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Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Richter » Sa Nov 06, 2010 20:27

Tag zusammen

Ich habe letzte Wochen eine Verbindliche Bestellung über einen Kipper unterschrieben.
Jetzt sagt mir der Verkaufsberater der Firma ,die Verbindliche Bestellung gilt nicht weil er hatte eine falsche Preisliste . Nämlich Er hatte den Kipper
zu billig aufgeschrieben, ich müßte noch 1000 Euro draufzahlen. Wenn nicht kommt der Vertag nicht zustande . Wie kann das sein ,wozu macht man dann eine Verbindliche Bestellung. Kann man was machen Rechtsanwalt usw ?

mfg

Stefan
Zuletzt geändert von Richter am Sa Nov 06, 2010 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nicht Erfüllung eines Kaufvertrag

Beitragvon unimogthorsten » Sa Nov 06, 2010 20:32

eine Kaufvertrag besteht doch aus einem Angebot und einer Annahme desselben. Also, er macht ein Angebot und Du nimmst es an. Wo liegt das Problem? Wenn der zu blöd ist die richtige Preisliste zu nehmen ist das allein sein Problem. Im Vertrag steht doch die Kaufsumme, oder? Beide Seiten haben unterschrieben?
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Re: Nicht Erfüllung eines Kaufvertrag

Beitragvon Rudolf Diesel » Sa Nov 06, 2010 20:46

Mit der Unterschrift hast Du einen Vertrag geschlossen. Ob die Preisliste falsch oder vom Mond war, ist nicht Dein Problem. Bestehe auf Vertragserfüllung. Das geht nicht mal bis zu einem Richter, die Kohle ist für jeden Anwalt ganz leichtverdientes Geld.
Es sei denn...es ist der Einzige und Beste Landmaschinenhändler in der Nähe und Du bist darauf angewiesen.
Dann würde ich evtl. mal über den Tausender verhandeln. Voll zahlen würde ich ihn niemals.

Gruß
Rudolf Diesel
Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt!!
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Re: Nicht Erfüllung eines Kaufvertrag

Beitragvon thunderstruck » Sa Nov 06, 2010 20:57

Wenn es zufällig deine Werkstatt sein sollte, zahl das Geld. Man wird es sich nämlich nach und nach sowieso wiederholen, über die Werkstattrechnungen. Wenn es "nur" irgendein Händler ist, zieh es knallhart durch.
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Nicht Erfüllung eines Kaufvertrag

Beitragvon Richter » Sa Nov 06, 2010 21:03

Tag


mir ist ein fehler unterlaufen , es stand nicht Kaufvertrag sondern nur eine Verbindliche Bestellung drauf . Was ist aber der unterschied ?

mfg

Stefan
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Re: Nicht Erfüllung eines Kaufvertrag

Beitragvon unimogthorsten » Sa Nov 06, 2010 21:12

steht doch drin: verbindliche Bestellung. VERBINDLICH! Für beide Seiten.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Richter » Sa Nov 06, 2010 21:19

das problem ist auf der Rückseite sind die AGB
Und da steht :
Die erteilte Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Firma verbindlich .
und jetzt

mfg

Stefan
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Markus K. » So Nov 07, 2010 10:12

Nun, ich denke mal, wenn du noch keine Auftragsbestätigung hast, wirst du solange auch keine bekommen, bis du den Preis akzeptierst. Wenn du eine hast, dann befolge Thunderstruck´s Antwort.

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Obsti » So Nov 07, 2010 16:31

Hallo Richter
hast du dir bei anderen Händlern Vergleichsangebote vom selben Kipperhersteller eingeholt ?



Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Richter » Mo Nov 08, 2010 19:43

Tag

ja ,aber die waren teurer .Das Problem ist aber seit 1. November haben alle die Preise erhöht ca. 4 Prozent

mfg
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon WollF_JDL310 » Mo Nov 08, 2010 20:15

Rudolf Diesel hat geschrieben:Mit der Unterschrift hast Du einen Vertrag geschlossen. Ob die Preisliste falsch oder vom Mond war, ist nicht Dein Problem. Bestehe auf Vertragserfüllung. Das geht nicht mal bis zu einem Richter, die Kohle ist für jeden Anwalt ganz leichtverdientes Geld.

Das sehe ich anders.

Wenn es offensichtlich ist, dass durch einen Fehler ein falscher Preis genannt wurde, kann der Verkäufer das Angebot zum Kauf rückgängig machen.

Ist doch irgendwie die alte Sache, das alte Beispiel:
Im Schaufenster hängt ein Pelzmantel für 100 DM.
Der Kunde will diesen Pelzmantel für diese preisausgezeichneten 100 DM kaufen.
Der Verkäufer stutzt und sagt: Hoppsa, der Mantel wurde falsch ausgezeichnet.
Der Mantel hätte mit 1000 DM ausgezeichnet müssen
Der Verkäufer muss ihn nicht zu diesem falschen Preis verkaufen.

Man nennt es Bauernschläue (oder so :mrgreen: ), wenn man weiss, was ein Kaufgegenstand kostet, sieht, dass der Preis offensichtlich zu niedrig angegeben wurde, und ihn dann kaufen will.
Dass so etwas idR. nicht funktioniert, schon mal gar nicht ohne ein klärendes Vorabgespräch beim Anwalt, ist ja logo. Der Anwalt wird dem "Schlauen" ganz schnell mit wenigen Worten sagen: Da kannste nix machen.

Oder seh ich das jetzt falsch, Richter ?

Ich glaube Du hast schon gewusst, dass der in der "verbindlichen Bestellung" sich ein heilbarer Fehler eingeschlichen hatte, ......oder ???? Mal ehrlich :) .
.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon nasenwurzelsepp » Mo Nov 08, 2010 22:26

WollF_JDL310 hat geschrieben:
Rudolf Diesel hat geschrieben:Mit der Unterschrift hast Du einen Vertrag geschlossen. Ob die Preisliste falsch oder vom Mond war, ist nicht Dein Problem. Bestehe auf Vertragserfüllung. Das geht nicht mal bis zu einem Richter, die Kohle ist für jeden Anwalt ganz leichtverdientes Geld.

Das sehe ich anders.

Wenn es offensichtlich ist, dass durch einen Fehler ein falscher Preis genannt wurde, kann der Verkäufer das Angebot zum Kauf rückgängig machen.

Ist doch irgendwie die alte Sache, das alte Beispiel:
Im Schaufenster hängt ein Pelzmantel für 100 DM.
Der Kunde will diesen Pelzmantel für diese preisausgezeichneten 100 DM kaufen.
Der Verkäufer stutzt und sagt: Hoppsa, der Mantel wurde falsch ausgezeichnet.
Der Mantel hätte mit 1000 DM ausgezeichnet müssen
Der Verkäufer muss ihn nicht zu diesem falschen Preis verkaufen.

Man nennt es Bauernschläue (oder so :mrgreen: ), wenn man weiss, was ein Kaufgegenstand kostet, sieht, dass der Preis offensichtlich zu niedrig angegeben wurde, und ihn dann kaufen will.
Dass so etwas idR. nicht funktioniert, schon mal gar nicht ohne ein klärendes Vorabgespräch beim Anwalt, ist ja logo. Der Anwalt wird dem "Schlauen" ganz schnell mit wenigen Worten sagen: Da kannste nix machen.

Oder seh ich das jetzt falsch, Richter ?

Ich glaube Du hast schon gewusst, dass der in der "verbindlichen Bestellung" sich ein heilbarer Fehler eingeschlichen hatte, ......oder ???? Mal ehrlich :) .
.


Recht haste!

Der Preis ist erst wirklich fest, wenn beide Seiten ihn auf einem rechtskräftigen Kaufvertrag besiegelt haben oder unter Zeugen einen mündlichen Vertrag eingegangen sind.

Die bestehende verbindliche Bestellung deinerseits ist lediglich eine Kaufabsichtsbekundung und vor Gericht nicht einmal für dich bindend, trotz Unterschrift!

Also das nächste Mal sofort Nägel mit Köpfen machen, oder sich wenigstens im Nachhinein nicht auch noch halböffentlich beschweren.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon Kormoran2 » Di Nov 09, 2010 0:24

Der Kunde will diesen Pelzmantel für diese preisausgezeichneten 100 DM kaufen.
Der Verkäufer stutzt und sagt: Hoppsa, der Mantel wurde falsch ausgezeichnet.
Der Mantel hätte mit 1000 DM ausgezeichnet müssen
Der Verkäufer muss ihn nicht zu diesem falschen Preis verkaufen.

Das stimmt, aber hätte auf dem Preisschild 700 DM gestanden, so wäre das nicht eine offensichtliche Falschauszeichnung des Mantels gewesen und der Kunde hätte auf diesem Preis bestehen können.

Auch wenn ich selbst mal solch ein Verkäufer war, muß ich sagen, daß es Pech des Verkäufers ist, wenn er in die veraltete Preisliste geguckt hat. Hat er den Kaufvertrag über den Kipper zum vereinbarten Preis abgeschlossen, so hat er ihn auch zu erfüllen. Klar gibt das Ärger für ihn in der Firma. :lol:
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon nasenwurzelsepp » Di Nov 09, 2010 0:49

Kormoran2 hat geschrieben:
Der Kunde will diesen Pelzmantel für diese preisausgezeichneten 100 DM kaufen.
Der Verkäufer stutzt und sagt: Hoppsa, der Mantel wurde falsch ausgezeichnet.
Der Mantel hätte mit 1000 DM ausgezeichnet müssen
Der Verkäufer muss ihn nicht zu diesem falschen Preis verkaufen.

Das stimmt, aber hätte auf dem Preisschild 700 DM gestanden, so wäre das nicht eine offensichtliche Falschauszeichnung des Mantels gewesen und der Kunde hätte auf diesem Preis bestehen können.

Auch wenn ich selbst mal solch ein Verkäufer war, muß ich sagen, daß es Pech des Verkäufers ist, wenn er in die veraltete Preisliste geguckt hat. Hat er den Kaufvertrag über den Kipper zum vereinbarten Preis abgeschlossen, so hat er ihn auch zu erfüllen. Klar gibt das Ärger für ihn in der Firma. :lol:



Im Falle eines abgeschlossenen, rechtskräftigen Kaufvertrages ja, aber nicht wie hier, bei einer, wie es sich liest, nur kundeseitig unterschriebenen verbindlichen Bestellung.

Kein Kaufvertrag, also kein Geschäft.

Und noch ist es in Deutschland so, dass man als Verkäufer nicht jedermann etwas verkaufen muss, das kann man sich - in der Realität natürlich nur bedingt - genauso aussuchen, wie der Kunde es mit seinen Lieferanten tut.
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Re: Nicht Erfüllung eines Verbindliche Bestellung

Beitragvon thunderstruck » Di Nov 09, 2010 6:17

nasenwurzelsepp hat geschrieben:Die bestehende verbindliche Bestellung deinerseits ist lediglich eine Kaufabsichtsbekundung und vor Gericht nicht einmal für dich bindend, trotz Unterschrift!

Sicher?
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
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