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elchtestversagt hat geschrieben:Da steht was drin von Düngung halb/null je nach Nährstoffstufe. Es ist aber nicht bindend.
Vorgaben zur Phosphatbedarfsermittlung (§ 4 (3))
Bei der Phosphat-Düngebedarfsermittlung sind folgende Einflüsse zu berücksichtigen
zu erwartender Ertrag, Qualität
Standortbedingungen
Anbaubedingungen
Phosphatgehalte des Bodens
Fruchtfolgedüngung ist zulässig.
Ab Bodengehalten > 20 mg/100 g Boden P2O5 (CAL) ist eine Düngung max. in Höhe der P-Abfuhr zulässig.
Einhorn64 hat geschrieben:
Was man aus den gewonnenen Werten macht, ist jedem selbst überlassen, Hauptsache die Nährstoffbilanzierung bleibt im Rahmen.
Wini hat geschrieben:Also ich habe die Excel-Datei drastisch vereinfacht.
Pro Feldfrucht ein Schlag. Alles andere wäre Zeitverschwendung.
Das passt wunderbar auf eine Din-A4-Quer-Seite und lässt sich jederzeit wunderbar nach oben bzw. unten anpassen.
Gruß Wini
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