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Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon CarpeDiem » Di Jun 13, 2017 13:30

Eigentlich wollte ich hier ja offiziell nicht mehr in Erscheinung treten, aber wenn man die vielen steuerlichen Blindflüge und teilw. abenteuerlichen Vorstellungen liest, dann denkt man, dass man hier doch ein klein wenig zur Klarheit beitragen kann.

Richtig ist, dass eine Entnahme bzgl. des entstehenden Buchgewinns nicht begünstigt ist, sondern nur ein Verkauf an Dritte, wobei dies hier nicht näher untersucht werden soll, sondern eigentlich völlig entbehrlich ist.

Fakt ist, dass nach h.M. der Bau eines Hauses auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks möglich ist. Deshalb sind hier Entnahmetatbestände und andere Unanständigkeiten gar nicht notwendig. Der Eigentümer der Parzelle begründet dort, wo das Haus entstehen soll, einen Erbbaurechtsvertrag. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhält und dass keine hundertprozentige Identität zwischen Erbbaurechtsgeber und -nehmer besteht.

Dann darf das Mietshaus im Privatvermögen gebaut werden. Betriebsvermögen bleibt lediglich, das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück. Die Erbbauzinsen sind Betriebseinnahmen L+L und Betriebsausgaben V+V, damit ist auf der Ebene der StErklärung Gesamtbetrag der Einkünfte = 0. Nach Ablauf der Sperrfrist kann dieses Haus steuerfrei veräussert werden, entweder mit oder ohne Grundstück. Wird das Grundstück mitveräussert, dann beginnt das Spiel, Einstellung in 6b und Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut oder ratierliche Versteuerung, die uninteressant ist, mit der Verzinsung von 6% p.a. Hier wurden ganz teure Ratschläge erteilt, die dem Landmann das Wasser in die Augen treiben würden.

Abschliessend noch ein Wort zu den StB. In der Lw ist aufgrund fehlender Gewinne, aber vorhandenen Vermögens nur eine "Richtlinien" Beratung möglich. Deshalb wird ein hinzugezogener StB keinerlei Risiko bzgl. einer Gestaltung eingehen, da er jeden Knatsch mit dem Finanzamt tunlichst vermeiden will.
adefrankl hat geschrieben: Faktisch schlägt das Steuerrecht nur beim Mittelstand unbarmherzig zu. Die Unterschicht zahlt netto eh keine Steuern und die Oberschicht kann sich den hohen nominellen Sätzen zu einen nennenswerten Teil entziehen.

Leider hat der Poster absolut Recht. Zum Glück weiss die breite Öffentlichkeit nix davon, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Internationale Konzern hat und, wer kann es ihm verdenken, auch weidlich ausnutzt. Für den Normalbüger sind diese Gestaltungen leider völlig unbezahlbar.
CarpeDiem
 
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon T5060 » Di Jun 13, 2017 21:16

CarpeDiem hat geschrieben:Eigentlich wollte ich hier ja offiziell nicht mehr in Erscheinung treten, aber wenn man die vielen steuerlichen Blindflüge und teilw. abenteuerlichen Vorstellungen liest, dann denkt man, dass man hier doch ein klein wenig zur Klarheit beitragen kann.


Trotzdem schön dich wieder zu lesen 8)
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Dommbraddler » Di Jun 13, 2017 21:21

Schließe mich T5060 an.
Deine Fachkompetenz fehlt im Forum.
Dommbraddler
 
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon julius » Fr Jun 16, 2017 10:07

Das Problem ist hier im Forum diese Pöbeleien nicht weniger User.
Somit kann ich den geschätzten Carpe Diem verstehen wenn er sich das nicht mehr antut hier im Forum zu posten, um sich als Dank blöde Kommentare anhören zu müssen, oder gar persönliche Beleidigungen.
Man muss fast schon jedes Wort auf die Goldwaage legen.
Zudem könnte man den Anschein bekommen, das Forum wird immer mehr zum Stammtisch weniger Großagrarier.
Zuletzt geändert von julius am Sa Jun 17, 2017 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
julius
 
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon Estomil » Sa Jun 17, 2017 10:00

Schön mal wirklich einen sachlichen Komentar mit Fachwissen hier zu lesen.
Im pvforum gibt es auch einen User der als Mitarbeiter eines Finanzamtes immerwieder sehr tolle Komentare schreibt.

Ich freue mich über jeden Beitrag der über Fachwissen nur so strotz.
Estomil
 
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Re: Mietshaus als gewilkürtes Betriebsvermögen

Beitragvon marius » Do Jun 22, 2017 8:36

Apropo Mietshaus.
Ein Landwirtsehepaar ohne Kinder hat 2 Bauernhäuser mit Hofstellen und zusätzlich ein Austragshaus vererbt. Und noch einiges an Grundstücke.
Die Erben haben diese 3 Häuser seit mehreren Jahren vermietet und die Grundstücke natürlich verpachtet weil sie von Landwirtschaft keine Ahnung haben.

Nun werden die 3 Häuser incl Hofstellen verkauft. Die Grundstücke behalten sie alle.

Fazit : Vermutlch war das verpacheten deutlich lukrativer und weniger nervenaufreibend als das Vermieten der Mietwohnungen. :mrgreen:
marius
 
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