Aktuelle Zeit: So Mai 05, 2024 5:30
Wini hat geschrieben:Bei mir reitet der Amtsschimmel nun auf der 100%-Kräuter-Blühmischung für meine ÖR1a/b-Flächen rum.
Nachdem der Sachbearbeiter zunächst die Mischung genehmigt hatte, ist man in der Führungsakademie des
bayerischen Landwirtschaftsministeriums und nach Meinung des Förderteam-Leiters plötzlich anderer Ansicht.
In Bayern darf die Saatgut-Mischung offenbar nur die in Anlage 2 enthalten Arten enthalten!
Davon sind zwar viele Arten inder Mischung drin, aber halt nicht alle.
Die von mir eingesäte Lebensraum 1 Mischung von Saaten Zeller , u.a. mit der seltenen blauer Kornblume und div. Heilkräutern
ist von einer Förderung ausgeschlossen, weil diese Arten in Bayern vom Landwirtschafts-Ministerium nicht gelistet worden ist!
Stattdessen ist es in Bayern erlaubt, eine Mischung mit 10% Gartenkresse einzusäen!
Da ist einem veganen Beamten offenbar die Kresse lieber als die blaue Kornblume.
Die Artenliste die das Bundes-Landwirtschaftsministerium in der Konditionalitäten-Broschüre veröffentlich hat ist nämlich nicht relevant.
Kann angeblich auf Landesebene eingeschränkt und damit die Landwirte gegängelt werden.
Oder verdient sich ein CSU-Filzler mit dem Vertrieb genau dieser Mischung eine golden Nase.
Kennt man ja schon von der Masken-Affäre der CSU.
So ein Bürokratenwahn in Reinkultur in den bayrischen Ämtern für Landwirtschaft muß endlich ein Ende haben !!
Frau Kaniber sollte sich für diese Erbsenzähler in Ihren Ämtern und den Apothekern in ihrem Ministerium schämen.
Gruß
Wini
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