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Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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43 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon bauer hans » Sa Mai 12, 2018 7:10

Wini hat geschrieben:Tue Recht, Fürchte Gott und scheue niemand !


das gilt sicherlich nur im land der bayern.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon marius » Sa Mai 12, 2018 9:26

Man darf nicht vergessen das die Nährstoffbilanz mit ihren Zahlen die ihr zitiert doch überhaupt nicht mehr gültig ist. Ab 2018 gilt eine neue ( strengere ) und die ist derzeit doch noch garnicht online.
Die bisherige ( alte ) mit ihren Richtwerten, also die ihr kürzlich noch für 2017 angelegt habt wird eingestampft.
Wie das dann bei der neuen mit der Fruchtfolgedüngung aussieht wird man sehen.

Apropo Umwelt hier ein top aktueller Bericht :

Deutschlands Grundwasser ist vielerorts zu stark mit Nitrat belastet.
Nur Malta hat höhere Nitratwerte als Deutschland
Umdenken in der Agrarpolitik gefordert

https://www.tagesschau.de/inland/grundwasser-101.html

Erst im April war bekannt geworden, dass fast drei Viertel der deutschen Seen ökologisch in einem mittelmäßigen bis schlechten Zustand sind. Der Grund sind demnach unter anderem zu hohe Nährstoffeinträge.

Bisher konnte auch N per Saldo über 3 Jahre in der Nährstoffbilanz verteilt werden um die Grenzen der Nährstoffbilanz einzuhalten. Ähnlich wie Phosphor.
Jedenfalls laufen die Verbände wie Umweltbundesamt Sturm und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis es in der Nähstroffbilanz auch geändert wird.

Aber :
Ihr verwechselt da immer verschiedene nationale Gesetze mit EU Recht. Wenn etwas bei der Nährstoffbilanz erlaubt ist, könnt ihr dennoch gegen ein ( oder mehrere ) andere nationale Gesetze ausserhalb der Düngeverordnung verstoßen.

Erzählt dochmal bei der Kontrolle einer deutschen Wasser.- /Umweltbehörde ( die dazu berechtigt sind ) das ihr eure Düngung im Sinne der Fruchtfolge auch mal 3 Jahre im Voraus ausbringt und somit den Boden überdüngt, was ihr auch noch schriftlich mit Belegen fixiert habt. Die bekommen eine Herzattacke. :mrgreen:

Da kann man nur hoffen das ihr eine gute Rechtsschutzversicherung habt, denn selbst wenn das in der neuen Nährstoffbilanz ab 2018 immer noch erlaubt ist, interessiert die das nicht im geringsten. Denn die wollen sicher nicht eure Nährstoffbilanz von der Landwirtschaftskammer sehen.
Die leiten wenn sie wollen kurzerhand ein Ermittlungsverfahren ein wozu sie berechtigt sind, und dann könnt ihr das mit eurem Anwalt vor Gericht regeln. Kommt dann auf den Richter an.
Das kann sogar richtig teuer werden und damit meine ich keine lapidare 500 Euro Geldbuße. :shock:

Ihr unterschätzt da immer noch die deutsche Gründlichkeit was Tierschutz und Umweltschutz angeht. Sogar der LEH mischt da neuerdings mit ( z.B. kommendes nationales Glyphosatverbot ).
Aber auch die deutschen Gesetze in diesen Bereichen gehen teilweise deutlich über EU Recht hinausgehen.

Spätestens wenn die nächsten Jahre nochmal 30 % der landw. Betriebe schliessen, bei steigender Beamtenzahl, werden euch die verschiedenen Kontrollen die Schlinge um den Hals immer weiter zuziehen.
Also dann deutlich mehr Kontrollen pro Betrieb, neben EU auch verschiedene nationale Kontrollen.
Und die zerpflücken euch ähnlich wie der Steuerprüfer jeden einzelnen Beleg.
Dazu in Kürze der LEH ( Lidl und Co. ) die wieder ihre eigenen Kontrollgruppen auf die Höfe senden, um ihre eigenen Tierschutzlabels und Umweltschutzstandart zu kontrollieren.

Bis dahin bekommt ihr noch Gnadenfrist, aber dann n8
marius
 
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon cerebro » Sa Mai 12, 2018 12:59

Was ist nun eigentlich mit Düngeverzichtsflächen ? Habe ettliche Hektar Extensivgrünland mit Schnittzeitpunkt und Düngeverzicht, Weide ist jedoch erlaubt. Diese Flächen "drücken" meinen Betrieb in Richtung 2 GV....bisher war mein Stand der Dinge das es in der Nährstoffbilanz ganz normal einzupreisen ist.
Neulich hab ich jedoch bei der Lfl Homepage meinen Stand der Dinge ausgerechnen wollen und beim Excel Schema steht unten so ein nettes Sternchen das diese Flächen nicht anzurechnen sind.
Gebiet : Bayern
Hier der Link zum Download des Excelprogamms für Tierhaltende Betriebe Stand 2018. https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032256/index.php
Weiss wer genaues und Verbindliches....beim AELF brauch ich nicht anzurufen...leute mit Kompetenz haben die schone ettliche Jahre nimmer
Auf eine Antwort von Marius leg ich keinen Wert :klug: :prost:
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon elchtestversagt » Sa Mai 12, 2018 13:24

Ja, da hat Marius mal Recht.
Es kommt 2020 eine neue Novelle, ähnlich dem auslaufen der Milchquote.
Sprich, wer 2020 sein Acker nicht selber bewirtschaftet, dem wird die Fläche enteignet und dem Nabu zugesprochen.
Damit wird gewährleistet, das nur schaffende Landwirte über Nutzflächen verfügen, und keine Spekulationsware oder Sofaverpachter mehr zu sein haben...
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Mexreloadet » Mo Mai 14, 2018 14:29

cerebro hat geschrieben:Was ist nun eigentlich mit Düngeverzichtsflächen ? Habe ettliche Hektar Extensivgrünland mit Schnittzeitpunkt und Düngeverzicht, Weide ist jedoch erlaubt. Diese Flächen "drücken" meinen Betrieb in Richtung 2 GV....bisher war mein Stand der Dinge das es in der Nährstoffbilanz ganz normal einzupreisen ist.
Neulich hab ich jedoch bei der Lfl Homepage meinen Stand der Dinge ausgerechnen wollen und beim Excel Schema steht unten so ein nettes Sternchen das diese Flächen nicht anzurechnen sind.
Gebiet : Bayern
Hier der Link zum Download des Excelprogamms für Tierhaltende Betriebe Stand 2018. https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032256/index.php
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Hallo cerebro,

geht es Dir um die 170 N Grenze? Und meinst Du da diese Sternchen im Excel Programm der LfL? (Ich hab die entsprechende Stelle mal ausgeschnitten und in den Anhang)
Wenn es Dir darum geht dann kann ich Dich beruhigen: Sobald eine Fläche in irgendeiner Form genutzt wird, auch extensiv ohne Düngung, dann ist diese Fläche in der 170er Regelung mit drin.
Und noch ein Tipp: Ruf wegen Fragen zur Düngeverordnung nicht in deinem AELF an, sondern ruf in der Agrarökologie des AELF an.(Agrarökologie gibt es immer nur einmal je Bezirk). Die sind auch zuständig für Kontrollen und können Dir da rechtssicher Auskunft geben.

Grüße




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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon cerebro » Mo Mai 14, 2018 14:42

Mexreloadet hat geschrieben:geht es Dir um die 170 N Grenze? Und meinst Du da diese Sternchen im Excel Programm der LfL? (Ich hab die entsprechende Stelle mal ausgeschnitten und in den Anhang)


Unbenannt.PNG


Bingo...genau das meinte ich. Ja es geht mir lediglich um die 170 kg N Grenze organisch. Das Sternchen hat mich leicht verunsichert :mrgreen:
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon julius » Mo Mai 14, 2018 15:08

elchtestversagt hat geschrieben:Ja, da hat Marius mal Recht.
Es kommt 2020 eine neue Novelle, ähnlich dem auslaufen der Milchquote.


Da kommen doch jedes Jahr neue übertriebene Novellen. Ein Jahr Tierschutz das nächste Jahr dann wieder beim Umweltschutz neue Auflagen.
Und zurzeit spinnen wieder alle wegen dem Nitrat, Glyphosat und Bienensterben.
Da werden wieder Verbote anstehen.
Ich frag mich was unsere Verbände wie der BV eigentlich dagegen machen ?
Warscheinlich werden die von der Politk sowieso nicht mehr angehört.
julius
 
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon marius » Mo Mai 14, 2018 16:54

Mexreloadet hat geschrieben:Hallo cerebro,

geht es Dir um die 170 N Grenze? Und meinst Du da diese Sternchen im Excel Programm der LfL? (Ich hab die entsprechende Stelle mal ausgeschnitten und in den Anhang)


Der Punkt :

Bezogen auf LF äbzüglich Flächen die weder landw. Genutzt werden, noch gedüngt werden.


sollte aber in der neuen Form der Nährstoffbilanz ab 2018 ( online freigeschaltet erst ab Januar 2019 ) auf Antrag abgeändert werden. Stand vor Monaten mal in unserem Runbrief vom ER.
Also die Flächen, die laut Vertrag nicht gedüngt aber genutzt werden dürfen, sollen aus der 170 kg Regel in der neuen Nährstoffbilanz rausfallen.

Was dann letztlich entschieden wurde, oder wird, wird man sehen.
Die haben noch fast ein Jahr Zeit.
Vielleicht gibts ab 2018 auch je nach Bundesländer vereinzelt Verschärfungen. Srichwort : Trinkwasserschutz ( Nitrat ). Was natürlich zulässig ist.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Mexreloadet » Mo Mai 14, 2018 18:47

marius hat geschrieben:
Der Punkt :

Bezogen auf LF abzüglich Flächen die weder landw. Genutzt werden, noch gedüngt werden.


sollte aber in der neuen Form der Nährstoffbilanz ab 2018 ( online freigeschaltet erst ab Januar 2019 ) auf Antrag abgeändert werden. Stand vor Monaten mal in unserem Runbrief vom ER.
Also die Flächen, die laut Vertrag nicht gedüngt aber genutzt werden dürfen, sollen aus der 170 kg Regel in der neuen Nährstoffbilanz rausfallen.

Was dann letztlich entschieden wurde, oder wird, wird man sehen.
Die haben noch fast ein Jahr Zeit.
Vielleicht gibts ab 2018 auch je nach Bundesländer vereinzelt Verschärfungen. Srichwort : Trinkwasserschutz ( Nitrat ). Was natürlich zulässig ist.


Nein für diese angebliche Änderung gibt es keine gesetzliche Grundlage.
siehe Düngeverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/__2.html

"Zitat":

Aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, auch in Mischungen, dürfen unbeschadet der Vorgaben der §§ 3 und 4 Nährstoffe nur so aufgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet. Abweichend von Satz 1 darf im Falle von Kompost die durch dieses Düngemittel aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes in einem Zeitraum von drei Jahren 510 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar nicht überschreiten. Für die Ermittlung der aufgebrachten Stickstoffmenge sind die im Sinne des § 3 Absatz 4 bekannten, ermittelten oder festgestellten Gehalte, bei im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft einschließlich des Weideganges und Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, mindestens die Werte nach Anlage 1 Tabelle 1 und Anlage 2 Zeile 5 bis 9 Spalte 2 oder 3 anzusetzen. Für im Betrieb anfallende Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft dürfen andere Werte verwendet werden

Begriffsserklärung:
landwirtschaftlich genutzte Flächen:
pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flächen, Grünland und Dauergrünland, Obstflächen, Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen, weinbaulich genutzte Flächen, Hopfenflächen und Baumschulflächen; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen, soweit diesen Flächen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zugeführt werden;
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon marius » Mo Mai 14, 2018 20:55

Ihr müßt die Beiträge endlich mal genauer durchlesen.
Ja, bisher war das so wie beschrieben.
Ich hab doch deutlich geschrieben das laut unserem ER-Schreiben ein Antrag auf Änderungen gestellt wurde.
Also dann frühestens wirksam ab der neuen Nährstoffbilanz, ab 2018, also die ihr dann bis März 2019 ausfüllen müßt.
Und da haben ( vermutlich die Grünen ) Änderungen oder Nachbesserungen beantragt.
Mehrere Punkte, unter anderem das die Flächen ohne jegliche Düngung bei der 170 kg N Grenze/ha rausgestrichen werden sollen.

Was ja einerseits auch völlig richtig und verständlich ist.
Beispiel : Jemand hat 20 ha mit Düngeverzicht und auf weitere 20 ha knallt er 340 kg tierischer N /ha drauf und hält die 170 kg N Grenze immer noch ein obwohl er tatsächlich 340 kg tierische N/ha ausbringt. Das sollte oder muss schon geändert werden.

Ob die Änderung auf Bundes.- oder Länderebene beantragt wurde hab ich nicht so genau gelesen.
Diese Änderung wird aber, wenns überhaupt geändert wird, frühestens ab 2018 gelten.

Sieht man ja spätestens wenn ab 2019 die neue ( geänderte ) Nährstiffbilanz online geht.

Da mich das nicht betrifft hab ich mich nicht mehr weiter drum gekümmert. Sonst müßte ich das ER-Schreiben nochmal suchen und genauer durchlesen. Da war alles ausführlich beschrieben auch wer, wann und wo das beantragt wurde.

Wenn mich das betrifft mit den 170 kg N hätte ich da bei unserem ER längst nachgefragt nach dem neuesten Stand.
Denn die sind immer vor allen anderen Informiert bei solchen Dingen.
Da ist der Mitgliedsbeitrag wirklich gut angelegtes Geld. :prost:

Und ganz nebenbei. Jedes Gesetz oder Zulassung kann praktisch über Nacht geändert werden, jedes bestehende.
Nur muss eine Änderung beantragt, und dann per Merhheit verabschiedet werden.
So kann auch theoretisch national in Deutschland jederzeit ein Glyphosatverbot beschlossen werden, trotz EU Zulassung.

https://www.wiwo.de/politik/deutschland ... 08820.html

Wir werden deshalb die Anwendung von Glyphosat in dieser Legislaturperiode schnellstmöglich beenden." Damit ging sie über den Koalitionsvertrag hinaus, in dem nur von einem schnellstmöglichen Ausstieg aus der weit verbreiteten Glyphosat-Nutzung die Rede ist, ohne ein Datum zu nennen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze


Was also durchaus denkbar wäre.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon 714er » Di Mai 15, 2018 7:41

marius hat geschrieben:
Was ja einerseits auch völlig richtig und verständlich ist.
Beispiel : Jemand hat 20 ha mit Düngeverzicht und auf weitere 20 ha knallt er 340 kg tierischer N /ha drauf und hält die 170 kg N Grenze immer noch ein obwohl er tatsächlich 340 kg tierische N/ha ausbringt. Das sollte oder muss schon geändert werden.


Das kann man theoretisch auch so machen, aber praktisch untersagt es einem die Düngebedarfsermittlung. Mit 135 tierisch N je Hecktar ausgebracht ohne Ausbringverluste, haben wir auf dem Papier die 170 voll. Da könnte man ruhig ein paar Hecktar mit Düngeverzicht haben und unter den 170 bleiben.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon marius » Di Mai 15, 2018 9:56

Durch die Düngebedarfsermittlung ist das eh alles leicht zu überprüfen.
Die Flächen mit Düngeverzicht haben ja keinen Bedarf was natürlich berücksichtigt wird.
Der Prüfer braucht eigentlich nur noch die anfallende Güllemenge und den gekauften Mineraldünger.

Und wenn erstmal die Stofftrombilanz kommt, ist eh alles komplett gläsern.
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Re: Nährstoffbilanz / Düngebedarfsermittlung

Beitragvon Mexreloadet » Mi Mai 16, 2018 17:36

Na dann versuch mal 340 N organisch bei Deiner DBE einzugeben. da wird der N nicht mehr das Problem sein.
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