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Ökologische Vorrangflächen- Greening

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon emskopp33 » Sa Apr 26, 2014 20:09

Neben der 2 - bzw. 3 - Frucht-Folge sollten die ca. 5% Vorrang / Stilllegungsfläche nicht vergessen werden, die auch immer noch nicht eindeutig geregelt worden sind....
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Todde » Sa Apr 26, 2014 23:15

Such dir schon mal Brachflächen aus.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Mad » Do Mai 15, 2014 11:04

Hui.

http://www.agrarheute.com/einigung-gree ... on-und-spd
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon tröntken » Do Mai 15, 2014 15:35

Was heißt dem nun Zwischendruchtanbau?
Ist die Zwischenfrucht nach Getreide also als Greeningfläche anerkannt? Auch Futterbau?
Oder wie soll man das verstehen?
Organischen Dünger habe ich genug, daran soll es nicht scheitern. Und für ein Ackergras brauch ich auch kein PSM.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Mad » Do Mai 15, 2014 17:02

tröntken hat geschrieben:Was heißt dem nun Zwischendruchtanbau?
Ist die Zwischenfrucht nach Getreide also als Greeningfläche anerkannt? Auch Futterbau?
Oder wie soll man das verstehen?
Organischen Dünger habe ich genug, daran soll es nicht scheitern. Und für ein Ackergras brauch ich auch kein PSM.


Mehr als in diesem Text steht, ist bisher noch nicht durchgesickert.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Skai » Do Mai 15, 2014 17:55

Warum nicht mal ein Limit, dass man erst ab 40ha Gesamtfläche vom Greening betroffen ist?

Soll ja leute geben die auf jeden Halm angewiesen sind..
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon JD7430 » Do Mai 15, 2014 19:46

Skai hat geschrieben:Warum nicht mal ein Limit, dass man erst ab 40ha Gesamtfläche vom Greening betroffen ist?

Soll ja leute geben die auf jeden Halm angewiesen sind..


Gibts das nicht sogar?


Edit: 15ha
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Cairon » Do Mai 15, 2014 20:45

Skai hat geschrieben:Warum nicht mal ein Limit, dass man erst ab 40ha Gesamtfläche vom Greening betroffen ist?

Soll ja leute geben die auf jeden Halm angewiesen sind..


Sind kleiner Betriebe eher auf jeden Halm angewiesen als große Höfe? Wenn der kleine Hof dann eine Kuh weniger satt bekommt, dann bekommt der große Hof auf Grund der Prozentrechnung 5 Kühe nicht satt. Ich glaube einem Würde man die Grenze auf 40 ha setzen, dann kämen sicher bald Betriebe auf die Idee das Greening zu umgehen in dem man den Hof auf dem Papier teilt. Mein Lehrbetrieb bestand aus steuerlichen Gründen damals aus 4 einzelnen Höfen und einer GmbH.
Dich kleinen Betriebe haben ja eh schon einige Entlastungen. Gerade jetzt die Befreiung von der Antibiotika-Datenbank. Halte ich für ziemlich sinnfrei, einem resistenten Keim ist es meiner Meinung nach egal ob er in einem kleinen oder großen Stall gezüchtet wurde.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Todde » Do Mai 15, 2014 23:05

Greening vom Sesselpupser...
Aus Sicht meines Betriebes bedeutet das Winterzwischenfrüchte reduzieren, wieder mehr Wintergetreide, Hafer fliegt zB wieder raus.
Ohne anständige Düngung brauche ich keine Zwischenfrucht anbauen.
Wie kann der Staat nur immer den Dumpfbacken von NGOs nachgeben ohne sich nur ein mal mit der Scholle zu beschäftigen?
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Cairon » Do Mai 15, 2014 23:38

Soweit ich es verstanden habe passt diese Lösung für mich recht gut. Ich baue eh jedes Jahr 50 ha Ölrettich als Zwischenfrucht an. Der wird nicht gespritzt und bekommt nur Gülle, passt also. Die Frage ist die Futternutzung, der Anrechnungsfaktor und die Saatmischung. Im Artikel steht ja mindestens zwei Arten, dann mische ich auf 5 Sack Ölrettich einen Sack Gelbsenf mit ein und fertig. Dir Fruchtfolge passt mein mir ohne weitere Veränderungen. Wenn da nicht noch Überraschungen kommen, dann funktioniert es bei mir ohne großen Aufwand zu betreiben.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Todde » Do Mai 15, 2014 23:50

Muss man eben hoffen, dass Straathof um die Ecke einen Stall baut.
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon forenkobold » Fr Mai 16, 2014 7:20

http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 48475.html

Die Ökobauern stünden bereit, ihre konventionellen Kollegen zu unterstützen und ihnen zu zeigen, wie das in der Praxis funktioniert, heißt es.


Gehts noch etwas arroganter?
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon Turbomatik105 » Mo Mai 19, 2014 17:29

forenkobold hat geschrieben:http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Bioland-fuerchtet-Scheitern-des-Greenings-1448475.html

Die Ökobauern stünden bereit, ihre konventionellen Kollegen zu unterstützen und ihnen zu zeigen, wie das in der Praxis funktioniert, heißt es.


Gehts noch etwas arroganter?


Wieso, eigentlich haben die doch Recht. Ökologisch genutzte Flächen sind doch alle schon "stillgelegt" :lol:
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon kimba1809 » Mo Mai 26, 2014 8:32

Aktuell bei Top Agrar zu lesen:

Erneut musste die Bundesregierung an dem Kompromiss nachbessern, bevor der Bundestag das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, mit dem das Greening in Deutschland geregelt wird, am Donnerstag in letzter Minute beschließen konnte. Sofern der Bundesrat zustimmt, tritt es nun am 1. August 2014 in Kraft.

Nunmehr gilt für Dauergrünland in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot, das ein Pflügen zur Erneuerung einschließt. Im Regierungsentwurf war das für die wesentlich umfangreicheren Natura-2000-Gebiete vorgesehen. Die Ermächtigung, per Verordnung zusätzliche Gebiete als umweltsensibel auszuweisen, wurde gestrichen.

Für Dauergrünland außerhalb von FFH-Gebieten wird ein einzelbetriebliches Autorisierungssystem geschaffen: Landwirte, die Grünland in Ackerland umwandeln wollen, müssen in gleichem Umfang neues Grünland anlegen.

Auf ökologischen Vorrangflächen bleibt der Anbau von Zwischenfrüchten erlaubt; zulässig sind weder eine mineralische Stickstoffdüngung noch chemischer Pflanzenschutz noch der Einsatz von Klärschlamm. Spätester Aussaattermin ist der 1. Oktober.

Erlaubt sind nur Mischungen mit mindestens zwei Kulturpflanzenarten. Für den Anbau von Leguminosen auf Vorrangflächen gibt es im Gesetz keine Restriktionen für Pflanzenschutz oder Düngung.

4,5 % der Direktzahlungen gehen in 2. Säule

Geld
Die Angleichung der Prämien zwischen den Bundesländern wird 2017 beginnen und in drei gleichen Schritten vollzogen, so dass sie 2019 abgeschlossen ist. Geregelt wird in dem Gesetz neben dem Greening auch eine jährliche Umschichtung von 4,5 % der nationalen Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule sowie die Angleichung der regional unterschiedlichen Niveaus der Basisprämien auf einen bundeseinheitlichen Wert. Die Angleichung wird 2017 beginnen und in drei gleichen Schritten vollzogen, so dass sie 2019 abgeschlossen ist.

Schließlich enthält der Entwurf Regelungen zur Umverteilung eines Teils der Prämien zugunsten der ersten Hektare bei gleichzeitigem Verzicht auf die Kappung und degressive Gestaltung der Direktzahlungen, ferner zur Anwendung der Junglandwirteförderung bis zur zulässigen Förderobergrenze von 90 ha sowie zur Inanspruchnahme der Kleinerzeugerregelung bei einem Prämienvolumen von maximal 1 250 Euro je Betrieb.

Rukwied spricht von einem wichtigen Kompromiss
Das Greening der EU-Direktzahlungen kann aus Sicht des DBV jetzt produktionsintegriert über Ackerrandstreifen, die Einbringung von Hecken und anderen Landschaftselementen sowie über Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen erfolgen. „Damit kann der einzelne Landwirt selbst entscheiden, welche für seinen Standort geeignete Zusatzleistung im Umweltschutz er erbringen möchte“, stellte DBV-Präsident Joachim Rukwied klar.

Zwar enthalte das Gesetz viele Kompromisse; letztlich bringe es aber endlich Planungssicherheit für die Landwirte. Mit der beschlossenen Umschichtung von 4,5 % der Direktzahlungen für zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen verliere die teilweise geäußerte Kritik an einer angeblich mangelnden Umweltorientierung der Agrarförderung ihre Berechtigung.

Kritisch bewertet Rukwied hingegen die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlandes. Der Beschluss gehe mit dem absoluten Pflug- und Tauschverbot auf allen FFH-Grünlandflächen über das fachlich und europarechtlich Erforderliche hinaus. Der DBV-Präsident sieht darin eine bedenkliche Tendenz, „den verantwortlichen Landwirt bei seiner Entscheidung über die Flächennutzung staatlich einzuschränken.“
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Re: Ökologische Vorrangflächen- Greening

Beitragvon kimba1809 » So Jun 08, 2014 12:38

Hallo, ich habe mal die mir bekannten Eckdaten für die Vorrangfläche zusammengetragen, weiß jemand was anderes bzw. mehr:

- 5% der Ackerfläche als Vorrangfläche
- Möglichkeit 1. Stilllegung
- Möglichkeit 2. Leguminosen Anbau mit Anrechnung von 70% der tatsächlichen Fläche
- Möglichkeit 3. Zwischenfruchtanbau mit Anrechnung von 30 % der tatsächlichen Fläche
- für die Zwischenfrucht werden zwei Kulturen vorgeschrieben, Aussaat bis 1. Oktober
- die Zwischenfruchtfläche wird im Antrag 2015 angegeben, bezieht sich aber auf den Herbst 2015. Somit gibt es diesen Herbst keine Zwischenfruchtfläche als Vorrangfläche.

Was ich bis jetzt noch nicht wie:
- wie viel Prozent muss mindestens in der Zwischenfruchtmischung von einer Kultur vorhanden sein?
- Winterharte Zwischenfrucht?
- Stilllegung mit oder ohne Begrünung
- ist Kompost bei Zwischenfrucht erlaubt
- ist Klärschlamm nach Zwischenfrucht vor der Sommerung erlaubt
- wie werden Landschaftselemente angerecht, nur einfach oder mit Faktor

Leider gibt :google: nicht mehr her, auch habe ich im Wochenblatt noch nicht weiteres gefunden.
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