Ok, spielen wir Rechtslehreunterricht.
Ich bin jetzt der Verkäufer und berufe mich auf den §119 BGB (§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums --> Angebotsirrtum)
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 3:55
Elsaer hat geschrieben:Ok, spielen wir Rechtslehreunterricht.
Ich bin jetzt der Verkäufer und berufe mich auf den §119 BGB (§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums --> Angebotsirrtum)
Richter hat geschrieben:Tag zusammen
Ich habe letzte Wochen eine Verbindliche Bestellung über einen Kipper unterschrieben.
Jetzt sagt mir der Verkaufsberater der Firma ,die Verbindliche Bestellung gilt nicht weil er hatte eine falsche Preisliste . Nämlich Er hatte den Kipper
zu billig aufgeschrieben, ich müßte noch 1000 Euro draufzahlen. Wenn nicht kommt der Vertag nicht zustande . Wie kann das sein ,wozu macht man dann eine Verbindliche Bestellung. Kann man was machen Rechtsanwalt usw ?
mfg
Stefan
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