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landwirtehe hat geschrieben:Ich werde zurückwirkend zum 01.01.2020 optieren, habe jetzt für das Jahr 2020 vom Milchwerk eine Korrektur bekommen, hier wurde die Ausgewiesene Mwst von 10,7 % auf 7 % herabgestuft, die differenz von 3,7% wird mir bei der nächsten Abrechnung abgezogen. Nun meine Frage: muss ich die verbleibenden 7% an das Finanzamt abführen ? wenn ja warum wurum werden dann 7% überhaupt ausgewiesen ?
landwirtehe hat geschrieben:Ich werde zurückwirkend zum 01.01.2020 optieren, habe jetzt für das Jahr 2020 vom Milchwerk eine Korrektur bekommen, hier wurde die Ausgewiesene Mwst von 10,7 % auf 7 % herabgestuft, die differenz von 3,7% wird mir bei der nächsten Abrechnung abgezogen. Nun meine Frage: muss ich die verbleibenden 7% an das Finanzamt abführen ? wenn ja warum wurum werden dann 7% überhaupt ausgewiesen ?
landwirtehe hat geschrieben:Nun meine Frage: muss ich die verbleibenden 7% an das Finanzamt abführen ?
wenn ja warum wurum werden dann 7% überhaupt ausgewiesen ?
landwirtehe hat geschrieben:Ich werde zurückwirkend zum 01.01.2020 optieren, habe jetzt für das Jahr 2020 vom Milchwerk eine Korrektur bekommen, hier wurde die Ausgewiesene Mwst von 10,7 % auf 7 % herabgestuft, die differenz von 3,7% wird mir bei der nächsten Abrechnung abgezogen. Nun meine Frage: muss ich die verbleibenden 7% an das Finanzamt abführen ? wenn ja warum wurum werden dann 7% überhaupt ausgewiesen ?
MartinH. hat geschrieben:alle 5 Jahre, bzw. 5 Jahre Wartezeit, nach einem Wechsel.
Zu Beachten, bei alle Maschinen und Gebäuden in der Abschreiben werden die Steuer wieder fällig bzw. werden mit ausgezahlt.
Das heißt eigentlich => ein mal optieren, immer optieren
Ich kennen keinen der wieder zurückgegangen ist auf pauschalieren.
CarpeDiem hat geschrieben:einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb voraussetzt.
beglae11 hat geschrieben:hab dann ein paar Jahre gewartet um die Gerätschaften unter Einbehaltung der MwSt zu verkaufen, ohne Probleme seitens des Finanzamtes .
Ich kann auch aktiver Landwirt sein und lasse meine Aussenwirtschaft durch den Maschinenring oder Lohnunternehmer erledigen lassen.CarpeDiem hat geschrieben:beglae11 hat geschrieben:hab dann ein paar Jahre gewartet um die Gerätschaften unter Einbehaltung der MwSt zu verkaufen, ohne Probleme seitens des Finanzamtes .
Möglich, dass ich auch falsch liege. Aktiv heisst doch Urproduktion. Vlt. kannst du ja mal das Schrifttum dazu lesen. Spannend ist immer welcher Popanz sich da, auch mit Hilfe von Lobbyisten, um diese sogenannte Pauschalierung aufgebaut hat. Kein Wunder, dass das den EU Granden um die USt der pure Graus ist.
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