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Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 9:29

Hallo,

Mein Onkel hat ein "Problem" in Sachen Pachtvertrag.
Sein Vater hat vor 10 Jahren das Ackerland des Betriebes an einen Freund verpachtet.
Man war sich über die Bedingungen einig, ein Pachtvertrag wurde für 5 Jahre geschlossen.
Der Vater lebt nicht mehr, Eigentümer ist jetzt mein Onkel.

Die Flächen werden aktuell noch weiter durch den Pächter genutzt. Eine schriftliche Verlängerung oder eine Anfrage seitens des Pächters wurde nicht gestellt.
Entsprechend §594BGB:
Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fortsetzung ablehnt. Die Anfrage und die Ablehnung bedürfen der schriftlichen Form. Die Anfrage ist ohne Wirkung, wenn in ihr nicht auf die Folge der Nichtbeachtung ausdrücklich hingewiesen wird und wenn sie nicht innerhalb des drittletzten Pachtjahrs gestellt wird.
hätte ja eine Schriftliche Anfrage erfolgen müssen.

Sehe ich das richtig, dass somit aktuelle keine Pachtvertrag vorliegt?
Die Nutzung der Flächen erfolgte nach meiner Einschätzung somit nur mündlich bzw. wurde geduldet gegen eine entsprechende Gebühr!

Könnte somit auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung wirksam sein?

Hintergrund ist der, dass mein Onkel eine Fläche selbst nutzen möchte bzw. tauschen möchte um eine andere Fläche dafür zu erhalten.
Der aktuelle Nutzer(Sohn des damaligen Pächters) der Fläche stellt sich jetzt aber quer und besteht auf eine Kündigung inkl. Frist von 2 Jahren.
Mündlich wurde ihm aber bereits vor ca. 2 Jahren mitgeteilt, dass die Fläche aus seiner Nutzung rausgenommen werden soll und für den Eigenbedarf benötigt wird.

Danke schonmal für die Infos
Zuletzt geändert von motzlarerbauer am Do Sep 01, 2022 9:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pachtvertrag mündlich kündigen

Beitragvon bauer hans » Do Sep 01, 2022 9:31

kündigung immer schriftlich oder im beiderseitigen einvernehmen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Pachtvertrag mündlich kündigen

Beitragvon Smavaron » Do Sep 01, 2022 9:32

Seriös wird dir das nur ein Fachanwalt beantworten können.

Grundsätzlich aber bei wichtigen Dingen IMMER die Schriftform einhalten! Mündlich wäre es zwar genauso gültig, aber der Beweis ist im Zweifel schwer zu erbringen.
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Re: Pachtvertrag mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 9:40

Die Frage ist ja, besteht aktuell überhaupt ein Pachtvertrag oder nur eine Duldung der Nutzung?
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Re: Pachtvertrag mündlich kündigen

Beitragvon T5060 » Do Sep 01, 2022 9:42

Kündigung IMMER schriftlich und original unterschrieben, Zustellung sollte belegbar sein
Irgendwelche Einschreiben sind nicht immer eindeutig, deshalb persönliche Zustellung sinnvoll
Für so ein Prozedere braucht es keinen Anwalt. Eine Eigenbedarfskündigung gibt es im Pachtrecht nicht.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon 4911 » Do Sep 01, 2022 9:51

Ich würde auch schriftlich kündigen und dem Pächter das unterschreiben lassen - die 2 Jahre Kündigungsfrist gehen rum und so geht das Ganze ohne große Streitereien, die möglicherweise nur unnötig Geld und Ärger kosten, über die Bühne. Und keine Geschäfte mehr mit dem Typ machen.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 12:24

Ich würde es auch so machen.
Kündigen und die 2Jahre abwarten und dann erledigt.

Problem ist, dass die Fläche benötigt wird für den Betrieb als angrenzende Grünlandfläche für Auslauf etc.
Und es wurde ihm halt mündlich mitgeteilt, dass die Nutzung endet.

Wie gesagt, interessant wäre, ob überhaupt ein Pachtvertrag besteht.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon Nick » Do Sep 01, 2022 12:28

Wenn er dafür Geld überwiesen hat und du es angenommen hast wird davon auszugehen sein.
Meine Laienhafte Meinung.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon 4911 » Do Sep 01, 2022 12:51

"............ob überhaupt ein Pachtvertrag besteht."

Es besteht jedenfalls ein Pachtverhältnis mit der für beide Seiten gültigen 2-jährigen Kündigungsfrist.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 12:53

Geld wurde wohl gezahlt.

Werde meinem Onkel den Gang zum Fachanwalt nahe legen.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 12:54

4911 hat geschrieben:"............ob überhaupt ein Pachtvertrag besteht."

Es besteht jedenfalls ein Pachtverhältnis mit der für beide Seiten gültigen 2-jährigen Kündigungsfrist.


Mit welcher Begründung?
Nur damit man es nachvollziehen kann
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon 4911 » Do Sep 01, 2022 13:01

Es wurde ja schon vor 10 Jahren ein fünfjähriger Pachtvertrag geschlossen. Der hat schon vor 5 Jahren geendet. Die Fläche wurde dem Pächter weitere 5 Jahre überlassen, somit besteht meiner Meinung
nach ein mündlicher Pachtvertrag bzw. ein Pachtverhältnis, das mit der üblichen 2-jährigen Kündigungsfrist belegt ist. Ich bin zwar auch kein Fachmann, aber das wird so nicht grundsätzllich falsch sein.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon Botaniker » Do Sep 01, 2022 13:05

Wenn ein Pachtzins gezahlt wurde und dieser akzeptiert wurde, besteht ein mündlicher Pachtvertrag. Hier sind die 2 Jahre Kündigungsfrist einzuhalten. Den Gang zum Anwalt kann man sich sparen, ist rausgeschmissenes Geld.
Derartige Fälle hatte ich schon mehr als einmal.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 13:07

Und kann bei einem mündlichen Pachtvertrag auch mündlich gekündigt werden?
Weil das wurde vor 2Jahren schon gemacht
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon motzlarerbauer » Do Sep 01, 2022 13:08

Danke Botaniker und 4911
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