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Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Morpheus » Sa Okt 31, 2009 22:27

Die haben die Schnauze voll den wer nicht ordentlich Diskutieren kann bekommt Hiebe :gewitter: :wink:
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Sa Okt 31, 2009 22:54

:prost: n8
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon forstbetriebwf » So Nov 01, 2009 9:18

Ansitzeinrichtungen an der Grenze zum Nachbarrevier.Man baut da keine Ansitzmöglichkeiten die Grenze sollte für beide Jäger Revierinhaber Tabu sein,Grenzjäger sind bei uns nicht gern gesehn,gibt auch oft Probleme zb. dann wenn ein Stück das beschossen wurde noch über die Grenze flüchtet. Zum anderen gibt es Regelungen auch in den Landesjagdgesetzen zum Mindestabstand zur Grenze.

Einige jäger sollten sich mal überlegen ob Sie Jäger sein wollen oder lieber Schlachter,an uns Jägern liegt es was aus der Jagd und deren Traditionen wird in Zukunft.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Pumuckel » So Nov 01, 2009 10:06

tiger12 hat geschrieben:@ Forstbetriebswf

Kann ich so nicht unterschreiben, Hast du schon mal durch ein Nachtsichtgerät geschaut? Du siehst das Ziel und das gesamte Umfeld, jedenfalls durch das Teil von Lidl. Kein Schlagschatten durch Bäume oder so stört.

Ich will eigentlich nicht ablenken, aber in dem Beitrag von Morpheus heißt es unter anderem "(1) Verboten ist, Wild von Ansitzen aus zu erlegen, die weniger als 75 m von der Grenze eines benachbarten Jagdbezirks entfernt sind"

Genau so einen Hochsitz wollte ich vor Jahren errichten, war einfach die beste Stelle, 15 m von der Jagdgrenze entfernt. Meinte auch was von 75 m Abstand zu wissen und hab vorsichtshalber die Untere Jagdbehörde angerufen. Auskunft, es gibt keine Mindestabstände, können Sie beruhigt bauen. Hab ich auch gemacht, ohne Fenster zum Nachbarrevier. Steht da immer noch, ohne Reklamation.

War die Auskunft falsch?

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Das mit dem Nachtsichtgerät stimmt zwar, aber nur dann, wenn ich genügend licht für den Restlichtverstärker habe (aber da gibt es weis gott bessere, nämlich bei teuren geräten :wink: ). Wenn das nicht reicht, muss die Infrarotlampe dran, und da habe ich halt eher das sichtfeld einer guten Taschenlampe.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » So Nov 01, 2009 18:42

Zu den Ansitzeinrichtungen könnte man natürlich einwenden, dass man die nicht unbedingt zum Schuss braucht. Soll heißen, ich kann auch ohne Ansitz nahe der Jagdgrenze einen Schuss abgeben und das ist dann - zumindest nach Gesetz - in Ordnung?

Und klar gibts bessere Nachtsichtgeräte, ist die Frage, ob man das braucht. Gilt auch für Waffen. Mein 98er Repetierer hat incl. Zielfernrohr 3-12x56 vor einigen Jahren gerade mal 2300 DM gekostet. Schießt wie Gift. Habe jetzt einen Jungjäger kennengelernt, der hat für eine entsprechende Waffe etwa 6000 Euro ausgegeben. Leider hat er jetzt kein Geld mehr über, um zur Jagd zu gehen.

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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Morpheus » Mo Nov 02, 2009 6:41

Zu den Ansitzeinrichtungen könnte man natürlich einwenden, dass man die nicht unbedingt zum Schuss braucht. Soll heißen, ich kann auch ohne Anzsitz nahe der Jagdgrenze einen Schuss abgeben und das ist dann - zumindest nach Gesetz - in Ordnung?


Ja Klar das ist kein Problem du darfst das Jagdrevier bis in die letzte Ecke bejagen. dazu muss ich aber sagen das, dass kaum einer macht weil wen ein stück über die grenze geht kann das unter Umständen ziemlich blöd für den schützen werden.

vom Niederwild ausgenommen Rehwild reden wir oben nicht.

nachtrag:

Wer nicht weiß das Rom nicht an einem Tag erbaut wurde und so eine Waffe unbedingt haben muss, muss halt damit leben das er sie nicht führen kann. aber als JJ sollte man eigentlich noch nix zahlen müssen bei fleißiger mithilfe im Revier.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon forstbetriebwf » Mo Nov 02, 2009 7:52

Direkt an der Grenze Jagd man nicht,weil das Wild dort auch hin und her Wechselt.
Außerdem ist es auch so zb bei der Bockjagd,Schieße ich einen Grenzbock der dort seinen Einstand hat kommt der nächste nach und besetzt die Lücke,von innen nach außen.Schieße ich im Kern meines Revieres dann ist es fast immer umgekehrt.
Zudem kommt wie schon angesprochen die evtl. Nachsuche über die Reviergrenze hinaus,evtl dann Fangschuß im fremden Revier usw.Als drittes kommt der ich sag mal Jagdliche Anstand,man macht sowas einfach nicht Unmittelbar an der Grenze soll man nicht jagen.

Nachtsichtgeräte oder Waffen,ob Teuer oder nicht darauf kommt es nicht an.Die Waffe muß schießen und Treffen darauf kommt es an meine erste Waffe war auch ein 98er 400DM ohne Glas und die war gut keine Angeberwaffe aber Tolle Trefferleistung. Und so sollte es auch mit den Optischen Geräten sein.
Was dazu kommt ist natürlich was und wo ich jage,Ob am Tag oder auch Nachtansitz usw.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Ford8210 » Mo Nov 02, 2009 15:53

Die Anzeigen über das Montieren von Nachsichtgeräten auf Jagdwaffen sind schön. Es ist und bleibt bei uns in Deutschland aber verboten. Wer so was montiert, oder mit so was auf dem Gewehr herumläuft oder nur ein solches Gewehr besitzt, begeht eine Straftat. Abgesehen davon, daß Du Deinen Jagdschein verlierst, bekommst Du noch mindestens eine saftige Geldstrafe. Der Büchsenmacher, der die Montage vornimmt, kriegt ebenfalls ordentlich eine auf den Sack. Eine andere Person hat nach dem Waffenrecht keine Berechtigung Waffen in irgendeiner Weise zu bearbeiten. Der kriegt dann ebenfalls eine auf den Sack. Und wenn Du dann z.B. zu Frankonia gehst und den dortigen Büchsenmacher fragst, ob er ein Nachsichtgerät oder Restlichtverstärker an Deinem Gewehr montiert, schmeißt der Dich achtkantig aus dem Laden. Der will nämlich seine Lizenz nicht verlieren.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon tiger12 » Mo Nov 02, 2009 20:33

Das es verboten ist, ist mir schon klar. Die Frage ist mehr, ob es verboten sein sollte. Bei der Schwarzwildbejagung in Problemgebieten wäre es eine enorme Hilfe, schließlich gibt es Reviere, die wegen des Wildschadens nicht mehr zu verpachten sind. 30.000 Euro Wildschaden in einem ostdeutschen Revier, wurde neulich erzählt. Ob ein Jäger mit einem Nachtsichtgerät zur Jagd gehen will, ist wieder eine ganz andere Frage, wenn er verzweifelt genug ist, vielleicht schon.

Und von wegen Kriegswaffe, wer sowas haben will, um damit Straftaten zu begehen, kommt da sowieso und zwar sehr leicht dran. Die Jägerschaft ist da keine Gruppe, von der Gefahr ausgeht.

Zu den Ansitzen im Grenzgebiet: Natürlich sollte Reh-und Hochwild im Grenzgebiet nur bedingt bejagd werden. Allerdings sind manche kleinen Jagden nicht quadratisch, praktisch gut sondern sehr lang und sehr schmal. Dann ist faktisch überall Grenzgebiet. Ich wollte eigentlich nur auf den Widerspruch im Gesetz aufmerksam machen, 75 m Abstand zur Grenze muss der Hochsitz haben aber 1 m vor der Grenze darf man den Hirsch ohne Ansitz auch erlegen.

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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Elch » Mo Nov 02, 2009 23:35

Das es eine Hilfe währe ist klar allerdings ist eine Jagd die solche Mittel nötig macht keine Jagd mehr sondern eine Schädlingsbekämpfung und diese ist ebenso wie Antibabypille und Fallenjagd... den Profis zu überlassen welche ein genaues Konzept aus allen zur Verfügung stehenden Mitteln zusammenstellen
Die Aufgabe der Jäger besteht darin dass es nicht soweit kommt.
soweit meine Meinung
Gruß
sebastian
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Spree » Di Nov 03, 2009 0:13

Hallo!

tiger12 hat geschrieben:Das ist normalerweise strengstens verboten.
...


wenn jagd, dann effizient.
also ich bin für erlaubnis der nachtsichtgerätenutzung.
das sollte mehr erlegte wildscheine und weniger unfälle und "wildschaden" bringen.

natürlich gibts leider noch ander jäger- und menschnegemachte probleme.
freundliche Grüße
von Tom an der Spree
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Ford8210 » Di Nov 03, 2009 16:06

Natürlich bekomme ich alles was ich an Waffen kaufen will. Ich muß nur wissen wo und muß entsprechendes "Pulver" dabei haben. Und wie Du schon richtigt gesagt hast: Jäger sind keine Gruppe, von der eine Gefahr bezüglich Mißbrauch von Waffen ausgeht.

Zu den unverpachtbaren Revieren wegen zu hohem Wildschaden:
Jeder, der eine Jagd pachten will, muß es mit sich selbst ausmachen, ob er den geforderten Preis (und dazu gehört auch der Wildschaden) bezahlen will. Jeder, der eine Jagd verpachten will, muß seine Preisvorstellung so bringen, daß es noch jemanden gibt, der Die Jagd auch Pachten möchte.
Ich weiß nicht, welche Jagdgenossenschaft das betrifft. Aber wenn ich in einer Jagdgenossenschaft wäre, bei der Wildschäden in Höhe von 30.000,--€ anfallen, dann würde ich als Jagdgenossenschaftsmitglied darauf drängen, die Jagd an einen ortsansässigen Jäger zu vergeben, der weder Pacht noch Wildschadenersatz leisten muß, sondern sich damit beschäftigt, diesen irgendwie nach jagdlichen Grundsätzen in den Griff zu bekommen und die Jagdgenossenschaft mit 50 % am Erlös des Wildbrets beteilt. Gleiches beträfe Abschüsse gegen Bargeld. Damit wäre beiden geholfen.
Denn: Die Jagdgenossenschaft ist Wildschadenersatzpflichtig. Und die kann sich jetzt aussuchen, ob sie lieber die Taube auf dem Dach oder den Spatz in der Hand will. Wenn mir eine solche Jagd zu diesen Bedingungen angeboten würde, dann würde ich sie nehmen und wenn ich 75 % des Erlöses an die Jagdgenossenschaft abdrücken müßte. Das Problem dabei ist aber, daß es Jagdgenossen gibt, die auf den Pachtzins nicht verzichten wollen. Dann darf die Jagdgenossenschaft aber auch nicht über eine Unverpachtbarkeit jammern.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Fassi » Mi Nov 04, 2009 17:26

Wenn wir schon ins extreme verfallen wollen, warum dann keine Saufänge wie nach dem letzten Weltkrieg?

Tiefe Löcher, Falltüren drauf uund entsprechendes Lockfutter auf die Türen. Die Krater sieht bei uns teilweise heute noch im Wald (hatte damals wohl mehr mit Hunger als mit Plage zu tun). Man erwischt im günstigsten Fal die ganze Rotte (der Durchmesser beträgt mehrere Meter), und hat keinerlei Gefährdung ds Hinteren Bereichs, kann nichts anschweißen und somit die Plage gezielt dezimieren.

Obs ethisch vertretbar ist, ist ne andere Frage?

Gruß Christian
PS: Ich weiß, ist provokativ (und das mit Absicht)
PPS: Fords Vorschlag zu unverpachtbaren Revieren ist völlig ok. In diesen Revieren müßte die Jagdgenossenschaft mal ne weile ihren Schaden selber zahlen, um wach zu werden.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Morpheus » Do Nov 05, 2009 6:44

Schon nicht schlecht .. der eine redet davon die Waffe aufzurüsten der andere will ne Grube bauen. Ich persönlich halte von beiden methoden nix. Die Sache die Ford 8210 mit der Revierverpachtung ist alt bekannt Hilft aber nix weil keiner was macht.
Es ist ja auch logisch das ein Jäger der 100 oder mehr Km weit weg wohnt nix ausrichten kann.

Die Revier bei uns rundherum sind alle an Ortsansässige Jäger verpachtet und das einzige Problem was wir haben sind Kanin aber auch nur weil wir hier die idealen Bedingungen für die Kanin haben (Kiesgruben).
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Re: Nachtsichtgerät auf der Waffe für Schweine?

Beitragvon Ford8210 » Fr Nov 06, 2009 7:40

@Morpheus
Wohl dem, der in Bereich einer solchen Jagdgenossenschaft wohnt, die ihr Revier nur an orstansässige verpachtet. Es gibt aber mehr als genügend Beispiele wo das Revier nur an den verpachtet wird, der die meiste Kohle auf den Tisch legt. Scheiß egal, wo der dann herkommt. Und dann wird gejammert, wenn das mit der Bejagung nicht klappt und sich die Wildschäden häufen. Aber bei vielen dieser Jagdgenossenschaften, die nur auf ihren finanziellen Vorteil bedacht sind, kann der Jagdpächter die Mitglieder auch kaufen, indem er das Jahr über die eine oder andere Zuwendung macht oder den Wildschaden großzügig mit Bargeld ersetzt. Hört sich gut an, ist aber für die Ursache "Entstehung des Wildschadens" und deren Verhinderung keine Lösung. Aber irgendwann wird es auch dem finanzstärksten Jäger zu viel und er pachtet nicht mehr, weil die Jagdgenossenschaft zu gierig ist.
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