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Nebenerwerb Landwirtschaft

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Roter Bulle » Fr Mai 03, 2013 6:54

Einhorn64 hat geschrieben:Wenn du hingehst und einem Neueinsteiger ins Dachdeckergeschäft einen Teil deiner Kundschaft abtrittst- damit der auch eine Chance hat-
dann darfst du auch erwarten das dir die Agrar AG als neueinsteiger in die Landwirtschaft Flächen überlässt.

Andernfalls ist es mal wieder: Anderen Wasser predigen; selber Sekt saufen!


Aus meinem Dachdeckerbetrieb sind 2 Mitarbeiter gegangen, die jetzt je in Eigenselbstständigkeit als Mitbewerber gegen mich kongurieren. Dagegen kann ich "Nichts" ausrichten, sondern muß mich der Gegebenheit stellen. Hier werden die Betriebe immer kleiner und aus jedem Betrieb lösen sich Mitarbeiter los und gehen in die Selbstständigkeit. Und dann tauchen sie wieder als Kongurenz auf.

Daher muß ich auch einen Nebenerwerb anstreben und sehen wo ich etwas dazu verdienen kann. Da ich Scheunen und Landflächen habe, war das eben naheliegend. Von Flächenverpachtung bei meiner ha-Flächen kann man nicht von dazuverdienen reden.
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Qtreiber » Fr Mai 03, 2013 8:10

Roter Bulle hat geschrieben:Von Flächenverpachtung bei meiner ha-Flächen kann man nicht von dazuverdienen reden.


Bei Mutterkuhhaltung ohne Flächenprämien allerdings auch nicht.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Sa Mai 04, 2013 18:42

tyr hat geschrieben:Das ist Quark. Ich hab etliche Grünlandflächen unserer AGRAR-AG in Unterverpachtung, also per Nutzungsvertrag, ohne das ich was von den Zahlungsansprüchen haben, die Zahlungen bekommt netterweise meine AGRAR-AG ich bin bloß der blöde "Bewirtschafter". Ein Vorgang der, zumindest hier in der Gegend, gang und gäbe ist, und auch beim LW- Amt durchaus bekannt ist....


Nur weil deine Agrar-AG bisher unbestraft illegal handelt (sprich Ausgleichszahlungen für Flächen kassiert, die sie nicht aktiv bewirtschaftet) heißt das noch lange nicht, dass es legal ist.
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Naldo87 » Sa Mai 04, 2013 19:24

Hey Leute,

hab da mal ne Frage bezüglich Praxisvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Ausbildung als Quereinsteiger in Niedersachsen.
Dort heißt es in der Prüfungsordung, dass man als Quereinsteiger mind. das 1,5 fache der Ausbildungszeit (3 jahre) praktische Erfahrungen in der Landwirtschaft gesammelt haben soll.
Nun zu meiner Person: Ich bin 26 und werde im kommenden Jahr mein Studium Master of Science abschließen und möchte dennoch die landwirtschaftliche Ausbildung absolvieren.
Dennoch habe ich immer je nach Zeit und Situation (zumeist) täglich im elterlichen Betrieb mitgeholfen. Allerdings habe ich nicht in die landwirtschaftliche Rentenkasse eingezahlt, sodass ich die Stunden dennoch nicht nachweisen kann. Wie viele Stunden darf man nun angeben bzw. im elterlichen Betireb im Durchschnitt in der Woche bzw. am Tag arbeiten, damit man nicht einzahlen muss. Mir wurde mal was von rund 14 Stunden pro Woche erzählt. Ist das so korrekt?

Für jegliche Information bzw. Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!


Mit freundlichen Grüßen,
Naldo87
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon kaltblutreiter » Sa Mai 04, 2013 21:36

Ich weiß nicht, ob Dir das weiterhilft: Bei mir hat ausgereicht, daß die beiden Betriebsinhaber (erst mein Schwager und danach mein Mann) bescheinigt haben, daß ich seit dann und dann hier mitarbeite. Ich habe auch bis zur Betriebsübernahme durch meine bessere Hälfte nicht in die Rentenkasse eingezahlt (ist ja logisch), hatte also dahingehend keinerlei Nachweise. Mein Ausbildungsberater hat das ohne weiteres akzeptiert. Allerdings weiß ich von meinen Lehrgangskollegen, daß das in anderen Landkreisen anders gehandhabt wurde, auch was die Zeitspanne betrifft, die man nachweisen mußte.
Zum Beispiel ist dort auch nicht akzeptiert worden, wenn man vorher auf einem reinen Schaf-/Pferdebetrieb gearbeitet hat. Also sprich mal mit Deinem Ausbildungsberater. Bei uns hier ist der übers Landratsamt angestellt, das kann aber bei Euch auch schon wieder anders sein.

Übrigens bezieht sich das oben geschriebene auf die Zulassung zur Prüfung; die Ausbildung kannst Du auch so machen, hast dann aber keinen Abschluß.
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Lemberger » Di Mai 07, 2013 13:35

tyr hat geschrieben:Das ist Quark. Ich hab etliche Grünlandflächen unserer AGRAR-AG in Unterverpachtung, also per Nutzungsvertrag, ohne das ich was von den Zahlungsansprüchen haben, die Zahlungen bekommt netterweise meine AGRAR-AG ich bin bloß der blöde "Bewirtschafter". Ein Vorgang der, zumindest hier in der Gegend, gang und gäbe ist, und auch beim LW- Amt durchaus bekannt ist....


Mir klingt das eher danach, daß du mit der AGAR-AG einen Bewirtschaftungsvertrag gemacht hast, in dem vereinbart ist, daß du als Entlohnung für die Bewirtschaftung den Grünlandaufwuchs erhälst.
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon 4 zu 4 » So Mai 12, 2013 14:53

Frankenbauer hat geschrieben:Die erfolgt nach regionalen Durchschnittssätzen, meistens fährt man mit einer EÜR besser, da Du sonst mit den Betriebsergebnissen der "Musterbetriebe" Deiner Region versteuert wirst. Bei mir heben da zwei Top Ackerbaugebiete die Sätze ins Unermessliche, während mein Betrieb im Mittelgebirge liest.
Gruß

Werner

Jo und ich dachte immer, die 13a orientiert sich an der LSV und am Einheitswert. Wenn das aber so ist, wie von dir beschrieben, fährst du mit der EÜR besser.
Nach Feierabend die "Bückel" mähen und dann steuerlich mit den Gunstregionen in einen Topf geworfen werden.... So ungerecht ist das deutsche Steuerrecht n8
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Mo Mai 13, 2013 11:24

Ja. Die 13a-Schätzergebnisse sind teils völlig überzogen.
Kenn das ja noch von meinen Eltern. Die haben unseren kleinen Gemischtbetrieb schätzen lassen. Da wegen verschiedener Freibeträge und anrechnungsfähiger Kosten (Altenteilsleistungen, 2 pflegebedürftige Altenteiler im Haus, dazu schulpflichtige Kinder, 50%ige Behinderung beider Eltern etc.) trotz der viel zu hohen Schätzung keine oder nur sehr geringe Steuern angefallen sind, war das in Summe immer noch billiger als eine EÜR vom Steuerberater oder Buchführungsdienst machen zu lassen. (Für die Betriebsführung hätte es evtl. die eine oder andere heilsame Einsicht gebracht, aber das ist eine andere Frage.)
Bei einem Nebenerwerbsbetrieb werden sich die Kosten für die EÜR fast immer bezahlt machen.
Der Fall, dass tatsächlich mehr Gewinn gemacht wird, als ihn die Schätzung ergibt, scheint mir sehr unwahrscheinlich. Sollte das wieder erwarten das Ergenbis der EÜR sein, kannst du dich ja immer noch schätzen lassen.
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Frankenbauer » Mo Mai 13, 2013 21:23

Manfred hat geschrieben:Ja. Die 13a-Schätzergebnisse sind teils völlig überzogen.
Kenn das ja noch von meinen Eltern. Die haben unseren kleinen Gemischtbetrieb schätzen lassen. Da wegen verschiedener Freibeträge und anrechnungsfähiger Kosten (Altenteilsleistungen, 2 pflegebedürftige Altenteiler im Haus, dazu schulpflichtige Kinder, 50%ige Behinderung beider Eltern etc.) trotz der viel zu hohen Schätzung keine oder nur sehr geringe Steuern angefallen sind, war das in Summe immer noch billiger als eine EÜR vom Steuerberater oder Buchführungsdienst machen zu lassen. (Für die Betriebsführung hätte es evtl. die eine oder andere heilsame Einsicht gebracht, aber das ist eine andere Frage.)
Bei einem Nebenerwerbsbetrieb werden sich die Kosten für die EÜR fast immer bezahlt machen.
Der Fall, dass tatsächlich mehr Gewinn gemacht wird, als ihn die Schätzung ergibt, scheint mir sehr unwahrscheinlich. Sollte das wieder erwarten das Ergenbis der EÜR sein, kannst du dich ja immer noch schätzen lassen.


Wenn Du Dich für EÜR entscheidest, dann bindest Du Dich für fünf Jahre. Diese Klausel steht aber jedes Jahr in der Anlage L, d.h. die entscheidung ist unumkehrbar.

Gruß

Werner
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Re: Nebenerwerb Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Di Mai 14, 2013 7:22

Ja. Aber das hindert einen ja nicht daran, erst mal die EÜR zu erstellen und sich dann zu entscheiden, welches Verfahren man beim Finanzamt wählt.
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