Ich glaub ihr verwechselt da was.
6b ist bei Buchführung anzuwenden.
6c betrifft §13a Betriebe und EÜR.
Betriebe die buchführungspflichtig sind und sich nach Richtwerten Durchschnittswerten vom Finanzamt schätzen lassen ( Schätzlandwirte, also nicht §13a ) können diese Regelung nicht anwenden