Aktuelle Zeit: Sa Apr 27, 2024 5:41
Moderator: Falke
stamo hat geschrieben:Ich verstehe, wenn ein Jugendamt einem Verbandskasten-Querulanten das Erziehungsrecht anerkennen möchte.
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
wenn nach 2 Jahren nix mehr klebt nützt auch 10 Jahre nix.
Olli
Obsti hat geschrieben:Was sagt der TÜV dazu ?
Gruß Obsti
Rapp hat geschrieben:Obsti hat geschrieben:Was sagt der TÜV dazu ?
Gruß Obsti
Maßgeblich ist das Ablaufdatum welches auf dem Produkt angegeben ist.
Es gibt auch Hersteller, die geben das Herstellungsdatum an. Dann beträgt die Ablauffrist 20 Jahre wenn nicht anders vermerkt.
Ein großer Deutscher Ausstatter handhabt das zum Beispiel so.