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Richter hat geschrieben:Tag
ja ,aber die waren teurer .Das Problem ist aber seit 1. November haben alle die Preise erhöht ca. 4 Prozent
mfg
thunderstruck hat geschrieben:nasenwurzelsepp hat geschrieben:Die bestehende verbindliche Bestellung deinerseits ist lediglich eine Kaufabsichtsbekundung und vor Gericht nicht einmal für dich bindend, trotz Unterschrift!
Sicher?
Ernst-August hat geschrieben:Ich würd ebenfalls vom kauf zurücktreten und neu verhandeln. Sind ja noch 7 Monate zeit bis man den Kipper braucht.
Das ist doch durchsichtig : erst mal mit einem billigen Angebot ködern und wenn man dann die unterlegenen Bieter alle abgesagt hat, nachverhandeln ..... das sind Landmaschinenhändler die die Welt nicht braucht !
forenkobold hat geschrieben:Ich geh morgen mit nem Zettel zur Baywa:
"Verbindliche Bestellung. Fendt 939 in Vollausstattung. 100000€ Brutto"
Meinst die gehen drauf ein?
Madison125 hat geschrieben:...Leider entpuppte sich die Sache so, daß wir über 35 % Kraftstoff einsparten und die Leistung ist erheblich mehr geworden...und die Dinger machen jetzt richtig Spass zum Fahren weil alles viel besser läuft, die Hydraulik alles feiner und ruhiger...sollen wir auch dagegen Reklamieren ?...
JueLue hat geschrieben:Madison125 hat geschrieben:...Leider entpuppte sich die Sache so, daß wir über 35 % Kraftstoff einsparten und die Leistung ist erheblich mehr geworden...und die Dinger machen jetzt richtig Spass zum Fahren weil alles viel besser läuft, die Hydraulik alles feiner und ruhiger...sollen wir auch dagegen Reklamieren ?...
Ich würd nochmal beschichten lassen, dann sparst du 70%!!
JueLue

Richter hat geschrieben:Tag zusammen
Ich habe letzte Wochen eine Verbindliche Bestellung über einen Kipper unterschrieben.
Jetzt sagt mir der Verkaufsberater der Firma ,die Verbindliche Bestellung gilt nicht weil er hatte eine falsche Preisliste . Nämlich Er hatte den Kipper
zu billig aufgeschrieben, ich müßte noch 1000 Euro draufzahlen. Wenn nicht kommt der Vertag nicht zustande . Wie kann das sein ,wozu macht man dann eine Verbindliche Bestellung. Kann man was machen Rechtsanwalt usw ?
mfg
Stefan
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