Wini hat geschrieben:Tue Recht, Fürchte Gott und scheue niemand !
das gilt sicherlich nur im land der bayern.
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 7:23
Wini hat geschrieben:Tue Recht, Fürchte Gott und scheue niemand !
cerebro hat geschrieben:Was ist nun eigentlich mit Düngeverzichtsflächen ? Habe ettliche Hektar Extensivgrünland mit Schnittzeitpunkt und Düngeverzicht, Weide ist jedoch erlaubt. Diese Flächen "drücken" meinen Betrieb in Richtung 2 GV....bisher war mein Stand der Dinge das es in der Nährstoffbilanz ganz normal einzupreisen ist.
Neulich hab ich jedoch bei der Lfl Homepage meinen Stand der Dinge ausgerechnen wollen und beim Excel Schema steht unten so ein nettes Sternchen das diese Flächen nicht anzurechnen sind.
Gebiet : Bayern
Hier der Link zum Download des Excelprogamms für Tierhaltende Betriebe Stand 2018. https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032256/index.php
Weiss wer genaues und Verbindliches....beim AELF brauch ich nicht anzurufen...leute mit Kompetenz haben die schone ettliche Jahre nimmer
Auf eine Antwort von Marius leg ich keinen Wert
Mexreloadet hat geschrieben:geht es Dir um die 170 N Grenze? Und meinst Du da diese Sternchen im Excel Programm der LfL? (Ich hab die entsprechende Stelle mal ausgeschnitten und in den Anhang)
elchtestversagt hat geschrieben:Ja, da hat Marius mal Recht.
Es kommt 2020 eine neue Novelle, ähnlich dem auslaufen der Milchquote.
Mexreloadet hat geschrieben:Hallo cerebro,
geht es Dir um die 170 N Grenze? Und meinst Du da diese Sternchen im Excel Programm der LfL? (Ich hab die entsprechende Stelle mal ausgeschnitten und in den Anhang)
Bezogen auf LF äbzüglich Flächen die weder landw. Genutzt werden, noch gedüngt werden.
marius hat geschrieben:
Der Punkt :Bezogen auf LF abzüglich Flächen die weder landw. Genutzt werden, noch gedüngt werden.
sollte aber in der neuen Form der Nährstoffbilanz ab 2018 ( online freigeschaltet erst ab Januar 2019 ) auf Antrag abgeändert werden. Stand vor Monaten mal in unserem Runbrief vom ER.
Also die Flächen, die laut Vertrag nicht gedüngt aber genutzt werden dürfen, sollen aus der 170 kg Regel in der neuen Nährstoffbilanz rausfallen.
Was dann letztlich entschieden wurde, oder wird, wird man sehen.
Die haben noch fast ein Jahr Zeit.
Vielleicht gibts ab 2018 auch je nach Bundesländer vereinzelt Verschärfungen. Srichwort : Trinkwasserschutz ( Nitrat ). Was natürlich zulässig ist.
Wir werden deshalb die Anwendung von Glyphosat in dieser Legislaturperiode schnellstmöglich beenden." Damit ging sie über den Koalitionsvertrag hinaus, in dem nur von einem schnellstmöglichen Ausstieg aus der weit verbreiteten Glyphosat-Nutzung die Rede ist, ohne ein Datum zu nennen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze
marius hat geschrieben:
Was ja einerseits auch völlig richtig und verständlich ist.
Beispiel : Jemand hat 20 ha mit Düngeverzicht und auf weitere 20 ha knallt er 340 kg tierischer N /ha drauf und hält die 170 kg N Grenze immer noch ein obwohl er tatsächlich 340 kg tierische N/ha ausbringt. Das sollte oder muss schon geändert werden.
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