Hallo!
Das Thema Greening ist ja in aller Munde und ich wollte mal fragen, ob hier jemand schlauer ist als ich was die ökologischen Vorrangflächen angeht.
Wir sind in einer reinen Ackerbauregion in Niedersachsen und wollten egtl durch den ZF Anbau die Auflgen erfüllen. Vor Rüben wird sowieso Senf angebaut, dann sollte es nun eben was winterfestes werden und gut ist. Nun wurde heute von verschiedenen Stelen jedoch gesagt, dass dies nur geht, wenn man 25% Fläche oder mindestens 10ha in der Gebietskulisse WRRl bzw TGG bewirtschaftet. Dies ist bei uns jedoch nicht der Fall...
Ich hatte egtl gedacht, dass diese Bedingungen nur für die Agrarumweltmaßnahme AL 22 gelten und dass ZF generell für Greening gilt, egal in welcher Gebietskulisse so wie in AL 21 beschrieben (siehe auch http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 24513.html)
Kann mir einer weiter helfen?
Danke schon einmal im Voraus.