Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 17:54
4911 hat geschrieben:Man kann schon mündlich kündigen. Wenn es der Pächter abstreitet und es keinen unabhängigen Zeugen gibt, wirds halt schwierig.
T5060 hat geschrieben:
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - und dort steht Kündigung durch Schriftform
Botaniker hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - und dort steht Kündigung durch Schriftform
So ist es, und wie weiter vorne schon beschrieben, den Empfang bestätigen lassen.
240236 hat geschrieben:Für mich ist immer noch Einschreiben mit Rückschein das beste.
motzlarerbauer hat geschrieben:Der aktuelle Nutzer(Sohn des damaligen Pächters) der Fläche stellt sich jetzt aber quer und besteht auf eine Kündigung inkl. Frist von 2 Jahren.
Mündlich wurde ihm aber bereits vor ca. 2 Jahren mitgeteilt, dass die Fläche aus seiner Nutzung rausgenommen werden soll und für den Eigenbedarf benötigt wird.
240236 hat geschrieben:Für mich ist immer noch Einschreiben mit Rückschein das beste.
aldersbach hat geschrieben:240236 hat geschrieben:Für mich ist immer noch Einschreiben mit Rückschein das beste.
Da kann man auch anderer Meinung sein. Wenn der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist, dann wird der Brief irgendwo hinterlegt. Wenn der Adressat den Brief dann nicht abholt dann hast Du es schwarz auf weiß dass der Brief nicht zugestellt wurde.
Ich hole auch keine Einschreiben ab. Warum sollte ich. Da steht sehr selten was erfreuliches drin.
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