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Maschinenverkauf als Landwirt

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Sturmwind42 » Do Nov 09, 2023 21:12

Wenn ich als LW eine landwirtschaftliche Maschine an einen LW verkaufe ,ist es dann ein Privatverkauf ?
Oder trete ich hier als Unternehmer auf und muss evtl . Garantieansprüche leisten ?
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon countryman » Do Nov 09, 2023 21:16

Du verkaufst immer als Unternehmer.
Gegenüber einem anderen Landwirt kannst (und solltest) du die Gewährleistung ausschließen.
Gefährlich ist der Verkauf an Private, da kann die G. nicht wirksam ausgeschlossen werden! Beispiel ein alter Trecker an einen Hobby-Pferdehalter.
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon gaugruzi » Do Nov 09, 2023 21:26

so eine bzw. ähnliche Diskussion gab es doch hier schon mal oder ? Falls ja bitte Themen zusammen fügen.

Bei Verkauf Landwirt an Privat würde ich wenn dann das Objekt als Ersatzteilspender / Bastelobjekt verkaufen. Würde wahrscheinlich dies selbst bei Verkauf an guten Freund so machen.

Die Charaktere der Menschen haben sich leider sehr stark verändert. Was man so liest, denken manche Käufer, dass Sie 10 bzw. 15 Jahre alte Maschinen zu günstigen Preisen kaufen können und bekommen dann noch Garantie dazu. .... und hoffen noch, dass die Maschine sich so fährt bzw. bedienen läßt wie eine Neumaschine !

Leider spielen auch manche Richter mit und demzufolge muß man sich ordentlich absichern !

Das ist leider nicht nur im Landwirtschaftlichen Bereich so sondern auch in anderen Branchen bzw. z. B. bei PKW Handel

Versuche doch mal einen 10 / 15 Jahre alten PKW in Deutschland vom Händler zu kaufen.... Es gibt so viele anständige und mündige Personen in Deutschland, die nicht viel Geld für PKW ausgeben wollen und können aber aufgrund der Gesetzeslage bezüglich Garantie und Gewährleistung werden die PKWs lieber exportiert !
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Sturmwind42 » Fr Nov 10, 2023 8:07

countryman hat geschrieben:Du verkaufst immer als Unternehmer.
Der angestellte Verkäufer des LAMA meinte nämlich das wäre nicht der Fall , da ich ja kein LAMA bin und als LW quasi keine Ahnung von Technik habe . Aber garantieren wollte er das auch nicht .

Gegenüber einem anderen Landwirt kannst (und solltest) du die Gewährleistung ausschließen.
da ist dann die Frage ob das so ohne weitere möglich ist , oder gar man schreibt es in den Vertrag und es ist dann im Falle unwirksam ?
Oder anders , wenn ich zum Vertragsabschluss noch einen Rechtsanwalt benötige ,dann lass ich es gleich bleiben und gebe die Maschine ohne Ärger in Zahlung .

und wie ist es mit ins Ausland verkaufen ?

ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Höffti » Fr Nov 10, 2023 8:20

Sturmwind42 hat geschrieben:
ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .


Habe es bisher aus den bereits genannten Gründen immer so gemacht und auch dem Käufer so erklärt. Die sollen sich die Maschinen ausgiebig anschauen, auspropieren und gut ist es. Verkauft wird bei mir immer als defekt und ohne Ansprüche auf irgendwas.
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon countryman » Fr Nov 10, 2023 8:27

Meines Wissens kaufen und verkaufen Landwirte als Unternehmer. Welche Kriterien für die Unternehmereigenschaft genau anzulegen sind weiß ich nicht. Der Ausschluss gegenüber anderen Unternehmern ist nicht kompliziert, es reicht eine allgemein verständliche Formulierung, etwa: "Die gesetzliche Gewährleistung wird für den Kaufgegenstand ausgeschlossen". Sicherheitshalber könnte man sich bestätigen lassen, dass der Käufer "als Landwirt" oder "für seinen landwirtschaftlichen Betrieb" kauft.

Entsprechende Musterkaufverträge finden sich bei den bekannten Maschinenbörsen, Google "Musterkaufvertrag Landmaschine".
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon eifelrudi » Fr Nov 10, 2023 8:36

Grob formuliert: Sobald man das zu verkaufende Gut im selbstständigen Betrieb genutzt hat gilt man dafür als gewerblicher Verkäufer: z.Bsp. dem Heizungsbauer sein Kombi oder dem kleinen Gewerbescheininhaber sein zum Verkaufen genutzter Laptop. Und genauso kann man als solcher die Gewährleistung gegenüber anderen beruflichen Nutzern ( dazu gehören auch Nebenerwerbslandwirte und Hobbybauern solange ihr Betrieb nicht als Liebhaberrei beim Finanzamt gilt ) einschränken oder aufheben. Wichtig: Auf dem Kaufvertrag bestätigen lassen das der Käufer das Gut zur beruflichen Nutzung kauft und nur dazu verkauft bekommt.
edit: s. countryman war schneller
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Olli » Fr Nov 10, 2023 8:54

Wenn Du einen ehrlichen Käufer gefunden hast, und die Maschine wirklich haben will, dann wird er Dir auch einen Kaufvertrag unterschreiben, in dem steht
"nicht fahrbereiter Ersatzteilträger ohne jegliche Gewährleistung"
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Owendlbauer » Fr Nov 10, 2023 9:04

eifelrudi hat geschrieben:Grob formuliert: Sobald man das zu verkaufende Gut im selbstständigen Betrieb genutzt hat gilt man dafür als gewerblicher Verkäufer

Nein, das ist gar nicht notwendig. So bald man ein Gewerbe (gleich welcher Art) angemeldet hat, gilt man lt. Gesetz als gewerblicher Verkäufer. Ob der Verkaufsgegenstand tatsächlich gewerblich genutzt worden ist, spielt dabei keine Rolle.

Und die Gewährleistung kann man dann nur gegenüber anderen Gewerbetreibenden ausschließen. Ja, das ist der Grund dafür, dass viele Verkäufe nur gegenüber Gewerbetreibenden stattfinden und dass viel "im Kundenauftrag" (was nach Gerichtsentscheidungen auch oft revidiert wird) verkauft sowie viel exportiert wird.

Olli hat geschrieben:[...]dann wird er Dir auch einen Kaufvertrag unterschreiben, in dem steht
"nicht fahrbereiter Ersatzteilträger ohne jegliche Gewährleistung"

Ich würd dies nicht tun. Muss aber jeder selber wissen. Wenn es wissentlich falsch deklariert wird, könnte es auch ein Fall für den Richter werden.
Claas Elios 210 * Eicher EKL 15/IIg4 * Schötz 5to Einachs-Dreiseitkipper * Winde Uniforest 65Hpro * Spalter Krpan CV18K * Stihl MS 044 * Stihl MS 201C
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon uhus75 » Fr Nov 10, 2023 9:36

Hallo,

countryman hat es schon in der richtigen Richtung beschrieben, du als Verkäufer bist schonmal gewerblich und könntest gar nichts privat verkaufen, dazu müsste das zu verkaufende Objekt nämlich ertmal aus deinem Betriebsvermögen ins Privatvermögen übergegangen sein wobei in so einem Fall dann auch sehr viele steuerrechtliche Komponenten zu beachten sind wie zum Beispiel Abschreibung und Entnahmegewinn, Buchwert usw. Den Nachweis das dein Käufer auch gewerblich ist, den musst du im Fall der Fälle jedenfalls nachweisen und wie diese Nachweispflichten bei mündlichen Absprachen zu beweisen sind, kennen glaube ich alle hier.
Letztenendes kann in einem Kaufvertrag drinnen stehen was will, was gesetzlich geregelt ist kann man hier nicht so einfach außer Kraft setzen oder ausschließen. Der Ersatzteilspender oder Bastlerobjekt klingt ja immer schön, aber da waren sie wieder die Beweise. Wenn ich als Verkäufer schon weis, das der Käufer das Teil schon so benutzen kann wie er es abgeholt hat, ist das jedenfalls ganz dünnes Eis wenn man an den Richtigen gelangt. Hatte jetzt ein Gerichtsurteil gelesen wo jemand sein altes, jedoch nicht kaputtes und fahrbereites Auto verkauft hat an jemanden und das Gericht hier zu Gunsten des Käufers entschieden hatte. Der Käufer hatte beim Kauf des Autos, dieses genauer begutachtet und auch ausgiebig Probe gefahren und dann für gut befunden und gekauft. Im Kaufvertrag schrieb der Verkäufer Ausschluss der Gewährleistung aufgrund Ersatzteilspender und Bastlerfahrzeug obwohl der Verkäufer genau wusste das das Auto noch in Ordnung und Fahrbereit war. nachdem dann etwas kaputt an dem Auto gegangen ist hat das Gericht dann zugunsten des Käufers entschieden, da man ganz einfach ein Bastlerfahrzeug bzw. Ersatztelspender beim Kauf nicht Probefahren kann bzw. einfach erstmal so weiternutzen kann ohne was dran zu machen. Hätte der Käufer in diesem Fall das gekaufte Auto erstmal grundhaft sanieren müssen, wie zum bsp. den Motor instandsetzen oder die Karosserie wieder zum leben erwecken, dann wäre es auch ein Bastlerobjekt gewesen.
es gibt sicherlich viele auf der Welt die wenn sie etwas gebrauchtes kaufen auch immer etwas kaputt gehen kann, jedoch werden die "Richtigen" auch gefühlt immer mehr, woran das wohl alles liegt :D
ich wünsch euch einen schönen Tag.
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon wastl90 » Fr Nov 10, 2023 10:40

Höffti hat geschrieben:
Sturmwind42 hat geschrieben:
ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .


Habe es bisher aus den bereits genannten Gründen immer so gemacht und auch dem Käufer so erklärt. Die sollen sich die Maschinen ausgiebig anschauen, auspropieren und gut ist es. Verkauft wird bei mir immer als defekt und ohne Ansprüche auf irgendwas.

Hast du das auch bei deiner eingelagerten neuen Spritze vor?
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Sturmwind42 » Fr Nov 10, 2023 10:49

Owendlbauer hat geschrieben:Nein, das ist gar nicht notwendig. So bald man ein Gewerbe (gleich welcher Art) angemeldet hat, gilt man lt. Gesetz als gewerblicher Verkäufer.
na dann bin ich wohl, und die meisten Landwirte, ja Privat ! welcher LW hat schon ein Gewerbe angemeldet ? Ja klar gibt es , aber das sind die Wenigeren .


Ob der Verkaufsgegenstand tatsächlich gewerblich genutzt worden ist, spielt dabei keine Rolle.
Das hiese ja ,wenn ich als Gewerbetreibender ( was ich als LW nicht bin ) die getragene Unterwäsche meiner Frau verkaufe , oder auch mein gebrauchtes Sofa , trete ich hierbei als gewerblicher Verkäufer auf !
das ist nur schwer vorstellbar!
Owendl bist du nicht aus Eschderreich ;-) ? mit anderen Gesetzen als hier in BRD
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Höffti » Fr Nov 10, 2023 11:10

wastl90 hat geschrieben:
Höffti hat geschrieben:
Sturmwind42 hat geschrieben:
ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .


Habe es bisher aus den bereits genannten Gründen immer so gemacht und auch dem Käufer so erklärt. Die sollen sich die Maschinen ausgiebig anschauen, auspropieren und gut ist es. Verkauft wird bei mir immer als defekt und ohne Ansprüche auf irgendwas.

Hast du das auch bei deiner eingelagerten neuen Spritze vor?


Natürlich. Wieso soll ich da für irgendwas Garantie geben? Da kann ja immer was sein.
Der Preis wird entsprechend verhandelt und gut ist es. Wenn bei mir eine Teil vom Hof ist, will ich nix mehr vom Käufer hören.
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon countryman » Fr Nov 10, 2023 11:27

@Sturmwind, Landwirte sind in dem Punkt Gewerbetreibenden gleichgestellt. Einfach an Landwirt verkaufen, Gewähr ausschließen und gut. Nicht verrückt machen lassen - nur nicht an Privatleute verkaufen.

Bei einer Spritze kommen wohl eh nur andere Landwirte als Käufer in Betracht, warum soll man die als Schrott deklarieren? Erkennbar falsche Deklarationen gegenüber Privaten sind mit Sicherheit anfechtbar, weil Umgehungstatbestand.
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Re: Maschinenverkauf als Landwirt

Beitragvon Buer » Fr Nov 10, 2023 11:28

Hier gab es mal eine Abhandlung in der Top Agrar zu dem Thema:
https://www.topagrar.com/management-und ... 76768.html
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