dr Jong hat geschrieben:Hallo,
In der Fahrschule setzt ja auch niemand voraus,
dass du vor der ersten Fahrstunde schon Autofahren kannst![]()
Grüße vom Jong
Hallo..
das finde ICH - ist ein super Vergleich...
mfG.
Andreas
Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 6:41
Moderator: Falke
dr Jong hat geschrieben:Hallo,
In der Fahrschule setzt ja auch niemand voraus,
dass du vor der ersten Fahrstunde schon Autofahren kannst![]()
Grüße vom Jong
Kugelblitz hat geschrieben:Vor 10 Jahren hab ich auch mal solch Kurs abgelegt, ging über 3 Tage.
Jetzt weiß ich nichts mehr von!
Die Gewohnheit macht den Meister![]()
![]()
Den Schein bekommst mittlerweile auch bei EBay, musst nur dein Name einschreiben!![]()

FWL hat geschrieben:@Fireblade: Wie alt bist Du denn?
In Deutschland ists gesetzlich geregelt, dass Du erst ab 18 so einen Selbstwerber-Schein machen darfst! Dann natürlich nur mit der vollständigen PSA (Schnittschutzstiefel, Schnittschutzhose, Forsthelm, Handschuhe). Wobei es auch Leergänge gibt, bei denen 15jährige so einen Schein gemacht haben unda dann wird damit angegeben wie n Sack Nüsse! Aber das sind dann wohl dieselbe Kathegorie wie Ferengi das erlebt hat....
Abschnitt 3.1.1 BGR/GUV-R 2114 – 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Waldarbeiten
Nach § 22 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche im Alter unter 18 Jahren nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Gefährliche Waldarbeiten sind im Abschnitt 2 aufgeführt. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche diese Arbeiten ausführen, wenn sie für die Erreichung des Ausbildungsziels notwendig sind und die ständige Aufsicht durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.
Kugelblitz hat geschrieben:Vor 10 Jahren hab ich auch mal solch Kurs abgelegt, ging über 3 Tage.
Jetzt weiß ich nichts mehr von!
Die Gewohnheit macht den Meister![]()
![]()
Den Schein bekommst mittlerweile auch bei EBay, musst nur dein Name einschreiben!![]()
Frankenbauer hat geschrieben:Du wärst ein Fall für eine Nachschulung!! *duckundweg*
Im Ernst: Ich mach, wenn sich mir die Möglichkeit bietet immer wieder bei solchen Kursen mit, man lernt immer noch etwas dazu, allerdings nur bei Kursen, die von der BG oder vom Forstamt angeboten werden, die "Ferengi- Kurse" vom örtlichen Forstunternehmer verträgt meine Leber nicht (mehr).
Gruß
Werner
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Versicherten über 16 Jahren
1. Als ständig Beschäftigter gilt ein Waldarbeiter, der mehr als 4 Monate im Forstwirtschaftsjahr beschäftigt ist.
Heuer hat geschrieben:...Klar kann man hier trefflich streiten, aber es wird expliziet kein Ausbildungsvertrag verlangt, sondern "nur" soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
Und das ist klar beim Sohn des Waldbesitzers, oder beim Landwirtsohn auch der Fall. Den dieser soll ja früher oder später die Bewirtschaftung übernehmen.
Grüße
der Heuer
Mitglieder: Bing [Bot]