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Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Cowrider » Fr Mai 11, 2018 11:15

Das kann ich so bestätigen ist bei der LfL Bayern auch so
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon elchtestversagt » Fr Mai 11, 2018 11:25

Ihr vermischt da ziemlich vieles: Einmal die Bedarfsermittlung und einmal die Düngeempfehlung.
Viele "Beratungsangebote" haben beides in den "Mixer" geworfen und dann kommt sowas raus.
Denn ansonsten würde sowas, wie die einmalige Düngung, aufgeteilt in drei Jahren auch nicht gehen.

Ich empfehle die Gesetzeslage des Bundes-Ministeriums zu studieren, ich weiss, ist langatmiger, trockener Stoff.
Aber darauf kann man sich berufen. Alles andere nicht.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Cowrider » Fr Mai 11, 2018 11:35

Wenn du P für 3 Jahre auf einmal düngen magst, auch wenn das theoretisch möglich ist und in irgendeinem Gesetzblatt steht, wird es dir die Düngebilanz verhageln da du ja hier max 10 kg Überhang haben darfst pro Jahr so ist’s nunmal. Wie willst das dem Prüfer erläutern wenn der in dem Jahr kommt indem du für 3 Jahre vorausgedüngt hast? Da wirst dann einen kräftigen Überhang haben. Wenn dann deine Planung durcheinderkommt aus irgendwelchen Umweltgründen oder sonstigen Gründen was machst dann?
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Cowrider » Fr Mai 11, 2018 11:46

Und nochmal die Düngebedarfanalyse ist dazu da das man Voraus schonmal grob weis wie die Düngebillanz ausgehen wird. Und man sollte sich auch daran halten. Woher kommt deine Düngeempfehlung? Es ist auch so das das mit halben Entzug bei D und keiner Düngung bei E Verbindlich ist und keine Empfehlung. Ansonsten bräuchten wir ja das ganze gar nicht machen wenn’s eh Wurscht ist was drinsteht.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon elchtestversagt » Fr Mai 11, 2018 14:04

Es ist vereinzelt davon geredet worden, dass im Rahmen der Massnahmenkataloge die Länder aus verschiedenen Punkten sich einige aussuchen können, sei es die weitere Einschränkung oder aber auch Lagermöglichkeiten usw.usv.
Aber in Nds. ist dem noch nicht so.
Da steht was drin von Düngung halb/null je nach Nährstoffstufe. Es ist aber nicht bindend.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon elchtestversagt » Fr Mai 11, 2018 14:07

Nachtrag: Meine DBE /Nährstoffbilanz macht die LWK.
Die sind sowieso eher "vorsichtig", auf meinen Einwand hin, das meine Erträge höher sind wie die Standartwerte wurde mir gesagt, "mach das mit den Standartwerten, wenn es dann man nicht so läuft, hast du immernoch Luft".
Oder anders gesagt, wenn ich nicht am Limit dünge, der Ertrag aber besser ist, baue ich mir ein "Polster" auf im sech/dreijährigen Vergleichsraum.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon marius » Fr Mai 11, 2018 14:19

Die Düngeverordnung ist eine reine Bundesangelegenheit, heisst sie wurde von der Bundesregierung in dieser Form abgesegnet. Ist also keine Ländersache.
Somit sollten einzelne Bundesländer keinen Einfluß drauf nehmen können.

Allerdings können die Länder bei Bedarf diese Bundesvorgaben weiter verschärfen wenn es z.b. erhöhte Nitratwerte oder Wasserschutzgebiete erfordern kann natürlich in diesen Gebieten alles zusätzlich von den Ländern deutlich verschärft werden.

Heisst also die P Düngung ist bei der Düngebedarfsermittlung im Normalfall für alle gleich anzusetzen ist.

Der nächste Punkt : Ich hab noch nirgends gelesen das man bei der Düngebedarfsermittlung den errechneten P Düngewert auf 3 Jahre zusammenfassen und auf einmal ausbringen darf.

Wenn doch dann bitte den Link setzen wo das steht.
Aber nicht den Link von der Nährstoffbilanz. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Da haben einige schlicht die Nähstoffbilanz in den Düngebedarf hineininterpretiert.
Fazit Düngebedarfsermittlung :

Wenn jemand einen Entzug von 100 kg P /ha hat, darf er bei Gehaltsstufe D laut seiner Berechnung auch nur 50 kg P /ha düngen ( also halber Entzug )
Wer trotzdem 100 kg P düngt begeht einen klaren Verstoß auch wenn er die Nähstoffbilanz beim P einhält.
Das könnte man gar als vorsätzliche ( nicht fahrlässige ) Umweltverschmutzung auslegen, da er trotz besseren Wissens die Umwelt belastet.
Wie und ob dieser Verstoß gegen die Düngebedarfsermittlung geahndet wird, ist wieder ein anderes Thema. Möglichkeiten gibts viele, auch ausserhalb einer CC Kontrolle. Eventuell klopft mal einer vom Wasserwirtschaftsamt oder andere Behörde an eure Tür und möchte euren Düngebedarf + eure Lieferscheine vom Dünger sehen. Ihr glaubt garnicht wieviele geschulte Behörden euch mittelfristig auf die Hörner nehmen werden, alles im SInne des Umweltschutzes natürlich.
Im Tierbereich gibts diese zusätzlich nationalen Kontrollen schon lange ( weisse Linie / Veterinäramt )

Und wenn euch der Herr vom landwirtschaftlichen Amt oder Kammer erzählt das Verstöße gegen die Düngebedarfsermittlung nicht sanktioniert werden kann, oder ihr auch hier wie bei der Nährstoffbilanz den P auf 3 Jahre gebündelt ausbringen dürft, lasst euch das schriftlich geben.
Denn an seine mündliche Zusage wird er sich im Ernstfall sicher nicht mehr erinnern. :mrgreen:
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Ede75 » Fr Mai 11, 2018 16:09

elchtestversagt hat geschrieben:Da steht was drin von Düngung halb/null je nach Nährstoffstufe. Es ist aber nicht bindend.


Das sehe ich auch so. Im NRW-Programm bekomme ich eine empfohlene Düngung, je nach Gehaltsstufe, und als maximal zulässige Düngung den Entzug angezeigt. Das verstehe ich so, daß die Empfehlung nicht bindend ist, wohl aber der Maximalwert.

Gruß
Ede
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon elchtestversagt » Fr Mai 11, 2018 17:27

Keine Bange, Marius.
Da steht sogar der Name des Sachbearbeiters der Düngebehörde in der Berechnung drin, der die erstellt hat.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Wini » Fr Mai 11, 2018 20:59

Aufgrund der erfreulichen Niederschläge kann man nun getrost die Düngebedarfsermittlung nach oben korrigieren.

Mein Tipp: Statt C-Weizen nun auf A/B-Weizen oder sogar E-Weizen hochzustufen.

Dann ist noch genügend Luft nach Oben.

Gruß
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Einhorn64 » Fr Mai 11, 2018 21:10

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/duev-kompakt.htm#p32
Vorgaben zur Phosphatbedarfsermittlung (§ 4 (3))
Bei der Phosphat-Düngebedarfsermittlung sind folgende Einflüsse zu berücksichtigen

zu erwartender Ertrag, Qualität
Standortbedingungen
Anbaubedingungen
Phosphatgehalte des Bodens
Fruchtfolgedüngung ist zulässig.

Ab Bodengehalten > 20 mg/100 g Boden P2O5 (CAL) ist eine Düngung max. in Höhe der P-Abfuhr zulässig.


Wirklich ein Jammer das weder Phralius noch Kuhreiter jetzt hingehen können und jeden anzeigen der Gülle/Gärsubstrat auf D und E versorgte Flächen ausbringt.

Die einzigen Fehler die man(zzt) bei der Düngebedarfsermittlung machen kann sind:
- man macht keine, und
- man macht sie nicht nach den amtlichen Vorgaben.

Was man aus den gewonnenen Werten macht, ist jedem selbst überlassen, Hauptsache die Nährstoffbilanzierung bleibt im Rahmen.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Wini » Fr Mai 11, 2018 21:38

Also ich habe die Excel-Datei drastisch vereinfacht.
Pro Feldfrucht ein Schlag. Alles andere wäre Zeitverschwendung.
Das passt wunderbar auf eine Din-A4-Quer-Seite und lässt sich jederzeit wunderbar nach oben bzw. unten anpassen.

Gruß Wini
Tue Recht, Fürchte Gott und scheue niemand !
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon marius » Fr Mai 11, 2018 21:42

Einhorn64 hat geschrieben:
Was man aus den gewonnenen Werten macht, ist jedem selbst überlassen, Hauptsache die Nährstoffbilanzierung bleibt im Rahmen.


Selten so einen Blödsinn gelesen.
Als ob die Düngebedarfsermittlung nur die Landwirtschafskammer als einzige Behörde kontrollieren darf.
Das wäre in etwa so als wenn jemand dem Veterinäramt den Zutritt zum Stall verwehrt mit der Begründung es darf nur die Landwirtschaftskammer im Zuge einer CC Kontrolle den Viehbestand kontrollieren. :lol:
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Einhorn64 » Fr Mai 11, 2018 21:47

Wini hat geschrieben:Also ich habe die Excel-Datei drastisch vereinfacht.
Pro Feldfrucht ein Schlag. Alles andere wäre Zeitverschwendung.
Das passt wunderbar auf eine Din-A4-Quer-Seite und lässt sich jederzeit wunderbar nach oben bzw. unten anpassen.

Gruß Wini
Tue Recht, Fürchte Gott und scheue Niemand !

Bei der N-Bedarfsermittlung ok, wenn du eine feste Fruchtfolge hast, sprich alle Schläge einer Feldfrucht haben dieselbe Vorfrucht.
bei der P-Bedarfsermittlung könnte es Ärger geben, es sei denn sämtliche Schläge hatten denselben P2O5 Gehalt bei der letzten Bodenuntersuchung.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon elchtestversagt » Sa Mai 12, 2018 6:16

Marius, die Düngebehörde ist, zumindest in Nds., teil der LKW.
Auch wenn es in dein "Weltbild" voller Kontrolleure nicht passt.
Und was im Gesetz steht, wie Einhorn64 geschrieben hat, das sollte dann auch zumindest vor Gericht ( und bei deinen "Freunden") gelten.
Nochmal, die weitere Herabstufung der Düngung ist Teil von weiterführenden Massnahmen, die jeweils Länderspezifisch gelten können, aber nicht müssen.
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