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Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

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Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Do Okt 29, 2009 18:47

Das ist normalerweise strengstens verboten. Ein Bekannter hat mir aber gerade erzählt, "in Nordrhein-Westfalen oder so" laufe ein Modellversuch, wo genau das erlaubt ist.

Weiß jemand was darüber?

Irgendwie ist es doch bescheuert, dass die Jäger auf Teufel komm heraus die Wildschweine bekämpfen sollen aber dann lässt man sie sich im Dunkeln einen Ast abfrieren.

Oder?

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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon MTX-Driver » Do Okt 29, 2009 19:32

Warum ist ein ZF nicht verboten und ein Nachtsichtgerät schon? Erfüllen doch den gleichen Zweck. Und wie sieht das mit einem Restlichtverstärker aus?

mfg
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Do Okt 29, 2009 19:44

Warum das so ist, gute Frage, weiß ich nicht. Ich vermute, Waidgerechtigkeit. Man soll nicht mit hochentwickelter Technik auf Wildtiere losgehen. Restlichtverstärker ist das gleiche.

Ist ja gut und schön. Aber dann schießt man halt mit Zielfernrohr auf den schwarzen Fleck in hundert Metern Entfernung und weiß auch nicht so genau, wo vorn und hinten ist. Ist das waidgerecht?

Oder man sieht gar nichts und bleibt nach dem dritten Mal Frieren lieber auf dem Sofa.

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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon CarpeDiem » Do Okt 29, 2009 20:54

Oder aber man zielt vermeintlich auf eine Wildsau und trifft ein Pferd. Der gute Waidmann hat diese Woche Termin vor dem Kreisrechtsausschuss, da man ihm den Waffensein entzogen hat! Horrido!!!
CarpeDiem
 
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Do Okt 29, 2009 21:06

Schon recht, wem das passiert, dem soll man den Schein wegnehmen.

Mit Nachtsichtgerät auf der Waffe wäre es aber nicht passiert. Und von wegen Waidgerechtigkeit, sone Waffe, Kugelbüchse mit Zielfernrohr, wächst ja auch nicht am Baum.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Jäger_D » Do Okt 29, 2009 22:26

Ich bin der Meinung, dass die Nachtsichtgeräte verboten bleiben sollten !

Entweder ich sehe das Wild so mit meinen Augen, oder ich lasse es bleiben !!!!

Mit Nachtsichtgerät hat es doch nichts mehr mit Weidgerechtigkeit zu tun !
Jäger_D
 
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Do Okt 29, 2009 23:01

Das ist ja eben die Frage: Die 30.06 mit 12x56 von Zeiss und Leuchtpunkt (mit der man im Dunkeln nix sieht und schöne Fehlschüsse antragen kann) ist waidgerechter als als ein sicherer Schuss mit Nachtsichtgerät?

Als Sau wüßte ich, was für mich besser ist

n8
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Winston Wolf » Do Okt 29, 2009 23:15

Wenns zu dunkel ist lässt man es bleiben.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon brainfart » Do Okt 29, 2009 23:35

> Mit Nachtsichtgerät hat es doch nichts mehr mit Weidgerechtigkeit zu tun !

Was isn da waidgerecht dran, Viecher mit Futter und Salzlecksteinen anzulocken und sie dann aus dem Hinterhalt mit einer technologisch hochentwickelten Waffe hinterrücks abzuknallen?
Brain, du bist echt... wäh, lol.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Justice » Fr Okt 30, 2009 8:39

Nachtsichtgeräte und Restlichtverstärker gehören zu den Beleuchtungen und diese sind eben laut Waffengesetz an Waffen verboten. Teilweise fallen diese sogar unters Kriegswaffengesetz. Der Besitz ist schon strafbar!

Das man angesichts einer Wildschweinplage über eine Ausnahmeregelung nachdenkt halte ich für den richtigen Weg. Wird aber nicht ganz einfach sein, da z.B. nicht jeder in seinem Revier eine Wildschweinplage hat, und die Wildschweine auch nicht wissen wo die Ländergrenzen sind. Wer darf dan, und wer nicht?

Was kosten diese Teile eigentlich? Ich gehe da schon von vierstelligen Beträgen aus.


PS: Kan mal bitte jemand den Spezialisten hier den Begriff "Waidgerecht" erklären? Vor allem, das das nichts mit "Chancengleicheit zwischen Jäger und Tier" zu tun hat, sondern eher was mit möglichst "schmerzfreies Töten des Wildes"?
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon euro » Fr Okt 30, 2009 8:45

CarpeDiem hat geschrieben:Oder aber man zielt vermeintlich auf eine Wildsau und trifft ein Pferd. Der gute Waidmann hat diese Woche Termin vor dem Kreisrechtsausschuss, da man ihm den Waffensein entzogen hat! Horrido!!!


Nach langem Drängen lässt sich ein Jäger von seiner Frau überreden, sie einmal mit auf die Jagd zu nehmen. Im Wald erklärt er ihr, wie sie das Gewehr zu bedienen hat und wie sie sich richtig versteckt. Er erklärt, dass es sehr wichtig sei, nach dem Schuss sofort zu dem erlegtem Tier hinzueilen, weil nur derjenige Besitzansprüche hat, der als erster an dem Tier angelangt ist. Gesagt, getan. Die beiden verkriechen sich in ihrer Deckung und warten. Nach kurzer Zeit hört der Jäger einen Schuss von seiner Frau. Schnell eilt er hin, um zu sehen, ob sie auch alles richtig macht. Schon aus weiter Entfernung sieht er, wie seine Frau und ein fremder Mann wild diskutierend um einen Kadaver herumstehen. Als er näher herankommt, hört er den Mann sagen:
"Also gut, ich kann nicht mehr! Bitteschön! Es ist Ihr Hirsch! - Darf ich wenigstens noch den Sattel abnehmen?"
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon forstbetriebwf » Fr Okt 30, 2009 10:10

Waidgerecht jagen darunter versteht man viele Dinge und das hat auch etwas mit Chancen zu tun aber eben auch vieles anderes.Leider geht der Begriff auch bei vielen Jägern heute verloren.
Nachtsichtgeräte sind verboten,und das ist gut so,es heißt im Gesetz alle künstlichen Lichtquellen.Und wenn ich nicht sicher bin wo vorne und hinten ist bei der Sau oder ob es überhaupt eine ist dann lass ich den Finger gerade,Genaues Ansprechen des Wildes um einen Tödlichen Schuß anzutragen ist ja wohl klar,und jeder der auf verdacht draufhält der ist als Waidgerechter Jäger fehl am Platz und der sollte Lieber den Jagdschein abgeben.

Soweit ich informiert bin ist es in einigen Bundesländern erlaub seit neuestem das Schwarzwild anzuleuchten mit einer Lampe diese darf jedoch nicht mit der Waffe verbunden sein,ich halte das für ausgemachten Unsinn
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Ford8210 » Fr Okt 30, 2009 14:07

Ein Nachtsichtgerät oder ein Restlichverstärker auf einem Gewehr montiert macht aus diesem Gewehr eine Kriegswaffe. Und der Besitz von Kriegswaffen ist nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Privatpersonen verboten.
Wer nicht mehr genug Licht hat, um einen sauberen Schuß anzubringen, der sollte sein Gewehr in Ruhe lassen und nur noch beobachten oder nach hause gehen.
Anleuchten darf man alles Wiild. Jedoch nicht zum Zweck der besseren Schußabgabe. Auch nicht, wenn die Lampe nicht mit dem Gewehr verbunden ist. Das ist und bleibt immer noch ein Verstoß gegen das deutsche Jagdrecht.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Fr Okt 30, 2009 15:00

Kennt jemand den genauen Gesetzestext? Heißt es wirlich künstliche Lichtquellen? Denn ein Nachtsichtgerät oder Restlichtverstärker (was ist der Unterschied??) ist in meinen Augen keine künstliche Lichtquelle.

Ich besitze so ein Ding (nicht auf der Waffe!), gabs mal für 149 Euro bei Lidl. Das macht man im Dunkeln an, dann sieht man schon sehr gut. Und dann kann man noch einen zweiten Knopf drücken und ein kleiner Infrarotspot geht an. Reicht schätzungsweise 200 m weit und macht alles taghell. Das ausgestrahlte Licht ist mit bloßem Auge nicht zu sehen, aber wenn man direkt auf den Spot guckt, sieht man ihn leicht rötlich leuchten.

Schweine lassen sich bei uns wie wohl überall außerhalb von Drückjagden nur im Dunkeln schiessen. Im Dunkeln sieht man aber nix also bleiben nur die paar Nächte rund um den Vollmond. Sind die sternenklar oder stark bewölkt geht auch nichts. Und kommt der Mond erst nach zwölf, wird es für eínen arbeitenden Menschen auch schwierig. Extrem eingeschränkte Jagdbedingungen.

Ein Nachtsichtgerät macht aus einer Waffe eine Kriegswaffe? Wo steht das? Kennt ihr nicht die Anzeigen in Jagdzeitschriften "Montiere auf Ihre Waffe ein Nachtsichtgerät, für die Auslandsjagd", dann stehen die ja alle mit mehr als einem Fuß im Gefängnis.

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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Biker_Reimund » Fr Okt 30, 2009 18:56

Hallo Tiger12,

so wie ich das verstanden habe, ist in diesem Modellversuch die Befestigung einer Lichtquelle (Lampe) an der Waffe erlaubt. Damit das Ziel aufgehellt werden kann. Alle Einrichtungen mit einem Bildwandler oder Restlichtverstärkger sind weiterhin verboten. Damit kann kein Nachtsichtgerät an der Waffe befestigt werden.

mfg.
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