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Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon marius » Di Mai 23, 2017 23:16

Ich glaub ihr verwechselt da was.
6b ist bei Buchführung anzuwenden.
6c betrifft §13a Betriebe und EÜR.

Betriebe die buchführungspflichtig sind und sich nach Richtwerten Durchschnittswerten vom Finanzamt schätzen lassen ( Schätzlandwirte, also nicht §13a ) können diese Regelung nicht anwenden
Zuletzt geändert von marius am Di Mai 23, 2017 23:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon T5060 » Di Mai 23, 2017 23:16

Pauschal für alle Buchgewinne aus Grundstücksverkäufen / - übertragungen 25 % Steuer und alle Beteiligten hätten Geld gespart.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon marius » Di Mai 23, 2017 23:31

durchstarter hat geschrieben:Und wenn man auf einem Grundstück, das sich im Betriebsvermögen befindet ein Haus zur Vermietung errichtet, ist keine Entnahme notwendig.


Wobei weder ein selbstbewohntes Haus noch ein Mietshaus ins Betriebsvermögen gehören, sondern ins Privatvermögen.
Und dann ist eine Entnahme nötig.
Früher war das der Normalfall, heute ist ein Haus im Betriebsvermögen ein Ausnahmefall.
Kenne eigentlich keinen einzigen mehr, der sein Haus noch im Betriebsvermögen hat.

Zudem ein wichtiger Punkt, wie ich schon beschrieben habe :

Irgendwann am Tag X muss es mal entnommen werden, und so günstig wie heute wird die Entnahme aus dem Betriebsvermögen in Zukunft sicher nicht mehr.
Um es auf den Punkt zu bringen. Die Privat- Entnahme aus dem Betriebsvermögen wird in Zukunft deutlich teurer als heute - Wertsteigerung bei gleichem Buchwert.
Weiss nicht ob das sinnvoll ist wenn der Otto Normalbürger sein Geld bei 0 % Zinsen anlegt und gleichzeitig auf höhere Entnahmepreise in der Zukunft wartet...
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Palmerston » Mi Mai 24, 2017 21:12

So eigentlich logisch und klar das alle Land wollen, es heist ja immer Land und Betriebsgebäude neu, keine Steuer, nach §6.
Stimmt so nicht, wenn ich ein neues Betriebsgebäude vom dem Geld errichte zahl ich erstmal keine Steuer hab dann aber keine Afa dafür, also ist es nur eine Stundung.
Ich hab die Abschreibung gleich voll am Anfang.
Beim Land gibts logischerweise keine Afa.
Mann müsste das Haus dann halt echt als Betriebszweig betrachten, wie zb Photovoltaik.
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon T5060 » Mi Mai 24, 2017 21:46

Wenn Du aber mal in den 6b - Gebieten schaust, dann sind dort die Kaufpreise meist schon teurer als die Steuer.
Kaufpreise jenseits der 3 € sind betriebswirtschaftlich in keinem Fall mehr zu rechtfertigen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Palmerston » Do Mai 25, 2017 22:22

6b Gebiete ist gut :lol:
Da geb ich dir recht selbst 3 Euro ist unter normalen Umständen nicht zu rechtfertigen,hier gibt es welche die zahlen vier
das Doppelte vom Bodenrichtwert.
Wieso ist klar das Geld ist Quasi Geschenkt. Und die Landwirtschaft wird wieder mal subvensioniert durch die Bauherrren in dem Fall.
Bei mir ist bei 2,50 Schluss alles andere macht die Leute verückt.
Ich geh auf Grünland, kann ich sehr gut brauchen zur Veredelung, Preis 1 Euro allein mit ein paar Umweltprogramen ca 550Euro je Hektar nur an an Prämie, das sind
5,5 Prozent Rendite nur Prämie heute einn Traum :mrgreen:
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon julius » Mo Jun 12, 2017 10:21

Palmerston hat geschrieben:Servus, weiß jemand ob das in der Praxis funktioniert, Mietshaus auf eigener Fläche die zu Bauland wurde um der Steuer zu entgehen.. Hat das jemand hier so gemacht?
Steuerberater ist im Urlaub und Erfahrungen von Praktikern sind immer sinnvoll.
Grüße und schonmal Danke


Was hat denn dein Steuerberater gesagt ?

Wie hoch wird denn der Wert angesetzt wenn du eine landwirtschaftliche Fläche als Baugebiert aus dem Betriebsvermögen entnimmst um ein Haus drauf zu bauen ?
Einer hat neulich gemeint wenn du landw Fläche zum Hausbau entnimmst nimmt das Finanzamt den normalen Bauplatzpreis an, also je nach Lage rund 80 Euro / m2. :shock: Das würde bedeuten das man für einen Bauplatz mit 1000 m² ( 1000 x 80 = 80 000 ) also 80 000 Euro Gewinn zu versteuern hätte, abzüglich ein paar Euro Buchwert. Dann wären bei eienm angesetzten Wert von 80 000 Euro für einen Bauplatz ja fast 40 000 Euro Steuern fällig.

Das kann doch nicht sein ?
julius
 
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon julius » Mo Jun 12, 2017 10:28

durchstarter hat geschrieben:Hallo Julius,
lediglich die Reinvestition in Grundstücke und Gebäude ist steuerfrei.
Ein Schätzbetrieb und die Besteuerung nach Durchschnittsätzen §13a sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Auch ein nicht buchführungspflichtiger Betrieb kann Rücklagen bilden (§6c EstG statt 6b).
Und wenn man auf einem Grundstück, das sich im Betriebsvermögen befindet ein Haus zur Vermietung errichtet,
ist keine Entnahme notwendig. Somit entsteht auch kein Entnahmegewinn.


Würde man die Fläche vom Mietshaus aber doch aus dem Betrieb entnehmen und den Entnahmegewinn nach § 6c oder 6b innerhalb 4 Jahre wieder in landwirtschaftliche Grundstücke reinvestieren wäre der Entnahmegewinn wieder steuerfrei ?
julius
 
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Manfred » Mo Jun 12, 2017 10:45

@Julius: Steuerfrei ist eigentlich der falsche Begriff. Die Reinvestition wirkt ja nur steueraufschiebend, weil die Abschreibungsmöglichkeiten für die Neuinvestition entsprechend geringer ausfallen. Ob und welche Steuerersparnis am Ende raus kommt, hängt als von deinem zu versteuernden Einkommen in den Folgejahren ab.
Für viele Reinvestierer wäre es im Nachhinein besser gewesen, sie hätten den Gewinn gleich versteuert (oder über im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einige Jahre verteilt) und das Geld in eine bessere Anlage gesteckt, statt sich eine weitgehend unwirtschaftliche Immobilie ans Bein zu binden.
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Palmerston » Mo Jun 12, 2017 12:09

Es ist wohl das beste den Bauplatz gleich zu versteuern, und wenn Haus dann Privat.
@ Julius das ist schon richtig wie du das schreibst und das kann leider sein, nur geteilt durch zwei also 500qm kosten hier 100000. Mit Kirche und Soli kost mich der Spass dann ca150000 schon krass was der Staat da abzockt.
Was heist unrentabel, so ein Häuschen in der Hinterhand ist immer gut, die Banken mögen das sehr, gerade für evtl schlechten Zeiten.
So einen Hof packt keine Bank gerne an ganz zu schweigen vom Ertragswertverfahren, aber so ein Häuschen ist gut zu verwerten.
Und auch bei der Hofübergabe sehr praktisch wenn der weichende ein Haus bekommt.
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon julius » Mo Jun 12, 2017 20:57

Manfred hat geschrieben:@Julius: Steuerfrei ist eigentlich der falsche Begriff. Die Reinvestition wirkt ja nur steueraufschiebend, weil die Abschreibungsmöglichkeiten für die Neuinvestition entsprechend geringer ausfallen. Ob und welche Steuerersparnis am Ende raus kommt, hängt als von deinem zu versteuernden Einkommen in den Folgejahren ab.
Für viele Reinvestierer wäre es im Nachhinein besser gewesen, sie hätten den Gewinn gleich versteuert (oder über im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einige Jahre verteilt) und das Geld in eine bessere Anlage gesteckt, statt sich eine weitgehend unwirtschaftliche Immobilie ans Bein zu binden.


Ich glaub ich steh auf dem Schlauch.

Ich dachte das wäre so : an einem Beispiel erklärt.

Ich entnehme einen Bauplatz für mein Haus aus dem Betriebsvermögen mit einem Wert von 50 000 Euro ins Privatvermögen. Diesen Gewinn mit 50 000 Euro müßte ich versteuern.
Nun wende ich § 6c oder 6b an und kauf für den Betrieb in den folgenden 4 Jahren 2 ha Acker für 80 000 Euro.

Nun müßte ich doch keinen Cent Steuern zahlen ? Oder hab ich das mit dem § 6b oder 6c falsch verstanden ?
julius
 
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§6b,c nicht bei Entnahme

Beitragvon adefrankl » Di Jun 13, 2017 9:21

julius hat geschrieben:
Manfred hat geschrieben:@Julius: Steuerfrei ist eigentlich der falsche Begriff. Die Reinvestition wirkt ja nur steueraufschiebend, weil die Abschreibungsmöglichkeiten für die Neuinvestition entsprechend geringer ausfallen. Ob und welche Steuerersparnis am Ende raus kommt, hängt als von deinem zu versteuernden Einkommen in den Folgejahren ab.
Für viele Reinvestierer wäre es im Nachhinein besser gewesen, sie hätten den Gewinn gleich versteuert (oder über im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einige Jahre verteilt) und das Geld in eine bessere Anlage gesteckt, statt sich eine weitgehend unwirtschaftliche Immobilie ans Bein zu binden.


Ich glaub ich steh auf dem Schlauch.

Ich dachte das wäre so : an einem Beispiel erklärt.

Ich entnehme einen Bauplatz für mein Haus aus dem Betriebsvermögen mit einem Wert von 50 000 Euro ins Privatvermögen. Diesen Gewinn mit 50 000 Euro müßte ich versteuern.
Nun wende ich § 6c oder 6b an und kauf für den Betrieb in den folgenden 4 Jahren 2 ha Acker für 80 000 Euro.

Nun müßte ich doch keinen Cent Steuern zahlen ? Oder hab ich das mit dem § 6b oder 6c falsch verstanden ?


Also das scheitert nach meiner Kenntnis daran, dass §6b bzw. c bei einer Entnahme nicht anwendbar ist. Aber im Zerifelsfall Steuerberater fragen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon julius » Di Jun 13, 2017 10:26

Mich betrifft das ja nicht deshalb frag ich meinen Steuerberater auch nicht, mich hätte es nur interessiert wie das mit dem 6b oder 6c abläuft bei Entnahme eines Bauplatzes.

Also das scheitert nach meiner Kenntnis daran, dass §6b bzw. c bei einer Entnahme nicht anwendbar ist.


Wobei eine Entnahme des Bauplatzes fürs eigene Haus oder z.b. eine Entnahme beim Verkauf von Bauland an die Gemeinde eigentlich das selbe sein müßte.
Denn der Verkauf von Bauland an die Gemeinde ist auch eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen.
Dort kann 6b und 6c angewand werden wenn ich richtig informiert bin.
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Manfred » Di Jun 13, 2017 11:25

julius hat geschrieben:Ich glaub ich steh auf dem Schlauch.

Ich dachte das wäre so : an einem Beispiel erklärt.

Ich entnehme einen Bauplatz für mein Haus aus dem Betriebsvermögen mit einem Wert von 50 000 Euro ins Privatvermögen. Diesen Gewinn mit 50 000 Euro müßte ich versteuern.
Nun wende ich § 6c oder 6b an und kauf für den Betrieb in den folgenden 4 Jahren 2 ha Acker für 80 000 Euro.

Nun müßte ich doch keinen Cent Steuern zahlen ? Oder hab ich das mit dem § 6b oder 6c falsch verstanden ?


Die Fragestellung war ja die nach einem Mietshaus, nicht die nach einem Acker.
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Entnahme ist kein Verkauf

Beitragvon adefrankl » Di Jun 13, 2017 11:29

julius hat geschrieben:Mich betrifft das ja nicht deshalb frag ich meinen Steuerberater auch nicht, mich hätte es nur interessiert wie das mit dem 6b oder 6c abläuft bei Entnahme eines Bauplatzes.

Also das scheitert nach meiner Kenntnis daran, dass §6b bzw. c bei einer Entnahme nicht anwendbar ist.


Wobei eine Entnahme des Bauplatzes fürs eigene Haus oder z.b. eine Entnahme beim Verkauf von Bauland an die Gemeinde eigentlich das selbe sein müßte.
Denn der Verkauf von Bauland an die Gemeinde ist auch eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen.
Dort kann 6b und 6c angewand werden wenn ich richtig informiert bin.

Aber Steuerrechtlich wird eine Privatentnahme nun mal anders behandelt als ein Fremdverkauf. Höchstwahrscheinlich dürfte man das auch nicht einfach umgehen können indem man an sich selbst verkauft. Was nicht heißt, dass es keinen Steuerberater gibt der eine Konstruktion findet, der das umgeht. Aber der entsprechende Aufwand dürfte es erst bei anderen Größenordnungen lohnend machen (so wie Immobilienkonzerne oft keine Grunderwerbssteuer mehr zahlen indem sie nur 97% oder so einer Gesellschaft erwerben der das Objekt gehört). Faktisch schlägt das Steuerrecht nur beim Mittelstand unbarmherzig zu. Die Unterschicht zahlt netto eh keine Steuern und die Oberschicht kann sich den hohen nominellen Sätzen zu einen nennenswerten Teil entziehen.
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