeit. Aber deshalb ist es noch lange nicht erlaubt. Denn es handelt sich immer noch um Privatgrund und deshalb müßte der Grundstückseigentümer seine Erlaubnis erteilen. Dies ist in 99,99 % der Fälle nicht gegeben. Es schert sich nur keiner darum, wenn jemand quer über einen Stoppelacker läuft, in der vegetationsarmen Zeit auf seinem Feld einen Drachen steigen läßt oder sich dort zu einem Picknick niederläßt.
Noch was anderes. Du scheinst mir ja sehr blauäugig zu sein, daß du denkst, irgendjemand auf diesem Erdball würde einem 16-jährigen für solch ein Projekt 1 Mio SF zur Verfügung stellen, bzw. überhaupt einen solchen Betrag leihen oder sonst welchen Gründen übergeben. Aber wie Fadinger schon richtig bemerkt hat: "Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung". Ich denke, du wirst in Bezug zum Erhalt deines Starkapitals ein Optimist mit Erfahrung werden.
