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Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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39 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon S 450 » Mo Apr 22, 2024 10:00

Ach, deswegen wird mein Sackanhänger für OR1b nicht "erkannt".
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon Wini » Do Apr 25, 2024 18:24

Bei mir reitet der Amtsschimmel nun auf der 100%-Kräuter-Blühmischung für meine ÖR1a/b-Flächen rum.
Nachdem der Sachbearbeiter zunächst die Mischung genehmigt hatte, ist man in der Führungsakademie des
bayerischen Landwirtschaftsministeriums und nach Meinung des Förderteam-Leiters plötzlich anderer Ansicht.
In Bayern darf die Saatgut-Mischung offenbar nur die in Anlage 2 enthalten Arten enthalten!
Davon sind zwar viele Arten inder Mischung drin, aber halt nicht alle.

Die von mir eingesäte Lebensraum 1 Mischung von Saaten Zeller , u.a. mit der seltenen blauer Kornblume und div. Heilkräutern
ist von einer Förderung ausgeschlossen, weil diese Arten in Bayern vom Landwirtschafts-Ministerium nicht gelistet worden ist!
Stattdessen ist es in Bayern erlaubt, eine Mischung mit 10% Gartenkresse einzusäen!
Da ist einem veganen Beamten offenbar die Kresse lieber als die blaue Kornblume.
Die Artenliste die das Bundes-Landwirtschaftsministerium in der Konditionalitäten-Broschüre veröffentlich hat ist nämlich nicht relevant.
Kann angeblich auf Landesebene eingeschränkt und damit die Landwirte gegängelt werden.

Oder verdient sich ein CSU-Filzler mit dem Vertrieb genau dieser Mischung eine golden Nase.
Kennt man ja schon von der Masken-Affäre der CSU.

So ein Bürokratenwahn in Reinkultur in den bayrischen Ämtern für Landwirtschaft muß endlich ein Ende haben !!
Frau Kaniber sollte sich für diese Erbsenzähler in Ihren Ämtern und den Apothekern in ihrem Ministerium schämen.

Gruß
Wini
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon Deere Power » Do Apr 25, 2024 18:59

Hallo, weiß nicht welches Problem da besteht.
Es gibt in Bayern lt. Förderwegweiser des Agrarministerium ein Merkblatt mit Hinweisen zu Ökoregelungen 2024 in dem in Anlage 2 alle Zulässige Arten für Saatgutmischungen für ÖR1b und ÖR1c Blühstreifen oder -flächen mit deutscher und bottanischer Bezeichnung zeilenweise aufgeführt sind. Sogar hervogehoben steht, dass andere Arten nicht verwendet werden dürfen. Schließlich gibt es dafür auch den höchsten Prämiensatz überhaupt mit 1.300 € je ha, attraktiver als Weizen. Mein Lieferant war der örtliche Gartenbauhändler, sogar der wusste da bestens Bescheid, dass jedes Bundesland das selber regelt. Ich habe vorsorlich auch den Sackanhänger dem Mitarbeiter der Landwirtschaftsbehörde übergeben, der hat kurz drauf geschaut und akzeptiert. Ich wüsste nicht weshalb da eine Ausnahme gelten soll. Wenn ich Futtermittel einkaufe, dann will ich auch nicht, dass andere vielleicht minderwertig Komponenten enthalten sein sollen als auf dem Etikett und schon gleich nicht nicht als Erbsenzähler behandelt werden. Die würden mich dannn als Kunden nicht mehr sehen. Möglicherweise ist das ganze aber auch auf eine Verwechslung beim Saatgutliefernaten zurückzuführen, dann wird er aber sicher Ersatz leisten, denn diese Blamage wird er sich nicht geben wollen.


Wini hat geschrieben:Bei mir reitet der Amtsschimmel nun auf der 100%-Kräuter-Blühmischung für meine ÖR1a/b-Flächen rum.
Nachdem der Sachbearbeiter zunächst die Mischung genehmigt hatte, ist man in der Führungsakademie des
bayerischen Landwirtschaftsministeriums und nach Meinung des Förderteam-Leiters plötzlich anderer Ansicht.
In Bayern darf die Saatgut-Mischung offenbar nur die in Anlage 2 enthalten Arten enthalten!
Davon sind zwar viele Arten inder Mischung drin, aber halt nicht alle.

Die von mir eingesäte Lebensraum 1 Mischung von Saaten Zeller , u.a. mit der seltenen blauer Kornblume und div. Heilkräutern
ist von einer Förderung ausgeschlossen, weil diese Arten in Bayern vom Landwirtschafts-Ministerium nicht gelistet worden ist!
Stattdessen ist es in Bayern erlaubt, eine Mischung mit 10% Gartenkresse einzusäen!
Da ist einem veganen Beamten offenbar die Kresse lieber als die blaue Kornblume.
Die Artenliste die das Bundes-Landwirtschaftsministerium in der Konditionalitäten-Broschüre veröffentlich hat ist nämlich nicht relevant.
Kann angeblich auf Landesebene eingeschränkt und damit die Landwirte gegängelt werden.

Oder verdient sich ein CSU-Filzler mit dem Vertrieb genau dieser Mischung eine golden Nase.
Kennt man ja schon von der Masken-Affäre der CSU.

So ein Bürokratenwahn in Reinkultur in den bayrischen Ämtern für Landwirtschaft muß endlich ein Ende haben !!
Frau Kaniber sollte sich für diese Erbsenzähler in Ihren Ämtern und den Apothekern in ihrem Ministerium schämen.

Gruß
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon Wini » Sa Apr 27, 2024 21:27

Hallo Deere Power,

da bist Du leider auch nicht auf dem neuesten Stand und vermittelst hier Blödsinn!

Die 1300€/ha gibt es meines Wissens nach für den ersten, zusätzlich stillgelegten Hektar. = ÖR1a
Hat also mit einer Blühmischung überhaupt nix zu tun. Kann auch Selbstbegrünung sein.
Hier sprechen wir über die ÖR1b-Regelung Blühfläche auf Stilllegung!
Hier geht es lediglich um zusätzlich weitere 200€/ha.

Warum hat Bayern hier eine andere Sortenliste als das Bundeslandwirtschaft-Ministerium, welches rund 300 Arten in der Konditionälitäten-Regelung freigibt ?
Warum müssen wir überhaupt Bürokraten im Ministerium für Landwirtschaft dafür bezahlen, dass Bayern eine eigene Sortenliste, u.a. mit Gartenkresse hat ?
Warum müssen wir Amtsschimmel in unseren Landwirtschaftsämtern mit unsren Steuergeldern finanzieren, die diese Liste tagelang auf Einhaltung kontrollieren ?
Das ist doch sinnloser Bürokratenwahn pur !
Warum ist in Bayern eine Kornblume in CSU-Farbe nicht zugelassen, aber eine Gartenkresse die bis zu 10% zugemischt wird ?
Frißt der Beamte im Ministerium wohl lieber Kresse statt Kornblumen ?
Oder hat ein CSU-Mann möglicherweise finanzielle Vorteile durch die Produktion der benötigten Kresse-Samen ?
(Siehe Corona Masken-Affäre, Tandler-Tochter, Sauter und Nüsslein mit 50 Mio. € Provisionen für Masken-Geschäfte)
Warum muß das überhaupt jedes Bundesland selber regeln ? Ist doch völlig überbürokratisiert. Das brauchen wir Landwirte doch gar nicht.
Dient nur der Beamten-Amtsschimmel-Beschäftigung in Bayern. Das ist Idiotie und endet nur in Gängelei der Landwirte.
Damit muß endlich Schluß sein !!

Wir sind doch selber klug genug, eine Blühfläche einzusäen, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium dafür rund 300 Arten freigibt.

Was soll der Quatsch in Bayern ?
Sollen wir in Franken etwa Alpenveilchen und Enzian aussäen ?
Braucht es deshalb eine eigene A- und B-Liste in Bayern nach der die Erbsenzähler in den Ämtern Ihre Kontroll-Funktion wahrnehemen können ?

Gruß
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon agrarflächendesigner » Sa Mai 11, 2024 16:26

Eine fachliche Frage zum MFA, ich hab heute in zwei Flächen (Weizen/Triticale) je ein Ackerfuchsschwanz-Fenster gemulcht. Wie muss das Codiert werden? Ist das noch Getreide (steht ja grundsätzlich noch drauf, nur etwas kürzer) oder muss das separat codiert werden?
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Mai 11, 2024 17:37

Sowas habe ich noch nie angegeben, auch nicht wenn ich in eine Winterung etwas Sommergetreide zwischengesät habe.
In einer Fläche Wintergerste ist eine ganze ecke abgesoffen und da steht immer noch Wasser und da ich kein Saatgut mehr habe werde ich auch nichts nachsäen, hat auch noch nie jemand bemängelt.
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon RABE-Profi » Sa Mai 11, 2024 17:39

Ich muß mich immer wieder wundern, wie die Landwirtschaft vor 40 Jahren nur funktioniert hat.
Deutschland: das größte Irrenhaus der Welt. Hier laufen die Verbrecher frei herum
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon Wini » So Mai 12, 2024 21:16

Ganz sicher auch ohne FAL-BY-App !
Sollte die Satelliten-Überwachung anschlagen (Auflösung max 10m) mußt Du damit rechnen, Dich gegenüber dem Amt
rechtfertigen zu müssen. Da kaum Personal für Vor-Ort-Kontrollen zur Verfügung steht, wird dies dem heutzutage kostenlos
arbeitendem Landwirt zugemutet, selbst per FAL-BY-App die Beweislast zu führen.

Sag doch einfach, da sind Außerirdische gelandet und haben einen Flurschaden verursacht

Gruß
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Re: Mehrfachantrag 2024 und Bürokratieabbau

Beitragvon Wini » Mo Mai 20, 2024 20:34

Hier der Landwirt Martin Gleichmann aus Aidhausen in Franken, der genug hat von Mehrfachantrag und Bürokratie
und aus gesundheitlichen Gründen auf die Subventionen ab heuer ganz verzichtet:

https://www.ardmediathek.de/video/unser-land/mehr-freiheit-landwirt-will-kein-geld-vom-staat/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC80MDM3MTM2ODE4MTNfRjIwMjNXTzAxNzM1NkEwL3NlY3Rpb24vYmE1YjQ3ZDEtNzMxYi00ZjRkLTk0MjUtNjk4ZWIxOGQwMjBm

Die CSU-Landwirtschaftsministerin Frau Kaniber hat die Message leider immer noch nicht verstanden.

Hier das Scheunentor-Schild von Martin Gleichmann aus 1:30

Scheunenschild Martin Gleichmann Aidhausen.JPG


Ich ziehen meinen Hut vor Martin !

Gruß
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