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Eicher1950 hat geschrieben:...so what..auch ein T5060 wird schon mal Fehler gemacht haben.
T5060 hat geschrieben:Wenn ich aber eine Ware in den Verkehr bringe, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
muss ich dies als Hersteller wissen und als "Berater" erkennen und nicht die "blauäugigen" Kunden drauf sitzen lassen.
LUV hat geschrieben: Da muss man keinen Schuldigen suchen, höchstens der Gesetzgeber, der die einfach vergessen hat....
Holder 7.74 hat geschrieben:Vor ein zwei Jahren kam hier das Thema Milchautomaten schonmal auf. Dabei hat ein User seinen Automaten beworben und auf die Eichfähigkeit ,die nur sein Modell besitzt, hingewiesen. Das wurde damals überhört.
T5060 hat geschrieben:Eicher1950 hat geschrieben:...so what..auch ein T5060 wird schon mal Fehler gemacht haben.
Cola-Flaschen und Bahnhofsautomaten verkaufen abgepackte Packungen, ist also über bereits über eine abgepackte Waage gelaufen.
Ja auch ich habe schon Fehler gemacht und soweit ich verpflichtet war den Schaden zuersetzen, habe ich diesen auch ersetzt. So ist das im Leben, wenn man was arbeitet.
Wenn ich aber eine Ware in den Verkehr bringe, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
muss ich dies als Hersteller wissen und als "Berater" erkennen und nicht die "blauäugigen" Kunden drauf sitzen lassen.
Wenn ein Schlepperhersteller, einen Schlepper verkauft ohne vorschriftsmäßige Bremsen, muss dieser den Schaden auch beheben.
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