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32. Zu Artikel 1 (Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG)
In Artikel 1 ist Anlage 3 Nr. III. wie folgt zu ändern:
a) In Nummer 2 sind die Wörter "mit einer Länge von mindestens 400 Meter und" zu streichen.
b) Die bisherigen Nummern 4 bis 6 sind durch folgende Nummer 4 zu ersetzen:
"4. die Beheizung und gegebenenfalls Kühlung von Betriebsgebäuden für die Geflügelaufzucht, Tierställe, Unterglasanlagen für die Aufzucht und Vermehrung von Pflanzen und Aquakulturen sowie"
Begründung:
Zu Buchstabe a:
Die Festlegung einer Untergrenze bei den Anforderungen an das entsprechende Wärmenetz erscheint willkürlich und sachlich nicht gerechtfertigt zu sein, da dies insbesondere von der Struktur des Wärmeversorgungsgebietes und den Wärmekundinnen oder -kunden stark abhängt.
Zu Buchstabe b:
Die vorgesehenen Vorgabe von Obergrenzen (kW pro Tier) in der Tierhaltung sind nicht erforderlich. Es muss sowohl die Option "Heizen" als auch "Kühlen" in der Tierhaltung einschließlich in der Aquakultur berücksichtigt werden.
Sofern die anfallende Wärme zur Beheizung im Sinne der neuen Nummer 4 vorliegt, ist eine sinnvolle Wärmenutzung gegeben. Willkürliche Obergrenzen und Einschränkungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, führen lediglich zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand.
Der rosarote Panther hat geschrieben:Euro, du als Biogas Experte kannst mir dabei sicher helfen:
Rechne mir mal den Unterschied aus im Stromerlös bezogen auf 1 ha Mais für eine kleine BGA bis 150 kW und eine große BGA über 500 kW nach neuem EEG , mit allen Zuschlägen, die für die kleine Anlage nach neuem EEG in der Praxis machbar sind.
Rechenweg: Stromertrag in kWh pro ha (bei gutem Mais) mal Differenzbetrag der Vergütungen wie oben geschildert.
Hab gehört da soll ne richtige Bombe ticken!
Erhöhung NaWaRo-Bonus um 1 Cent für alle + 1Cent auf die Grundvergütung zusätzlich für Altanlagen vor 2009 (bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2009)
Güllebonus bis 150 kw 4 Cent und von 151 bis 500kw eingespeiste Leistung 1 Cent. Bei über 500kw gibt es gar keinen Güllebonus (auch nicht für die ersten 500kw)
KWK 3 Cent insgesamt.
Altanlagen wie bisher 2 Cent ( keine Erhöhung möglich, aber Bestandsschutz!) AltAltanlagen auch 3 Cent möglich, aber nur nach den neuen Spielregeln.
Das ist mein derzeitiger Wissensstand und der scheint dicht dran zu liegen (Ausschuss)
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