Änderung im Saarland.Der Gebrauch von künstlichen Lichtquellen wird bis 31 März 2012 erlaubt bei der Jagd auf Sauen,die Lichtquelle darf nicht mit der Waffe verbunden sein.ACHTUNG GILT NUR FÜR SCHWARZWILD.
Das allgemeine Verbot mit der Jagd mit künstlichen Lichquellen steht im Bundesjagdgesetz unter Sachliche Verbote
Ein Auszug: Es ist verboten künstliche Lichtquellen Spiegel vorichtungen zum Anstrahlen und Beleuchten des Zieles,Nachtsichtgeräte die einen Bildwandler oder eine elektroniche verstärkung besitzen und mit der Waffe verbunden sind