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Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Peter58 » Di Nov 09, 2010 7:03

kling für mich eher nach einer abzocke, wo zuerst eine vorläufige vereinbarung getroffen wird und danach "leider" ein anderer Preis zustande kommt... würde die firma mal beobachten ob so was öfters vor kommt...! naja bzgl. den 1000 EUR wirst nicht drum herum kommen... außer du kaufst nicht
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon forenkobold » Di Nov 09, 2010 9:23

Ich geh morgen mit nem Zettel zur Baywa:

"Verbindliche Bestellung. Fendt 939 in Vollausstattung. 100000€ Brutto"

Meinst die gehen drauf ein?
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Obsti » Mi Nov 10, 2010 20:31

Richter hat geschrieben:Tag

ja ,aber die waren teurer .Das Problem ist aber seit 1. November haben alle die Preise erhöht ca. 4 Prozent

mfg


Wenn du jetzt 1000 € mehr bezahlen mußt sind dann die anderen Anbieter immer noch teurer?


Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon nasenwurzelsepp » Mi Nov 10, 2010 20:40

thunderstruck hat geschrieben:
nasenwurzelsepp hat geschrieben:Die bestehende verbindliche Bestellung deinerseits ist lediglich eine Kaufabsichtsbekundung und vor Gericht nicht einmal für dich bindend, trotz Unterschrift!

Sicher?



Aber so was von!!

Wenn ich was bestelle und das ist nicht leiferbar, warum auch immer, dann guck ich in die Röhre.

Und ne Bestellung kann ich auch jederzeit zu den in den AGBs des Anbieters angegebenen Konditionen stornieren oder wenigstens von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen.


Aber wie immer gilt natürlich: erst lesen und dann die zwei Kreuzchen machen. Erspart viele Unklarheiten und Missverständnisse.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Peter58 » So Nov 21, 2010 22:35

ich weis nicht ob sie drauf eingehen, aber erzähl mal wie es gelaufen ist...
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Kormoran2 » Mo Nov 22, 2010 0:34

Wenn es so ist, daß die Verkäuferseite noch nicht unterschrieben hatte, ist es so wie N.....sepp sagt. Da haste gar keine Chance. Ansonsten interessierte mich auch das Ergebnis mal.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Ernst-August » Mo Nov 22, 2010 6:34

Ich würd ebenfalls vom kauf zurücktreten und neu verhandeln. Sind ja noch 7 Monate zeit bis man den Kipper braucht.

Das ist doch durchsichtig : erst mal mit einem billigen Angebot ködern und wenn man dann die unterlegenen Bieter alle abgesagt hat, nachverhandeln ..... das sind Landmaschinenhändler die die Welt nicht braucht !
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon schlossapfel » Mo Nov 22, 2010 7:57

Ernst-August hat geschrieben:Ich würd ebenfalls vom kauf zurücktreten und neu verhandeln. Sind ja noch 7 Monate zeit bis man den Kipper braucht.

Das ist doch durchsichtig : erst mal mit einem billigen Angebot ködern und wenn man dann die unterlegenen Bieter alle abgesagt hat, nachverhandeln ..... das sind Landmaschinenhändler die die Welt nicht braucht !


Er brauch nicht vom Kauf zurücktreten, der Kauf hat ja noch nicht stattgefunden. Er kann aber von der verbindlichen Bestellung zurücktreten (was der Händler ja eh schon getan hat, somit hinfällig), weil die vereinbarten Konditionen nicht eingehalten werden.

Durchsichtig ist es auf keinen Fall. Erstens sind wir nicht vor Ort und kennen die Menschen die dahinter stehen nicht. Zweitens machen Menschen Fehler, jeder! Somit kann man hier nicht endgültig beurteilen was in welcher Form gelaufen ist.

Maximal die rechtliche Situation lässt sich hier laienhaft beurteilen.
Ich würd einfach mal neu verhandeln, es gibt ja noch andere Händler, vielleicht sind die ja jetzt nicht mehr teurer. Ein gutes Gespräch von Auge zu Auge hat noch nie geschadet. Vorverurteilungen irgendeiner Seite ohne die örtliche und persönliche Situation genau zu kennen schadet um so mehr.
Gruß
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon automatix » Mo Nov 22, 2010 8:08

forenkobold hat geschrieben:Ich geh morgen mit nem Zettel zur Baywa:

"Verbindliche Bestellung. Fendt 939 in Vollausstattung. 100000€ Brutto"

Meinst die gehen drauf ein?



hmm, wenn du die Unterschrift des Verkäufers gut fälschen kannst....
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Peter58 » Mi Dez 22, 2010 0:00

da der letze beitrag dazu vor einem monat war, wollte ich mal nachfragen wies denn so aussieht nun?
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Madison125 » Mi Dez 22, 2010 8:02

Hallo,

der liebe Kollege hat leider Recht....ist der Fehler innerhalb der sog. Kulanz oder Rücktrittszeit erkannt worden, so kann der Vertrag von beiden Seiten aufgehoben werden....damit entsteht wieder eine Vereinbarung und die ist nicht bindend.

Wir haben unseren Fuhrpark bei einer Bayr. Firma beschichten lassen, also ...es kam eine spezial Beschichtung in die Motoren und Getriebe und Hinterachsen. Die Firma versprach 15 - 20 % weniger Kraftstoff und Mehr Leistung. Leider entpuppte sich die Sache so, daß wir über 35 % Kraftstoff einsparten und die Leistung ist erheblich mehr geworden...und die Dinger machen jetzt richtig Spass zum Fahren weil alles viel besser läuft, die Hydraulik alles feiner und ruhiger...sollen wir auch dagegen Reklamieren ?...
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon JueLue » Mi Dez 22, 2010 18:09

Madison125 hat geschrieben:...Leider entpuppte sich die Sache so, daß wir über 35 % Kraftstoff einsparten und die Leistung ist erheblich mehr geworden...und die Dinger machen jetzt richtig Spass zum Fahren weil alles viel besser läuft, die Hydraulik alles feiner und ruhiger...sollen wir auch dagegen Reklamieren ?...


Ich würd nochmal beschichten lassen, dann sparst du 70%!!

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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon nasenwurzelsepp » Fr Dez 31, 2010 13:19

JueLue hat geschrieben:
Madison125 hat geschrieben:...Leider entpuppte sich die Sache so, daß wir über 35 % Kraftstoff einsparten und die Leistung ist erheblich mehr geworden...und die Dinger machen jetzt richtig Spass zum Fahren weil alles viel besser läuft, die Hydraulik alles feiner und ruhiger...sollen wir auch dagegen Reklamieren ?...


Ich würd nochmal beschichten lassen, dann sparst du 70%!!

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:prost:
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Peter58 » Do Feb 10, 2011 12:58

ich glaube wenn noch zweimal beschichtet hätte, dann würde das ding 5% sprit abwerfen!
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Krischan » Do Feb 10, 2011 14:34

Richter hat geschrieben:Tag zusammen

Ich habe letzte Wochen eine Verbindliche Bestellung über einen Kipper unterschrieben.
Jetzt sagt mir der Verkaufsberater der Firma ,die Verbindliche Bestellung gilt nicht weil er hatte eine falsche Preisliste . Nämlich Er hatte den Kipper
zu billig aufgeschrieben, ich müßte noch 1000 Euro draufzahlen. Wenn nicht kommt der Vertag nicht zustande . Wie kann das sein ,wozu macht man dann eine Verbindliche Bestellung. Kann man was machen Rechtsanwalt usw ?

mfg

Stefan


Hallo Stefan,

ohne die Verbindliche Bestellung und deren AGB gesehen zu haben sind alle Antworten hier nur Kaffeesatzlesen. Scan das ganze doch mal ein und stell es hier ein (Deinem Namen und den Namen & Briefkopf der Firma vorher schwärzen)

Grüße,

Krischan
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