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Mindestlohn und seine Folgen....

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Mindestlohn und seine Folgen....

Beitragvon BamBam » Mo Feb 16, 2015 15:45

@ Skai... Ich bin dabei :klug:

Man verdient sein Geld schon lange nicht mehr auf dem Acker sondern am Schreibtisch !!! n8
BamBam
 
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Re: Mindestlohn und seine Folgen....

Beitragvon DanielJ » Mi Mär 04, 2015 16:33

Hallo zusammen, ich hab mal ne Frage wie eure Interpretation des § 2 Absatz 2 des Milog ist:

Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nach § 1 Absatz 1 nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts erfüllt ist. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nicht ausgeglichene Arbeitsstunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.


Meiner Interpretation nach dürfen unsere Arbeitnehmer bei vereinbarter monatlicher AZ von 174 Stunden, nie mehr als 87 Plusstunden auf ihrem Zeitkonto haben?

Was bedeuten würde, dass im Sommer alles was drüber geht, bezahlt werden muss und nicht zum abbummeln im Winter mehr verwendet werden kann?

Grüße,

Daniel
DanielJ
 
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Re: Mindestlohn und seine Folgen....

Beitragvon Ede75 » Mi Mär 04, 2015 20:09

DanielJ hat geschrieben:ie auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.


Meiner Interpretation nach dürfen unsere Arbeitnehmer bei vereinbarter monatlicher AZ von 174 Stunden, nie mehr als 87 Plusstunden auf ihrem Zeitkonto haben?


Nö, ich seh das so, daß monatlich nicht mehr als 87 Plusstunden aufs Zeitkonto gestellt werden dürfen.

Würde aber empfehlen, bei Stellen nachzufragen, die verbindliche Auskunft dazu geben können...
Ede75
 
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Re: Mindestlohn und seine Folgen....

Beitragvon The Judge » Mi Mär 04, 2015 20:17

Ich interpretiere das so, dass die 50 % für jeden Monat einzeln zu sehen sind. D.h. die Arbeitnehmer dürfen nur 87 Überstunden pro Monat machen, das Arbeitszeitkonto kann aber auf mehr als 87 Überstunden anwachsen. Ansonsten dürften die Arbeitnehmer ja nur 6,7 Überstunden pro Monat machen (87 Stunden / 13 Monate), was doch arg wenig wäre.
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Re: Mindestlohn und seine Folgen....

Beitragvon DanielJ » Do Mär 05, 2015 10:25

Moin und danke für die Antworten,

Joa so war damals mein erster Gedanke auch. 50% Überstunden dürfen eingestellt werden und was drüber geht wird ausbezahlt. Und nächsten Monat dürfte ich wieder 50% DAZU einstellen so das der AN theoretisch 174 Ü-Stunden hätte. Ein Arbeitsanwalt auf nem Seminar welches ich besucht habe, hat mir das aber so erzählt, dass nur 50% der der monatlich vereinbarten AZ überhaupt auf dem Konto sein dürfen. Zu jeder Zeit! Er meinte aber auch, dass das alles noch sehr schwammig formuliert wäre und man auf Rechtsprechung oder Anpassung warten müsse um das mit abschließender Sicherheit zu sagen.

Ich wunder mich deswegen die ganze Zeit, dass sich so viel über die Dokumentationspflicht geschimpft wird. Ich finde das mit den 50% viel besch...., wenn die Meinung des Anwalts die Richtige ist.

Daniel

PS. Nein Überstunden nach dem Milog sind nur für das Arbeitszeitkonto als Guthaben begrenzt.. Man kann mehr Überstunden machen lassen, muss diese aber bezahlen..
DanielJ
 
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