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Muß ich Jagdpächter auf meinem Grüland dulden ?

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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36 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Muß ich Jagdpächter auf meinem Grüland dulden ?

Beitragvon Holzfreund » Sa Jan 07, 2006 20:03

Hallo zusammen, muß ich Jagtpächter auf meinem Grünland lassen ?

Muß ich Jagtpächter auf meinem Grünland lasse damit Sie Ihre Wildschweine von meinem Grünland auf meinem Grünland schießen dürfen?

Was sagt da die Rechtslage?
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Beitragvon Winston Wolf » Sa Jan 07, 2006 21:15

Ja.
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Beitragvon Holzfreund » So Jan 08, 2006 8:59

Winston Wolf hat geschrieben:Ja.


Danke für deine Umfangreiche und Fundierte Aussage. :lol:
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Beitragvon Carsten » So Jan 08, 2006 10:44

Hallo Holzfreund,

ihr habt doch mit Sicherheit eine Jagdgenossenschaft in eurem Ort? In dieser ist jeder automatisch der eigentum (Ackerland / Grünland) dort besitzt. Diese Jagdgenossenschaft trifft sich in der Regel einmal im Jahr und verpachtet die Jagdrechte an einen Jäger. Dieser darf dann auch auf den Flächen jagen. Er muss in der Regel auch für Schäden die z.B. durch Wildschweine auf den Äckern entstehen aufkommen.

Das eingenommen Geld wird dann für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. Bei uns der Wegebau im Feld.
Gruß
Carsten
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Beitragvon Holzfreund » So Jan 08, 2006 12:51

Carsten hat geschrieben:
Er muss in der Regel auch für Schäden die z.B. durch Wildschweine auf den Äckern entstehen aufkommen.

Das eingenommen Geld wird dann für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. Bei uns der Wegebau im Feld.



Hallo Carsten,

ich bin in der in der Sache was Landeigentum heißt neu. Da ich im begriff bin mir ca. 6000 m² Land zu kaufen habe ich viele Fragen. Wie auch meine Frage ob Grünland Kauf eine lohnende Investition ist. Auf meinem Land steht zur Zeit ein Mobiler Jagd-stand und ich sehe dort auch schon einmal einen Jäger. Zur Zeit sieht es dort aus als würde ich kein Grünland sondern Ackerland kaufen. Die Wildschweine so glaube ich haben die Wiese umgegraben. Was meinst Du das eingenommene Geld dann für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird? Kann ich das nicht behalten um meine Wiese wider herzustellen? :?:
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Beitragvon Carsten » So Jan 08, 2006 13:25

Hallo,

es wird normalerweise in dieser Versammlung entschieden wofür das Geld verwendet werden soll. Das ist überall anders geregelt. Es ist aber in der Regel so dass das Geld so eingesetzt wird das jedes Genossenschaftsmitglied was davon hat. Wenn du nicht möchtest das dein Anteil mit in den Topf geht, kannst du eine Auszahlung deines Anteils beantragen. Der wird aber bei 0,6ha verschwindent gering sein.

Wie das alles genau geregelt ist dürfte normalerweise in der Satzung stehen. Um an die ran zu kommen würde ich mich einfach mal an den Jagdvorstand wenden. Wer das ist, müsstest du über deine Gemeindeverwaltung rausbekommen.
Gruß
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Beitragvon Holzfreund » Do Jan 12, 2006 21:51

Ist das Normal ? :evil:

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Beitragvon MF-133 » Fr Jan 13, 2006 13:07

Mit der Jagdpacht ist das so eine Sache,
nach meinem Kenntnisstand kann man nicht gezwungen werden, die eigenen Flächen in die Genossenschaft einzubringen und Jagd auf der eigenen Fläche zu dulden. Nur interessiert das die Wildtiere nicht und Wildschäden entstehen trotzdem. Es ist eher ein "Recht", das man hat, wenn Jagd auf dem eigenen Grund stattfindet.
Einen Ausgleich für Suhlschäden von Wildschweinen auf Grünland zu beommen wird wohl nicht so einfach sein. Theoretisch muss der Schaden in Euro ja nachgewiesen werden. Wie hoch wird die Ertragminderzung sein? Jedenfalls sollte muss der Jagdpächter seiner Pflicht nachkommen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen ( Bejagung, Maßnahmen zur Vergraulung des Wildes, Wildäcker anlegen)
Das Suhlen auf der Wiese ist schon recht stark, aber nicht ungewöhnlich. Der Anblick ist mir bestens vertraut...
Ich tät bei nicht nassem Wetter mal mit der Wiesenschleppe drüberfahren.
Kleinere Löcher in der Grasnarbe dichten sich durch Aussamung der Wiesengräser selber ab. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man ja auch von Hand wie der gute alte Sämann nachsäen. Ein Kooperativer Jagdpächter wird ohne akribische Aufrechnung der Schäden das Saatgut bezahlen. MFG
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Beitragvon Holzfreund » Sa Jan 14, 2006 8:32

Danke MF-133 für deinen Tipp ich werde mich mit dem Pächter kommende Woche Treffen. Mal sehen was sich tut ich werde Euch in Kenntnis setzen.
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Beitragvon Carsten » Mi Jan 18, 2006 14:13

Hallo Holzfreund,
vielleicht ein interessanter Link für dich:
http://www.waldwissen.net/themen/wald_w ... 2_ghost_DE
Gruß
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Beitragvon Gast » Mi Jan 18, 2006 22:25

Also bei uns ist das so . alles bejagbare 8 d.H nicht durch Zaun befriedete gelände außerhalb des ortsbeerings gehört automatisch zur verpachteten Jagd. Da kannst du nicht mal widersprechen, wenn der einen Hochsitz draufpappt, es sei denn, es würde massiv die Bewirtschaftung behindern.
Wie das mit Suhlschäden aussieht weiß ich nicht, sieht aber völlig normal aus, bei uns sah ich schon schlimmeres. Mit der Entschädigung wirst du wohl nachweisen müssen, was für eine Ertragsminderung vorliegt.

Manchmal hat man das Gefühl, die jagdrechte aus dem Mittelalter seien noch virulent. Die grünen Männlein mit Flachmann und Büchse dürfen so manches, dafür bezahlen siesogar.

Nur als einer mal eine maissfutterstelle mitten in unsere Schonung setzte, freute sich meine Stihl ungemein :D
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Beitragvon Holzfreund » Sa Jan 21, 2006 18:45

Hallo zusammen, ich habe mich heute mit dem Pächter auf meinem Land getroffen.
Ich muß sagen ich war angenehm überrascht :P ich stand einem Menschen gegenüber.
Er hat mir sofort bekundet das Stück wieder her zurichten und es neu Einsehen zu lassen.
Wenn er so weit ist treffen wir uns wieder um die Arbeit zu Begutachten.

Ps. ich war aber auch als Mensch aufgetreten
:lol:
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Jagdrecht

Beitragvon stadlerg » So Aug 06, 2006 18:36

Hallo

Super genau so sollte es sein das beide erst miteinanderreden ,die Jäger wissen sehr genau über rechte und Pflichten Bescheid.Weiß nicht wo du her kommst Jagdrecht ist Ländersache aber einiges kann ich dir Sagen Grundsätzlich ist auf jeder Fläche ein Jagdrecht ausgenommen fest eingefriedete Flächen (fester Zaun außen zB Siedlungen usw),und somit sind auch Jagdpachteinnahmen da die in der Regel in Jagdgenossenschaften geregelt werden .Zum Wildschaden der ist in Regel ersatzplichtig vom Jäger

Viel Spaß mit Deiner Fläche
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Muß ich Jagtpächter auf meinem Grünland lassen ?

Beitragvon Egbert » Di Aug 08, 2006 17:25

Hallo Holzfreund,

hier eine Info zu Deiner Frage :


Um eine gravierende Änderung des Jagdrechts wird man in Deutschland nicht umhin kommen:
Nämlich in dem Punkt, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften aufgegeben werden muss. Das auch für Deutschland verbindliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 verlangt die Aufhebung dieser Zwangsmitgliedschaft. Über diese Zwangsmitgliedschaft erfährt der Grundeigentümer nämlich eine Enteignung, weil die Jagdgenossenschaft über die Jagdausübung auf seinem Eigentum verfügt und bestimmt. Mit dieser Änderung muss das deutsche Jagdsystem neu strukturiert werden
http://www.vogelschutz-komitee.de/html/ ... _jagd.html

Als Umweltbund e. V. fordern wir, das Jagdrecht ganz abzuschaffen.


Dann wäre nur noch Pflanzenschutzrecht und Naturschutzrecht massgeblich.

Wenn der Grundstückseigentümer bei Wildschaden dann selbst handeln kann und zur Schadensverhinderung z. B. einen Jäger mit "Tötungsrecht" einstellen kann, dann bräuchten wir nirgends teuere Wildschutzzäune, wodurch wir den politisch gewollten Streuobstbau und die Naturverjüngung im Forst mit allen Arten stark fördern würden. Wir wollen doch nicht in Deutschland weiterhin die Weltmeister im Zäunen sein?
Der Grundeigentümer könnte auch auf mit Elektrozaun eingezäunten Grundstücken sein Wild z. B. Wildschweine selbst zur Pflege der Bestände nutzen. Hier kann man wirklich Bürokratie abschaffen. Dadurch wäre auch das Problem von Wild in befriedeten Gebiet z. B. in Berlin juristisch geregelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wildschwein

Wenn der Grundeigentümer nur bei Schaden eingreift, dann werden auch Tierarten wie Fuchs oder Iltis nicht nur zur Lust getötet und können der so wichtigen Nagerregulierung ökologisch nachkommen.

Der Fang von Wildtieren mit Lebendfallen nach Maßgabe der Konvention von Bern, 1979 ist:

1. tierschonend
http://www.tc.gc.ca/CivilAviation/Aerod ... eer/6c.htm
http://www.wisdeerhunters.com/projects.html
2. wegen fehlendem Schiessen in freier Wildbahn ungefährlich für Spaziergänger
3. bedarf keiner grossen zusammenhängenden Jagdreviere, Eigentum ist Eigentum egal wie gross die Fläche.

Aufgabe des Jagdrechtes in Deutschland hätte folgende Vorteile:

1. keine Jagdpachtkosten für Jäger
2. keine Steuergeldverschwendung durch Wildschutzmassnahmen im Forst
3. Wertzuwachs im Forst ist höher als derzeitiger Jagdpachtertrag
4. Nutzung von Wild- und Haustieren zur Landbewirtschaftung
5. genügend Streuobstbäume
6. endlich demokratische Jagdausübung in Bürgerhand und EU konform und endlich von
dunklen Zeiten der deutschen Geschichte verabschiedet
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Aufhebung des jagdrechts

Beitragvon stadlerg » Di Aug 08, 2006 17:47

Hallo

stimme dem nicht zu das derzeitig Jagdrecht hat möglichkeiten zur Wildschadensregulierung ,stellt euch mal einen Acker mit 2ha vor den die Wildscheine bearbeitet habe bei abschaffung würde keiner haften weil die Wildschweine ja keinen Besitzer haben somit müsste der Landwirt selbst einen Zaun bauen oder sich selbst auf die Jagd machen bzw eine Jäger beauftragen und diesen dann bezahlen ,da sich die Wildschweine ja nicht anmelden kann es sein die kommen nie wieder ,die sind ja nicht blöd nur man weiß es eben nicht ,Eine drückjagd auf WILDSCHWEINE wäre nicht mehr machbar
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