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NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Auch für das Federvieh haben wir hier einen Platz ;-)
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45 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Manfred » Do Jan 02, 2014 17:26

SHierling hat geschrieben:"Von selber" erschliesst sich da gar nichts. Wer die doppelte Anzahl Aufzuchtställe gebaut haben will, für den ist "erschliessen" leicht gesagt, solange er das selber nicht bezahlen muß. Was glaubst Du denn, wer solche Investitionen, ohne Aussicht auf irgendeinen Gewinn, in die Landschaft schmeißt ???


Die "Mast" so eines Bruderhähnches ist doch unbezahlbar. Die muss man fast ein halbes Jahr füttern und hat dann noch immer keinen nennenswerten Fleischansatz. D.h. die Tiere könnten nur als Suppenhühner oder Pressfleisch (Nuggets etc.) vermarktet werden.
Wer soll das bezahlen?
Oder vielmehr: Wer soll das ohne Außenschutz bezahlen?
Das ist wirtschaftlich einfach nicht darstellbar.

Es gibt ja Ansätze, dass Verbraucher freiwillig der Aufzucht der Gickerl mit zahlen sollen:
http://www.bruderhahn.de/
Das Label fordert 4 Cent Mehrpreis pro Ei. Bei einer Lebensleistung von 300 Eiern sind das 12 Euro für die Aufzucht eines Brudergickerls. Und im Supermarkt-Tiefkühler kostet das magere Tier dann keine 2 Euro.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Osceola » Do Jan 02, 2014 17:56

Wobei der Ansatz doch nicht schlecht ist . Die 4 Cent werden als Zwangsabgabe an der Kasse ähnlich Pfand erhoben und die Gutmenschen können beruhigt ihr Ei Ethisch korrekt köpfen .

Das gleiche wird doch auch bald für HF Bullenkälber nötig wenn der Milchtyp - Wahn weiter um sich greift .
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Piet » Do Jan 02, 2014 18:28

Osceola hat geschrieben:Wobei der Ansatz doch nicht schlecht ist . Die 4 Cent werden als Zwangsabgabe an der Kasse ähnlich Pfand erhoben und die Gutmenschen können beruhigt ihr Ei Ethisch korrekt köpfen .

Das gleiche wird doch auch bald für HF Bullenkälber nötig wenn der Milchtyp - Wahn weiter um sich greift .


Die Gutmenschen werden Eier ohne "Pfand" aus dem "wilden Osten" kaufen!
Ist doch mit den Umfragen zu Bio der gleiche Kram :klug:
http://www.jagtnorden.de
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Manfred » Do Jan 02, 2014 19:45

Auja. Zwangsabgaben sind eh der deutschen Politik liebstes Steckenpferd.
Dann fragt sich nur noch aus Tierschutzsicht, ob das Gickerl nach 6 Monaten Zwangshaft im Maststall wirklich glücklicher stirbt als gleich nach dem Schlupf.
Aber wenn man die Zwangsabgabe auf 8 Cent erhöht, könnte man sie ja sogar im Freiland in Kleingruppen aufziehen.

Wenn der Bauernverband schlau ist, hängt er sich an diese Forderung sofort dran.
Brächte eine Menge Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der Verwaltung des Verbandes.
Wenn wir es geschickt anstellen, wird auf jedes in D verkaufte Ei die Abgabe erhoben, egal wo und wie es erzeugt wurde und in welchem Produkt es steckt.
Der Bauernverband darf dann analog zu den Ärzteverbänden selber ausklüngeln wie er das Geld an die Brudergickerlaufzieher (analog Ärzte), Futtermittelhändler (analog Apotheker) und die Zulieferer (analog Pharmaindustrie) verteilt.

:lol:
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Hauke schidt » Do Jan 02, 2014 20:10

Bauer Harms hat geschrieben:
Hauke schidt hat geschrieben:Paragraph 90a BGB "Tiere sind keine Sachen".


...du musst präziser arbeiten...., es heißt genau:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

....ist doch genau das, was ich schrieb....vor der Integrierung des Tierschutzes im GG gab es keine Gesetze für z.B. den Brandschutz bei Ställen, weil sie eben als Sachen definiert wurden...das ist jetzt anders und wird auch in anderen Gestzen sukzessive umegsetzt werden...ich wiederhole mich gerne!


Moinsen Bauer Harms,

die Aussage ist richtig, wollte nur aufzeigen, das schon vor der GG Änderung Tiere nicht unbedingt als Sachen gelten (wenn andere Gesetze anderes bestimmen). Was der Praxis angeht, will ich Dir das gern glauben. es gab aber schon vor der GG Änderung Rechtssprechungen die herleiten lassen das Tiere nicht immer als Sache gesehen wurden.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon kaltblutreiter » Do Jan 02, 2014 20:56

Was mich mal interessieren würde:
1. Die Stellungnahme der betroffenen Brütereien hierzu.
2. Kann ein Bundesland bzw. dessen Regierung solche gravierenden Bestimmungen im Alleingang durchsetzen? Bei dem Verbot von Legebatterien war es ja zumindest die Bundesregierung, die das deutschlandweit (auf die Gesetzgebung anderer Staaten hat die ja wenig Einfluß) beschlossen hat.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon SHierling » Fr Jan 03, 2014 9:29

Mich auch. Ich hab die mal angeschrieben, aber noch keine Antwort.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Hauke schidt » Sa Jan 04, 2014 21:17

Ja kann ein (Bundes)Land, wie in diesem Fall zu sehen ist. Was sollte dagegen sprechen?
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon kaltblutreiter » Sa Jan 04, 2014 23:01

Hauke schidt hat geschrieben:Ja kann ein (Bundes)Land, wie in diesem Fall zu sehen ist. Was sollte dagegen sprechen?


Naja, ich dachte halt immer noch: Der gesunde Menschenverstand. Hätte ich mir doch denken können, daß der DA auch nichts mehr gilt (vordenkopfschlag).

Schon in den Baugesetzen deutschlandweit nix Einheitliches, vom Bildungswesen ganz zu schweigen, und jetzt auch noch das: Wenn mein Betrieb 5 km weiter stünde (wohlgemerkt im selben Land!), würde mich dieser Eingriff gar nicht interessieren...
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Hauke schidt » So Jan 05, 2014 14:22

Naja, vielleicht ist die Frage etwas unverständlich formuliert. Es geht hier ja nicht um die Gesetzgebung eines Bundeslandes. Eine Anfrage bei der Legislative wäre falsch. Inwieweit ein Gericht im Blick auf unzählige Prozessordnungen hier eine Auskunft geben würde, wäre m.E. fraglich.

Hier hat ein zuständiges Gericht nach gültiger Gesetzgebung (des Bundes) ein Urteil gefällt. Hier geht es um die Tötung von männlichen Küken gleich nach dem Schlupf. Es sollte bekannt sein, das ein (Wirbel)Tier nur bei vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden darf. Was ein vernünftiger Grund ist, oder besser, was nicht, wurde hinreichend von der Gesetzgebung ausgelegt. Ein Tier aus wirtschaftlichen Gründen zu töten ist kein vernünftiger Grund.

Meiner Meinung nach geht es nicht um die Frage, ob ein Bundesland befugt ist, die gültige Rechtssprechung umzusetzen, sondern ob es zu einer juristisch richtigen Auslegung des Tierschutzgesetzes kam, was ich hier bejahen würde. Und dann muss sich die Exikutive sprich Vetamt, Polizei, etc. daran halten.

Das ganze mal anders dargestellt, was wäre, wenn ein wirtschaftlicher Grund ausreichend wäre ein Wirbeltier zu töten? Wenn es legal wäre ein Wirbeltier zu töten weil die Neuanschaffung günstiger wäre als z.B. Tierarztkosten, Verwaltungskosten, etc zu zahlen?
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Hauke schidt » So Jan 05, 2014 18:02

Ja ich gebe Dir Recht, frühere Generationen, also nicht nur Richter hatten ein anders Verständnis. Aber ist das ein Argument in einer Gesellschaft, die sich entwickelt. War das Verständnis früher besser?

Ich persönlich ging davon aus, das die Tötung der männlichen Küken irgendwann zur Sprache kommt, auch schon vor dem Art 20a GG. Ich habe mich immer wieder gewundert, daß Peta und Co bisher nicht auf den Zug aufgesprungen ist.

Auch kann ich die Entscheidung auf juristischer Grundlage bejahen. Sie ist richtig wenn man das Tierschutzgesetz bejaht. Fordern wir mal die Biologen und andere Wissenschaftler um Lösungen auf der Ebene des sexen zu finden.

Ich hoffe, wir kommen irgendwann zu einer Diskussion, inwieweit bei der Tötung von Tieren religiöse Gründe beachtet werden sollten, aber das Thema gehört wohl eher ins Rinder- oder Schafforum.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon kaltblutreiter » So Jan 05, 2014 19:22

Hauke schidt hat geschrieben:Das ganze mal anders dargestellt, was wäre, wenn ein wirtschaftlicher Grund ausreichend wäre ein Wirbeltier zu töten?


Aber das ist doch heute der Grund, warum die fleischliefernden Tiere gehalten werden. Und auch der Grund, warum Milchkühe kein "Gnadenbrot" (welches Wort!) kriegen.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Hauke schidt » So Jan 05, 2014 19:51

Das mag aus der praktischen landwirtschaftlihen Sicht so aussehen. Erst einmal dienen fleischliefernde Tiere der Ernährung und eine Kuh wird irgendwann zum Fleischlieferand. Die Wirtschaftlichkeit spielt dabei keine Rolle.

Ich kann mir gut vorstellen, das aus rein praktischer landwirtschaftlicher Sicht das ganze unverständlich ist und die Debatte über das Töten von Tieren ist nun auch nichts neues. Aber der Gesetzgeber sagt ganz klar, das aus wirtschaftlichen Interessen kein Wirbeltier getötet werden darf.

Stell Dir vor, es dürfte ein Wirbeltier getötet werden, weil eine weitere Haltung unwirtschaftlich ist und bei einer Buchprüfung stellt sich heraus, der betreffende LW hat unwirtschaftlich gehandelt........... :prost:
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon borger » Mo Jan 06, 2014 8:44

Hauke schidt hat geschrieben:Das mag aus der praktischen landwirtschaftlihen Sicht so aussehen. Erst einmal dienen fleischliefernde Tiere der Ernährung und eine Kuh wird irgendwann zum Fleischlieferand. Die Wirtschaftlichkeit spielt dabei keine Rolle.

Ich kann mir gut vorstellen, das aus rein praktischer landwirtschaftlicher Sicht das ganze unverständlich ist und die Debatte über das Töten von Tieren ist nun auch nichts neues. Aber der Gesetzgeber sagt ganz klar, das aus wirtschaftlichen Interessen kein Wirbeltier getötet werden darf.

Stell Dir vor, es dürfte ein Wirbeltier getötet werden, weil eine weitere Haltung unwirtschaftlich ist und bei einer Buchprüfung stellt sich heraus, der betreffende LW hat unwirtschaftlich gehandelt........... :prost:


Die Wirtschaftlichkeit steht immer an erster Stelle. Wann die Kuh zum Lebensmittel wird, steht nicht in den Sternen sondern wird durch die Wirtschaftlichkeit bestimmt. Eine problematische Jungkuh geht bei erster Gelegenheit zum Schlachter während für eine Spitzenkuh jeder erdenkliche Aufwand betrieben wird, um sie möglichst lange zu erhalten.

Kein Bauer mästet tausende Schweine gleichzeitig weil er so großen Hunger hat und kein Schlachter schlachtet vom eigenen Hunger getrieben so viele – es geht immer um wirtschaftliche Gründe. Ob das Fleisch anschließend von deutschen Verbrauchern verzehrt wird oder nach China exportiert wird, interessiert doch dabei gar nicht. Egal ob die Chinesen das Fleisch selbst essen, damit besonders schmackhafte Hunde mästen oder Blumendünger draus herstellen. Hauptsache der Preis stimmt.

Zudem ist meines Wissens die Pelztierzucht in Deutschland (noch) nicht verboten. Auch in NRW nicht. Ebenso ist es auch in NRW nicht verboten, rein aus „Liebhaberei“ exotische Wildtiere unter wenig artgerechten Bedingungen zu halten, die zwingend auf Nahrung in Form von Tierkörpern in Kückengröße angewiesen sind. Was passiert damit?

Wie viele Hunde von vermeintlichen Tierrechtsaktivisten werden eingeschläfert, obwohl sie doch mit einer künstlichen Hüfte oder einer ähnlich aufwendigen „Reparatur“ noch ne Weile leben könnten? Also ich vermute da auch wirtschaftliche Gründe. Auch wenn Peta-USA im eigenen Tierheim 90% der abgegebenen Hunde und Katzen umgehend tötet, dürfte das zuerst mal wirtschaftliche Gründe haben. Wäre ja wirklich zu schade, wenn diese blöden Viecher die schönen Spendenmillionen gleich wieder auffressen.
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Re: NRW verbietet das Töten männlicher Legerasseküken

Beitragvon Hauke schidt » Mo Jan 06, 2014 11:32

Es ist ja auch nicht verboten mit dem Verkauf von fleischliefernden Tieren Geld zu verdienen. Es ist aber auch nicht verboten, es nicht zu tun. Und natürlich ist das ein Thema wo dann gesagt wird: "Und was ist mit den Mäusen und Ratten, sind doch auch Wirbeltiere und warum nur Wirbeltiere? Tier ist Tier." Ich denke das lässt sich beliebig fortführen.

Aber die (alleinige) Tötung aufgrund wirtschaftlicher Interessen gestattet unser Gesetz nunmal nicht. Auch wenn etliche andere Beispiele herangezogen werden, sollte m.E. auf den Einzelfall geschaut werden.

Wenn wir hier über wirtschaftliche Interessen des Landwirtes reden, sollten wir ein Verkauf (hier zur Tötung) eines Tieres unter den Aspekt der Gewinnerbringung und der Tötung zur Verlustreduzierung unterscheiden.

Vielleicht fangen wir einfach an Eintagskükensuppe zu essen, dann ist es legal.
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