Richtig ist, dass eine Entnahme bzgl. des entstehenden Buchgewinns nicht begünstigt ist, sondern nur ein Verkauf an Dritte, wobei dies hier nicht näher untersucht werden soll, sondern eigentlich völlig entbehrlich ist.
Fakt ist, dass nach h.M. der Bau eines Hauses auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks möglich ist. Deshalb sind hier Entnahmetatbestände und andere Unanständigkeiten gar nicht notwendig. Der Eigentümer der Parzelle begründet dort, wo das Haus entstehen soll, einen Erbbaurechtsvertrag. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhält und dass keine hundertprozentige Identität zwischen Erbbaurechtsgeber und -nehmer besteht.
Dann darf das Mietshaus im Privatvermögen gebaut werden. Betriebsvermögen bleibt lediglich, das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück. Die Erbbauzinsen sind Betriebseinnahmen L+L und Betriebsausgaben V+V, damit ist auf der Ebene der StErklärung Gesamtbetrag der Einkünfte = 0. Nach Ablauf der Sperrfrist kann dieses Haus steuerfrei veräussert werden, entweder mit oder ohne Grundstück. Wird das Grundstück mitveräussert, dann beginnt das Spiel, Einstellung in 6b und Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut oder ratierliche Versteuerung, die uninteressant ist, mit der Verzinsung von 6% p.a. Hier wurden ganz teure Ratschläge erteilt, die dem Landmann das Wasser in die Augen treiben würden.
Abschliessend noch ein Wort zu den StB. In der Lw ist aufgrund fehlender Gewinne, aber vorhandenen Vermögens nur eine "Richtlinien" Beratung möglich. Deshalb wird ein hinzugezogener StB keinerlei Risiko bzgl. einer Gestaltung eingehen, da er jeden Knatsch mit dem Finanzamt tunlichst vermeiden will.
adefrankl hat geschrieben: Faktisch schlägt das Steuerrecht nur beim Mittelstand unbarmherzig zu. Die Unterschicht zahlt netto eh keine Steuern und die Oberschicht kann sich den hohen nominellen Sätzen zu einen nennenswerten Teil entziehen.
Leider hat der Poster absolut Recht. Zum Glück weiss die breite Öffentlichkeit nix davon, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Internationale Konzern hat und, wer kann es ihm verdenken, auch weidlich ausnutzt. Für den Normalbüger sind diese Gestaltungen leider völlig unbezahlbar.