Wenn ich als LW eine landwirtschaftliche Maschine an einen LW verkaufe ,ist es dann ein Privatverkauf ?
Oder trete ich hier als Unternehmer auf und muss evtl . Garantieansprüche leisten ?
Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 0:13
Der angestellte Verkäufer des LAMA meinte nämlich das wäre nicht der Fall , da ich ja kein LAMA bin und als LW quasi keine Ahnung von Technik habe . Aber garantieren wollte er das auch nicht .countryman hat geschrieben:Du verkaufst immer als Unternehmer.
da ist dann die Frage ob das so ohne weitere möglich ist , oder gar man schreibt es in den Vertrag und es ist dann im Falle unwirksam ?Gegenüber einem anderen Landwirt kannst (und solltest) du die Gewährleistung ausschließen.
Sturmwind42 hat geschrieben:
ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .
eifelrudi hat geschrieben:Grob formuliert: Sobald man das zu verkaufende Gut im selbstständigen Betrieb genutzt hat gilt man dafür als gewerblicher Verkäufer
Olli hat geschrieben:[...]dann wird er Dir auch einen Kaufvertrag unterschreiben, in dem steht
"nicht fahrbereiter Ersatzteilträger ohne jegliche Gewährleistung"
Höffti hat geschrieben:Sturmwind42 hat geschrieben:
ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .
Habe es bisher aus den bereits genannten Gründen immer so gemacht und auch dem Käufer so erklärt. Die sollen sich die Maschinen ausgiebig anschauen, auspropieren und gut ist es. Verkauft wird bei mir immer als defekt und ohne Ansprüche auf irgendwas.
na dann bin ich wohl, und die meisten Landwirte, ja Privat ! welcher LW hat schon ein Gewerbe angemeldet ? Ja klar gibt es , aber das sind die Wenigeren .Owendlbauer hat geschrieben:Nein, das ist gar nicht notwendig. So bald man ein Gewerbe (gleich welcher Art) angemeldet hat, gilt man lt. Gesetz als gewerblicher Verkäufer.
Das hiese ja ,wenn ich als Gewerbetreibender ( was ich als LW nicht bin ) die getragene Unterwäsche meiner Frau verkaufe , oder auch mein gebrauchtes Sofa , trete ich hierbei als gewerblicher Verkäufer auf !Ob der Verkaufsgegenstand tatsächlich gewerblich genutzt worden ist, spielt dabei keine Rolle.
wastl90 hat geschrieben:Höffti hat geschrieben:Sturmwind42 hat geschrieben:
ob jemand sich eine junge gut gebrauchte Maschine sich als ET Lager oder Schrott betiteln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis .
Habe es bisher aus den bereits genannten Gründen immer so gemacht und auch dem Käufer so erklärt. Die sollen sich die Maschinen ausgiebig anschauen, auspropieren und gut ist es. Verkauft wird bei mir immer als defekt und ohne Ansprüche auf irgendwas.
Hast du das auch bei deiner eingelagerten neuen Spritze vor?
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